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Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgelder 2024

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 22 Minuten

Pkw: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
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* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Pkw: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

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* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Pkw mit Anhänger: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

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* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Pkw mit Anhänger: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
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Weitere Bußgelder für Pkw mit Anhänger finden Sie in unserem Anhänger-Bußgeldkatalog.

Lkw über 3,5 t: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

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* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Lkw über 3,5 t: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

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beim Rechts­abbiegen innerorts nicht Schrittge­schwindigkeit gefahren70 €1Hier prüfen **

Weitere Bußgelder für eine Geschwindigkeitsübertretung mit dem Lkw, Bus oder Wohnmobil finden Sie in hier:

Außerdem: Können Sie eigentlich auch mit einem Fahrrad eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen?

Strafen bei spezifischen Verkehrssituationen:

Ver­stoßBuß­geldPunktePktWeitere Folgen
Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW)Geschwin­digkeit in verkehrs­beruhig­tem Bereich nicht ein­gehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW)15 €
Inner­orts beim Rechts­abbie­gen nicht Schritt­ge­schwin­dig­keit ge­fahren (LKW)70 €1
Geschwin­digkeit trotz Bahn­übergang,
beson­deren Verhält­nissen auf Straßen oder schlech­ten Sicht­verhältnissen nicht angepasst
100 €1
... mit Gefähr­dung120 €1
... mit Sachbe­schädigung145 €1
Kinder, Hilfsbe­dürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbe­reitschaft oder ungenü­genden Seiten­abstand80 €1
Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungs­lose Verkehrsfluss behindert wurde20 €
Radarwarn- oder Laser­störgerät betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt75 €1zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglichzusätz­lich Beschlag­ nahme und Ver­nich­tung des Ge­rätes mög­lich

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung

Welche Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Wenn Sie mit einem Pkw außerorts zu schnell gefahren sind, droht Ihnen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 20 bis 700 Euro. Sind Sie innerorts zu schnell gefahren, kostet Sie das zwischen 30 und 800 Euro Bußgeld. Ab 21 km/h zu schnell gibt es sowohl außer- als auch innerorts einen Punkt. Ein Fahrverbot droht außerorts ab 41 km/h zu viel und innerorts ab 31 km/h zu viel. Details zu den Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen finden Sie in unseren Geschwindigkeitstabellen.

Ab wann werden Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt?

Theoretisch können Sie bereits ab 1 km/h zu schnell geblitzt werden. Je nach Blitzer und gefahrener Geschwindigkeit wird aber eine Toleranz von 3 km/h oder 3 bis 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen. Hier erfahren Sie mehr zum Toleranzabzug.

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Gemäß § 26 StVG verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach 3 Monaten, wenn Sie innerhalb dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erhalten haben. Danach nach 6 Monaten. Diese Frist kann aber z. B. unterbrochen werden, wenn der Fahrer (= Täter) in dieser Zeit z. B. einen Anhörungsbogen bekommt. Hier erfahren Sie mehr über die Verjährungsfristen.

Alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung im Video

Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Im unserem Video finden Sie alle wichtigen Informationen zur Geschwindigkeitsüberschreitung.

Geschwindigkeits­überschreitung nach § 3 Abs. 1, 2 & 4 StVO

Mit dem Auto bei hoher Geschwindigkeit unterwegs? Das Unfallrisiko steigt durch die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Mit dem Auto bei hoher Geschwindigkeit unterwegs? Das Unfallrisiko steigt durch die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Deutsche Autofahrer nehmen es mit der Geschwindigkeit oftmals nicht allzu genau und rasen kann fast schon als Volkssport angesehen werden. Denn es gibt keine andere Ordnungswidrigkeit, die so oft für einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot verantwortlich ist wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und so hagelt es tagtäglich Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote.

Doch ein Verstoß gegen das Tempolimit ist kein Kavaliersdelikt und kann schnell eine teure Angelegenheit werden.

Aber mit welchen Strafen müssen Temposünder rechnen? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt es Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und einer außerorts? Und was ist besonders für Fahranfänger wichtig, die 20, 10 oder 5 km/h zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden? Unser Ratgeber zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung liefert viele wichtige Informationen und Antworten.

Was meinen Sie: Sollten Verstöße härter bestraft werden?

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt außerorts?

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 100 km/h
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 100 km/h

Der Bußgeldkatalog unterscheidet eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und eine Übertretungen des Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften. Doch welche Geschwindigkeit ist außerorts überhaupt erlaubt?

