Das kostet richtig Geld: Sieben Bußgeldfallen für Autofahrer

Fast 500 Millionen Euro nehmen Städte und Gemeinden durch Verwarn- und Bußgelder ein – jedes Jahr, Tendenz steigend. Schuld sind natürlich die Autofahrer selbst, wenn sie sich nicht an Regeln halten. 

Der Bußgeldkatalog beinhaltet genaue Angaben zu Strafen, die Verkehrsteilnehmern auferlegt werden können. BILD stellt sieben Fallen daraus vor, erläutert von Frank Häcker, Rechtsanwalt aus Aschaffenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV).

Raserei

Auf deutschen Autobahnen gilt kein generelles Tempolimit, aber auf den meisten Abschnitten geben Schilder eine Höchstgeschwindigkeit vor. Was viele unterschätzen: Rasen lohnt sich gar nicht. Wer statt 130 km/h zum Beispiel 150 km/h fährt, ist auf 100 Kilometer kaum mehr als sechs Minuten schneller.

Gerichte haben bereits Mithaftung für Fahrer ausgesprochen, die sich mit hoher Geschwindigkeit gefahrenfördernd verhielten – bis zu 600 Euro können dafür fällig werden!

Hier finden Sie die Strafen in der tabellarischen Übersicht...

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Falsch parken

Zehn oder 15 Euro für falsches Parken ist auf den ersten Blick nicht viel Geld. „Das Delikt wird oft nur vor Gericht verhandelt, wenn es deshalb zu einem Unfall gekommen ist“, sagt Häcker. Wer also hinter einer Kuppe oder nach einer Kurve direkt an der Straße parkt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Bei einem Unfall kann das Gericht unter Umständen eine Teilschuld feststellen – und dann wird es teuer.

Kein Witz: Wer seinen Parkschein nicht „ordnungsamtsgerecht platziert, wird zur Kasse gebeten, obwohl er schon am Automaten gezahlt hat. 10 Euro kann es kosten, wenn der Parkschein schlecht liegt, also über Kopf, halb verdeckt oder in einen Schlitz gerutscht. Tipp: Kontrollieren Sie, ob der Zettel von außen gut lesbar ist, nachdem Sie das Auto verschlossen haben.

Grüner Pfeil

Das Verkehrsschildchen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel. Eine geniale Erfindung, wenn man sie richtig nutzt. Der Fachanwalt erklärt: „Autofahrer müssen an der Linie des quer kreuzenden Fußgängerwegs abstoppen.“

Das sei wie bei einem Stoppschild. Hält man beim grünen Pfeil nicht an, ist das wie fahren bei Rot. War die Ampel dann länger als eine Sekunde rot, drohen 200 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.

Alkohol

Angetrunken zu fahren ist kein Kavaliersdelikt! Zwischen 0,5 und 1,1 Promille kostet das Fahren unter Alkoholeinfluss 500 Euro und zieht einen Monat Fahrverbot nach sich. Wiederholungstäter zahlen mehr. „Beim dritten Mal können Gerichte von Vorsatz ausgehen“, mahnt Häcker. Dann kostet es 3000 Euro Bußgeld, und der Fahrer erhält ein Fahrverbot von drei Monaten.

Wer ab einem Pegel von 0,3 Promille einen Unfall baut oder mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht eine Straftat, erläutert der Experte. In diesem Fall ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg. Und das wird richtig teuer. „Denn die Strafe berechnet sich nach dem Einkommen“, mahnt der Experte.

Unbeschrankter Bahnübergang

Es gilt immer: Leuchtet das Andreaskreuz, bleiben Sie stehen! Zu fahren, weil noch kein Zug in Sicht ist – gefährlich! An solchen Gefahrenstellen sterben nahezu 50 Menschen jedes Jahr. „Das Überfahren der Gleise kann 290 Euro Bußgeld kosten, wenn man dabei erwischt wird“, weist Häcker auf einen aktuellen Fall hin, in dem auch der Führerschein für einen Monat eingezogen wurde.

Wer Schranken oder Halbschranken umfährt, muss übrigens noch viel mehr zahlen: 700 Euro und drei Monate Fahrverbot blühen dem Verkehrssünder für dieses unnötig riskante Manöver.

Handy am Steuer

60 Euro kostet telefonieren am Steuer und ist ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht! Wichtig: Wer sich zum wiederholten Mal erwischen lässt, dem droht ein Fahrverbot! Nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden – wiederholungstäter handeln grob fahrlässig!

Jährlich werden bis zu 400 000 Fahrer mit Handy am Ohr erwischt ...

Fußgängerüberweg

Was viele nicht beachten: Wer zu schnell an einen Fußgängerüberweg heranfährt, riskiert 80 Euro Bußgeld. Was „zu schnell“ bedeutet, sei Auslegungssache der Gerichte, erläutert der Anwalt. „1967 gab es ein Urteil, das 30 km/h noch als mäßig ansah.“ Das gilt heute sicher nicht mehr! Der Anwalt empfiehlt, vor dem Überweg das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit zu drosseln.

Übrigens: Wer seine Fahrerlaubnis vergeigt, muss mindestens sechs Monate lang die Hände vom Steuer lassen. Danach kann durch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) versucht werden, das Fahrverbot aufzuheben. Das kostet mindestens 200 Euro. Wer mit Schnapsfahne oder auf Droge erwischt wurde, muss sogar bis zu 800 Euro für den Idiotentest berappen.

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