Die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften liegt laut § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei 100 km/h (für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen), darüber hinaus gilt für Kfz-Fahrer auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Hierbei handelt es sich, wenn nicht durch Verkehrsschilder anders vorgegeben, um eine empfohlene maximale Geschwindigkeit, also keine fest definierte Geschwindigkeitsbegrenzung. Stehen hier jedoch Schilder, die eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgeben, so ist diese verbindlich, die Empfehlung der Richtgeschwindigkeit ist aufgehoben. Doch viele Autofahrer halten sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben, entsprechend werden diese auch häufig geblitzt – außerorts wie innerorts.

Wer bis zu 20 km/h zu schnell gefahren ist und auf der Autobahn geblitzt wurde, muss für den Verstoß laut Bußgeldkatalog zwischen 20 und 60 Euro Bußgeld zahlen. Wer noch schneller unterwegs ist, muss mit deutlich höheren Bußgeldern sowie Punkten in Flensburg rechnen.

Wird ein Fahrer außerorts mit 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit und mehr geblitzt, blüht ihm zudem ein Fahrverbot. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Detail die jeweils drohenden Sanktionen (Kosten, Punkte, Fahrverbote), die der Bußgeldkatalog bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts bereithält.

Spezielle Informationen zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt innerorts?

Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Bußgeldkatalog "Geschwindigkeitsüberschreitung". Einfach auf das Bild klicken.
Alles auf einen Blick mit unserer Infografik zum Bußgeldkatalog “Geschwindigkeitsüberschreitung”. Einfach auf das Bild klicken.

Wer innerorts geblitzt wird, weil er zu schnell gefahren ist, muss im Vergleich zu einem Verstoß außerorts laut Bußgeldrechner und -katalog mit höheren Bußgeldern rechnen.

Der Grund hierfür ist, dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein anderes Gefahrenpotenzial vorliegt als außerorts. § 3 Absatz 3 Ziffer 2 StVO schreibt innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, Motorrad und alle anderen Kraftfahrzeuge von 50 km/h vor.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann es schnell richtig teuer werden, wobei für Verkehrssünder, die bis zu 20 km/h zu schnell waren, Bußgelder zwischen 30 und 70 Euro fällig werden. Punkte oder gar ein Fahrverbot wegen geringer Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog bei diesen Verstößen noch nicht vor.

Doch wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h und mehr überschritten, steigen die Bußgelder Schritt für Schritt an und obendrein drohen Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote.

Der Bußgeldtabelle am Anfang des Ratgebers können Sie die jeweiligen Sanktionen (Geldbuße, Punkte, Fahrverbote) aus dem Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts entnehmen.

Zu schnell gefahren und geblitzt? Innerorts wie außerorts werden durch fest installierte (stationäre) Blitzer die jeweiligen Strafen für ein Geschwindigkeitsverstöße ermittelt und geahndet – sowie durch mobile Geschwindigkeitsüberwachungen mittels Lasermessung.

Geschwindigkeitsüberschreitung in besonderen Verkehrssituationen

Der Bußgeldkatalog sieht für Geschwindigkeitsüberschreitungen aber noch weitere Sanktionen vor, die sich auf spezifische Verkehrssituationen beziehen.

Wer beispielsweise an angekündigten Gefahrenstellen wie Bahnübergängen, Kreuzungen oder auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell gefahren ist, muss mit einem höheren Bußgeld wegen unangepasster Geschwindigkeit rechnen. In dem genannten Beispielen wären es nach der aktuellen Bußgeldtabelle 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Ebenfalls teuer wird es, wenn sich ein Fahrer durch zu schnelles Fahren in der unmittelbaren Nähe von Kindern, älteren oder hilfebedürftigen Menschen deren Gesundheit gefährdet. Dann drohen als Sanktion laut Bußgeldkatalog 80 Euro und ein Punkt.

Aber auch, wer mit Schneeketten zu schnell unterwegs ist und die erlaubten 50 km/h um bis zu 10 km/h überschreitet, bekommt laut Bußgeldrechner ein Bußgeld in Höhe von 20 bis 30 Euro aufgebrummt. Mit Schneeketten dürfen Sie im Übrigen weder innerorts noch außerorts schneller fahren als 50 km/h (§ 3 Absatz 4 StVO).

Um nicht geblitzt zu werden – innerorts oder außerorts – und Bekanntschaft mit den laut Bußgeldkatalog oder Bußgeldrechner drohenden Sanktionen zu machen, rüsten sich viele Autofahrer mit einem entsprechenden Radarwarner aus, was aber ebenfalls verboten ist und ein Bußgeld selbst ohne Geschwindigkeitsüberschreitung nach sich zieht. Unsere Bußgeldtabelle zeigt häufige sonstige Geschwindigkeitsvergehen und nennt die jeweiligen Sanktionen (Kosten, Punkte, Fahrverbote).

Geschwindigkeit: Regelungen durch die StVO

Eine hohe Geschwindigkeit kann die Verkehrssicherheit stark beeinflussen.
Eine hohe Geschwindigkeit kann die Verkehrssicherheit stark beeinflussen.

Zu schnelles Fahren, egal ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften, zählt nach Angaben des Statistischen Bundesamts zu den häufigsten Unfallursachen. Zudem sind Geschwindigkeitsüberschreitungen zugleich auch der am häufigsten registrierte Verstoß gegen durch das Verkehrsrecht vorgegebenen Verkehrsregeln – was nicht zuletzt auch den flächendeckenden Geschwindigkeitskontrollen zu verdanken ist.

Einige Pkw-Fahrer wissen oft gar nicht, wann Sie eine Strafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts riskieren.

Um Ihr Wissen zum Thema Geschwindigkeit und Höchstgeschwindigkeit aufzufrischen, finden Sie im Folgenden den § 3 StVO, der alle Regelungen zur Geschwindigkeit enthält. Demnach gilt:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für

aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,

b) für

aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.” (§ 3 StVO)

Spezielle Informationen zum Thema Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung:

Zu schnell unterwegs: Wann droht ein Fahrverbot?

Geschwindigkeitsüberschreitung: Neben Bußgeldern und Punkten kann auch ein Fahrverbot drohen.
Geschwindigkeitsüberschreitung: Neben Bußgeldern und Punkten kann auch ein Fahrverbot drohen.

Wer geblitzt wurde und deutlich zu schnell gefahren ist, hat sofort Angst um seinen Führerschein. Doch ab wann gibt es für Temposünder ein Fahrverbot? Und wie lange ist der “Lappen” bei welcher Geschwindigkeitsübertretung innerorts oder außerorts weg? Der Bußgeldkatalog sieht bei der Geschwindigkeitsüberschreitung klare Regelungen vor.

Bei folgenden Verstößen wird ein Fahrverbot ausgesprochen:

  • ein Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuzüglich Bußgeld und Punkte in Flensburg
  • zwei Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuzüglich Bußgeld und Punkte in Flensburg
  • drei Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. über 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zuzüglich Bußgeld und Punkte in Flensburg

Im Folgenden finden Sie noch weitere detaillierte Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog:

Fahrverbot: Innerorts zu schnell gefahren

Wer innerorts mindestens 31 km/h zu schnell ist, erhält ein Fahrverbot von einem Monat. Obendrein gibt es ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt. Ebenfalls ist ein Kfz-Fahrer seinen Führerschein für einen Monat los, wenn er mit 41 bis 50 km/h zu schnell war. In diesem Fall sieht die Bußgeldtabelle zuzüglich 400 Euro Bußgeld und zwei Punkte vor. Wer die Höchstgeschwindigkeit um 51 bis 60 km/h überschreitet und geblitzt wird, muss mit zwei Monaten Fahrverbot rechnen, ab 61 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen natürlich noch jeweils empfindliche Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.

Folgende Übersicht zeigt noch einmal, wann bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften seit der Einführung der StVO-Novelle ein Fahrverbot ausgesprochen wird und wie hoch die übrigen Sanktionen ausfallen:

  • mit bis zu 10 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 30 Euro Bußgeld, kein Punkt
  • mit 11 bis 15 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 50 Euro Bußgeld, kein Punkt
  • mit 16 bis 20 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 70 Euro Bußgeld, kein Punkt
  • mit 21 bis 25 km/h zu schnell geblitzt: kein Fahrverbot, 115 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter, 180 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 260 Euro Bußgeld, zwei Punkte
  • mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte
  • mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: zwei Monate Fahrverbot, 560 Euro Bußgeld, zwei Punkte
  • mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte
  • mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte

Fahrverbot: Außerorts zu schnell gefahren

Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts müssen Sie den Führerschein zeitweise abgeben?
Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts müssen Sie den Führerschein zeitweise abgeben?

Der Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog zur Geschwindig­keitsüberschreitung außerorts verrät, dass der Führerschein ab einer Geschwindigkeits­übertretung von 41 km/h und mehr eingezogen wird.

Denn wer mit 41 bis 50 km/h zu schnell gefahren ist, muss für einen Monat seinen Führerschein abgeben, hinzu kommt noch ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro sowie zwei Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell übers Land fährt und geblitzt wird, erhält gemäß Bußgeldkatalog ein Fahrverbot für einen Monat zuzüglich 480 Euro Bußgeld und zwei Punkte.

Zwei Monate muss ein Fahrer dagegen auf die Fahrerlaubnis verzichten, wenn er mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt wurde. Bei über 70 km/h gibt es ein Fahrverbot für drei Monate. Für die beiden letzten Fälle kommen natürlich noch ein hohes Bußgeld sowie Punkte hinzu.

Folgende Übersicht verdeutlicht noch einmal, wann und für wie lange bei Geschwindigkeitsvergehen außerhalb geschlossener Ortschaften seit der Einführung der StVO-Novelle ein Fahrverbot ausgesprochen wird:

  • mit 26 bis 30 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter, 150 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter, 200 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte
  • mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: ein Monat Fahrverbot, 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte
  • mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: zwei Monate Fahrverbot, 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte
  • mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: drei Monate Fahrverbot, 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte

Sonderfall: Geschwindigkeitsüberschreitung bei schlechten Sichtverhältnissen

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel und anderen Sichtbehinderungen ist besonders gefährlich.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nebel und anderen Sichtbehinderungen ist besonders gefährlich.

Die StVO schreibt bei schlechter Sicht aufgrund von widrigen Witterungs­bedingungen wie Nebel, Regen oder Schneefall eine Geschwindigkeits­anpassung vor, um die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zusätzlich zu gefährden. Demnach liegt dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.

Wer trotz eingetrübter Sichtweite zu schnell fährt und dabei geblitzt oder anderweitig ertappt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten auch mit einem Fahrverbot rechnen.

So wird die Fahrerlaubnis für einen Monat eingezogen, wenn trotz Sichtweiten unter 50 m

  • die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts bei 31 bis 50 km/h lag
  • die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei 41 bis 60 km/h lag

Mit steigender Geschwindigkeit fallen auch die Sanktionen im Bußgeldkatalog höher aus und so kann der Führerschein bei 61 km/h (innerorts) bzw. 71 km/h (außerorts) und mehr bis zu drei Monate eingezogen werden.

Fahrverbot durch Wiederholungstäterregel

Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeits­überschreitungen von 26 km/h oder mehr auffielen.

Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?

Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, bleibt die Fahrerlaubnis zwar bestehen, jedoch ist es dem Betroffenen für die Dauer des Fahrverbots verboten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Wirksamkeit des Fahrverbots wird bei Fahrern, die in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot ableisten mussten, gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid rechtskräftig. Der Führerschein muss mit Wirksamkeit für die Dauer des Fahrverbots bei der Ordnungsbehörde abgegeben werden. Mit der Abgabe des Führerscheins beginnt die Verbotsfrist, Fahrzeuge im Verkehr zu führen.

Hinweis: Betroffene können den Zeitpunkt für den Fristbeginn des Fahrverbots in einem Zeitraum von vier Monaten selbst wählen. Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb von zwei Jahren kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Dann gelten sie für die Verkehrsbehörden nämlich als Ersttäter. Wer trotz Fahrverbot ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, begeht gemäß § 21 StVG eine Straftat. Dieses Vergehen wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.

Absehen vom Fahrverbot

Höheres Bußgeld statt Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Das ist nur im Einzelfall möglich.
Höheres Bußgeld statt Fahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Das ist nur im Einzelfall möglich.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei es immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt und ob die Begründung objektiv nachvollziehbar ist. Ein „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße eintauschen lässt, gibt es natürlich nicht.

Im Laufe der Jahre haben sich aber dennoch verschiedene Fallgruppen herauskristallisiert, in denen die Verhängung des Fahrverbots – mit oder ohne Ausgleich durch eine Erhöhung der Geldbuße – zurückgenommen wurde. Zu den Fallgruppen gehören:

  • das sogenannte Augenblicksversagen
  • die Existenzgefährdung bei Selbstständigen
  • der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei abhängig Beschäftigten
  • extrem langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil
  • notstandsähnliche Situationen bei der Tatbegehung
  • besondere persönliche Umstände
  • besondere Umstände des Einzelfalls bei der Tatbegehung
  • Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums

Temposünder sollten sich darauf aber niemals verlassen, dass eine dieser Begründungen auch tatsächlich zur Aufhebung der Entscheidung führt, da Gerichte nur in Ausnahmefällen vom Fahrverbot absehen. Wer die Gefahr seiner beruflichen Existenz als Grund angibt, bekommt in der Regel den Hinweis, dass zunächst auch der Jahresurlaub eingesetzt werden kann oder alternativ auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen.

Im Einzelfall können sich Betroffene an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden. Zudem kann sich auch eine verkehrspsychologische Intensivberatung mildernd auf das wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung verhängte Fahrverbot auswirken, falls der Richter davon überzeugt ist, dass sich der Betroffene zukünftig im Straßenverkehr vorschriftsmäßig und rücksichtsvoll verhalten wird.

Geblitzt: Was nun?

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, wird zur Kasse gebeten. Je nachdem, ob Sie nun mit 10 km/h, mit 20 km/h oder gar mit 40 km/h zu schnell unterwegs waren, wird vom Bußgeldkatalog eine entsprechende Sanktion vorgegeben. Doch wie geht es nach dem Blitzen weiter?

Zu schnell gefahren und geblitzt: Was kommt jetzt?

Laser & Blitzer: Die Geschwindigkeitskontrolle findet mit zahlreichen Messgeräten statt.
Laser & Blitzer: Die Geschwindigkeitskontrolle findet mit zahlreichen Messgeräten statt.

Es kommt darauf an, mit welcher Methode die Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde:

Wurde das Vergehen im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle mit Laserpistole gemessen oder durch Videoaufzeichnung aus einem Auto heraus – meist auf Autobahnen der Fall – wird der Fahrer direkt danach angehalten und noch vor Ort über die Sanktionen aufgeklärt. Ein Verwarngeld können die Fahrer häufig schon vor Ort zahlen.

Über ein Bußgeld werden sie schriftlich in Kenntnis gesetzt. Wer nach einer Verwarnung nicht gleich bezahlen will oder kann, bekommt einen Bußgeldbescheid postalisch zugeschickt. Dann treten aber auch wie beim Bußgeld zusätzlich Gebühren und Auslagen zu den Kosten für die Geschwindigkeitsüberschreitung hinzu.

Alternativ wird zu schnelles Fahren durch stationäre Blitzer auf Film festgehalten. In diesem Fall erhält der Fahrzeughalter innerhalb von ein paar Tagen oder Wochen den Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die laut Bußgeldkatalog mit maximal 55 Euro geahndet wird, bekommt der Fahrzeughalter häufig zunächst einen Verwarnungsbogen zugeschickt. Wer dem Verstoß zustimmt und das fällige Verwarngeld innerhalb der festgelegten Frist bezahlt, muss keine weiteren Konsequenzen befürchten und die Angelegenheit darf als erledigt betrachtet werden.

Wenn der Fahrzeughalter das Verwarngeld jedoch nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt oder mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. An der Höhe der Buße ändert dieses Verfahren jedoch nichts, wobei aber zu beachten ist, dass aufgrund von Verwaltungskosten der zu bezahlende Betrag am Ende erheblich höher ausfallen kann, als das eigentliche Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Liegt die laut Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu verhängende Sanktion bei mehr als 55 Euro, so erfolgt die automatische Einleitung des Bußgeldverfahrens. Dem Beschuldigten wird dann oft zunächst ein Anhörungsbogen zugesandt, in dem er sich zu dem Vorwurf äußern kann.

Geblitzt: Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Bei jeder Messung einer Geschwindigkeitsübertretung wird eine gewisse Toleranz gewährt.
Bei jeder Messung einer Geschwindigkeitsübertretung wird eine gewisse Toleranz gewährt.

Da die Messgenauigkeit von Blitzsystem zu Blitzsystem unterschiedlich ausfallen kann, wird vom gemessenen Wert bei der Geschwindigkeitsmessung eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird – ganz gleich, ob der Tempoverstoß durch einen Laser, Blitzer oder eine Videoaufzeichnung festgestellt wurde.

Als Faustformel können sich Autofahrer folgende Toleranz-Regelung merken:

  • Bei stationären Blitzer-Anlagen werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen. Bei Messungen von über 100 km/h werden von der Geschwindigkeit 3 Prozent als Toleranz abgezogen.

Im Vergleich zu Videoaufzeichnungen aus fahrenden Fahrzeugen haben stationäre Blitzer grundsätzlich eine geringere Toleranz. Entsprechend fällt der Toleranz-Abzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die von einem Fahrzeug per Video festgestellt wird, meist höher aus.

Nach Angaben des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h abgezogen werden, während es bei höheren Geschwindigkeiten 4 bis 5 Prozent sind. Unter Umständen und bei besonders ungenauen Messverfahren kann der Toleranz-Abzug noch größer ausfallen.

Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wieviel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.
Die Grafik zeigt anhand von Rechenbeispielen welche Toleranzwerte verschiedene Methoden zur Geschwindigkeitskontrolle haben und wieviel Kilometer pro Stunde vom Messergebnis abgezogen werden können.

Tacho längst nicht immer ganz genau

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass selbst bei modernen Autos die Tempoanzeige nie ganz genau funktioniert. Entsprechend kann der Blick auf den Tacho für Fahrer immer nur einen ersten Richtwert geben, wenn sie schnell die Toleranz ermitteln wollen. Generell ist es so, dass die meisten Tachos ein höhere Geschwindigkeit als die tatsächlich gefahrene anzeigen und ein paar Prozentpunkte abweichen.

Ein Tacho darf dabei auch laut Gesetz nie weniger anzeigen als die gefahrene Geschwindigkeit, was übrigens von den Fahrzeugherstellern garantiert werden muss.

Als Alternative zum Tachometer kann ein Blick auf das Navigationsgerät helfen, welches in der Regel genauere Angaben bietet und somit in Sachen Toleranz einen besseren Richtwert darstellt.

Den Toleranzabzug nehmen die Behörden jedoch selbstständig vor. Er ist entsprechend in dem jeweiligen Bußgeldbescheid aufgeführt und erfolgt nicht erst auf Hinweis durch den Beschuldigten.

Spezielle Informationen zum Thema Tachogenauigkeit:

Zu schnell unterwegs mit LKW und Omnibus

Für Lkw gelten besondere Begrenzungen bei der Geschwindigkeit.
Für Lkw gelten besondere Begrenzungen bei der Geschwindigkeit.

Die StVO sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch LKW oder Omnibusse empfindlichere Sanktionen laut Bußgeldkatalog vor. Die Geschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften dürfen auch LKW mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen und darüber hinaus sowie (Kraft-) Omnibusse nicht übertreten. Bei Überschreitungen von 16 bis 25 km/h innerorts droht schon ein Bußgeld in Höhe von 160 bis 175 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Landstraßen wird nach Gewichtsklassen differenziert. So dürfen kleinere LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Omnibusse maximal 80 km/h schnell fahren, während für schwergewichtige LKWs mit mehr als 7,5 Tonnen höchsten 60 km/h erlaubt sind.

Letztere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt übrigens auch für Omnibusse, in denen nicht für jeden Fahrgast ein Sitzplatz angeboten werden kann.

Auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen, bei denen die Fahrspuren deutlich voneinander getrennt sind, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKWs mit über 3,5 Tonnen sowie Omnibusse ohne Anhänger ebenfalls bei 80 km/h. Werden von Omnibussen spezielle Voraussetzungen erfüllt, wie beispielsweise das Vorhandensein von einem Geschwindigkeitsregler, dann dürfen diese auf getrennten Kraftfahrstraßen und Autobahnen auch 100 km/h fahren.

Doch genau wie bei Autofahrern halten sich längst auch nicht alle LKW- bzw. Busfahrer an die Tempovorgaben, so dass in den genannten drei Bereichen auch immer wieder Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Mit welchen Konsequenzen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechnen ist, verdeutlicht unser Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung von LKWs und Omnibussen.

LKW & Omnibus: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem LKW oder Omnibus überschritten, dann drohen folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog:

  • bis 10 km/h zu schnell – 40 Euro
  • 11 – 15 km/h zu schnell – 60 Euro Bußgeld
  • 16 – 20 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 21 – 25 km/h zu schnell – 175 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 26 – 30 km/h zu schnell – 235 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 31 – 40 km/h zu schnell – 340 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h zu schnell – 560 Euro Bußgeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h zu schnell – 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h zu schnell – 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

LKW & Omnibus: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Lkw unterliegen außerorts strengeren Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Lkw unterliegen außerorts strengeren Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem LKW oder Omnibus überschritten, dann drohen folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog:

  • bis 10 km/h zu schnell – 30 Euro
  • 11 – 15 km/h zu schnell – 50 Euro; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 140 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 16 – 20 km/h zu schnell – 140 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 21 – 25 km/h zu schnell – 150 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 26 – 30 km/h zu schnell – 175 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 31 – 40 km/h zu schnell – 255 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h zu schnell – 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

LKW mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Omnibussen mit Fahrgästen überschritten, dann sind folgende Sanktionen möglich:

  • bis 10 km/h zu schnell – 70 Euro
  • 11 – 15 km/h zu schnell – 120 Euro, ein Punkt; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 240 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 16 – 20 km/h zu schnell – 320 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 21 – 25 km/h zu schnell – 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 26 – 30 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 31 – 40 km/h zu schnell – 640 Euro Bußgeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h zu schnell – 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h zu schnell – 900 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h zu schnell – 950 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

LKW mit gefährlichen Gütern: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Omnibussen mit Fahrgästen außerorts überschritten, dann können folgende Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen:

  • bis 10 km/h zu schnell – 60 Euro
  • bis 15 km/h zu schnell – 70 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 240 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 16 – 20 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 21 – 25 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, ein Punkt
  • 26 – 30 km/h zu schnell – 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 31 – 40 km/h zu schnell – 560 Euro Bußgeld, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 41 – 50 km/h zu schnell – 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • 51 – 60 km/h zu schnell – 800 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
  • über 60 km/h zu schnell – 900 Euro Bußgeld, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

Zu schnell gefahren: Konsequenzen für Fahranfänger

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Beim Autofahren in der Stadt müssen Sie besonders aufmerksam sein.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Beim Autofahren in der Stadt müssen Sie besonders aufmerksam sein.

Gerade Fahranfänger, die sich noch in der “Bewährungszeit” befinden, sollten bedenken, dass ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb der Probezeit zusätzliche Sanktionen drohen, als Autofahrern, die ihre Probezeit bereits hinter sich haben.

Mit den strengeren drohenden Konsequenzen für die Dauer der Probezeit, die zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins läuft, sollen vor allem junge Fahrer bzw. Fahranfänger zu einem achtsameren Fahren bewegt werden, zumal diese statistisch gesehen aufgrund der Unsicherheit und Unerfahrenheit häufig Unfälle verursachen oder durch zu schnelles Fahren auffallen.

Fahranfänger, die sich erstmals einen schwerwiegenden Verstoß (Kategorie A) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (Kategorie B) leisten, müssen ein Aufbauseminar besuchen und zudem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Doch wann drohen Fahranfängern Probezeit-Maßnahmen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Nicht nur ein Bußgeld droht bei Geschwindigkeitsübertretung: Was Fahranfänger wissen müssen

Zählt zu schnelles Fahren zur Gruppe der schwerwiegenden oder zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Verstöße? Entscheidend dabei ist, mit welcher Geschwindigkeitsüberschreitung der junge Fahrer geblitzt wurde:

  • Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder mehr als 15 km/h mit einem LKW handelt es sich um einen A-Verstoß und entsprechend muss der Fahranfänger mit Maßnahmen rechnen.
  • Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von nicht mehr als 20 km/h mit dem PKW oder nicht mehr als 15 km/h mit einem LKW kommen keine zusätzlichen Maßnahmen auf den betroffenen Fahranfänger zu.

Grundsätzlich können Tempoverstöße nur dann zu den vorgesehenen Maßnahmen in der Probezeit führen, wenn sie so schwerwiegend sind, dass es zu einem Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kommt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn

  • eine Verkehrsstraftat oder
  • eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro sanktioniert wird.

A-Verstöße: Was sind schwerwiegende Verkehrsverstöße?

Vorsicht, Führerscheinneulinge: Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Verlängerung der Probezeit bewirken.
Vorsicht, Führerscheinneulinge: Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann die Verlängerung der Probezeit bewirken.

In der Kategorie A der schwerwiegenden Verkehrsverstöße, von denen bereits einer zu Probezeit-Maßnahmen führt, gehören etwa Verkehrsstraftaten wie:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Nötigung (beispielsweise durch Betätigung der Lichthupe oder dichtes Auffahren auf der Autobahn)
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (beispielsweise durch illegale Autorennen)

Darüber hinaus zählen auch die viele Ordnungswidrigkeiten zu den A-Verstößen wie beispielsweise:

B-Verstöße: Was sind weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße?

In Kategorie B der weniger schwerwiegenden Verstöße, von denen erst bei zweien Probezeit-Maßnahmen zu befürchten sind, gehören beispielsweise:

  • Fahren mit ungesicherter Ladung oder Überladung
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz

Sie sollten sich nicht von der Bezeichnung “weniger schwerwiegend” täuschen lassen, da auch diese Verstöße im Einzelfall tragische Folgen haben können.

Geblitzt in der Probezeit: Welche Maßnahmen greifen?

Wer während der Probezeit durch zu schnelles Fahren aufgefallen ist, den erwarten ab 21 km/h zu schnell (A-Verstoß) spezielle Probezeit-Maßnahmen, wobei insgesamt drei Stufen zu unterscheiden sind:

  • Bei der ersten Auffälligkeit (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß) wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert und zudem die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
  • Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut durch einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße auffällig wird, bekommt eine Verwarnung ausgesprochen. Zudem wird dem Fahrer die freiwillige Teilnahme einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, die aber nicht verpflichtend ist. Werden noch vor dem Ende des Aufbauseminars Verstöße begangen, gibt es noch keine dieser Maßnahmen. Stattdessen soll abgewartet werden, ob sich beim Fahranfänger das Verkehrsverhalten durch die Teilnahme am Aufbauseminar verbessert.
  • Wer nach Ablauf von zwei Monaten nach der Verwarnung erneut auffällig wird (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß), bekommt die Fahrerlaubnis entzogen.
Auch wer trotz Anordnung keine Teilnahmebescheinigung für das Aufbauseminar vorlegen kann, muss damit rechnen, dass der Führerschein im Zweifel entzogen wird. Sobald die Bescheinigung vorliegt, wird die Fahrberechtigung normalerweise wieder ausgehändigt.

Raserei im Ausland: Welche Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ähneln sich in Europa.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ähneln sich in Europa.

Wer mit dem Auto auf Reisen ist, drückt gerne mal stärker aufs Gaspedal. Doch das sollte sich jeder Autofahrer zweimal überlegen. Nicht nur, weil das Unfallrisiko sich erhöht, sondern auch, weil im Ausland das Bußgeld-Niveau meist deutlich höher ausfällt als bei uns. Das trifft auch auf zu schnelles Fahren zu. So reißt sich der ein oder andere Urlauber mit einem Verstoß schnell ein empfindliches Loch in die Urlaubskasse.

Bußgelder für zu schnelles Fahren oft deutlich teurer

Während der Bußgeldkatalog in Deutschland für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h maximal 70 Euro Bußgeld vorsieht, liegen die Sätze im Ausland teilweise wesentlich höher. Ein paar Beispiele gefällig?

Werfen wir einen Blick in die Schweiz. Hier muss ein Fahrer mindestens 155 Euro zahlen, wenn er 20 km/h schneller fährt als erlaubt. Doch auch im beliebten Urlaubsland Italien werden Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich härter sanktioniert als hierzulande. Es werden mindestens 170 Euro aus der Urlaubskasse fällig. Wenn man sich bei Dunkelheit zum Rasen verleiten lässt, fällt das Bußgeld in Italien noch einmal um ein Drittel höher aus.

Europäische Bußgeld-Spitzenreiter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind aber wieder einmal die skandinavischen Länder. So werden in Schweden mindestens 250 Euro, in Norwegen sogar 375 Euro Bußgeld fällig. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich kann bei mehr als 50 km/h ebenfalls schon mal empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Entsprechend sollten Sie sich immer mit den wichtigsten nationalen Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes vertraut machen, bevor Sie die Reise antreten. So können Sie unliebsame Überraschungen und Stress vermeiden.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen Ausland

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im europäischen Ausland:

Land20 km/h zu vielmehr als 50 km/h zu viel
BelgienBußgeld ab 115 €ab 300 €
BosnienBußgeld ab 50 €ab 200 €
BulgarienBußgeld ab 25 €ab 300 €
DänemarkBußgeld ab 135 €ab 300 €
DeutschlandBußgeld ab 60 €ab 240 €
EstlandBußgeld bis 120 €ab 800 €
FinnlandBußgeld von 200 €ab 14 Tagessätze
FrankreichBußgeld ab 135 €1.500 €
GriechenlandBußgeld von 100 €350 €
GroßbritannienBußgeld ab 115 €bis 2.900 €
IrlandBußgeld ab 80 €ab 80 €
IslandBußgeld ab 110 €ab 400 €
ItalienBußgeld ab 175 €ab 545 €
KroatienBußgeld ab 65 €ab 400 €
LettlandBußgeld ab 20 €ab 240 €
LitauenBußgeld ab 12 €ab 450 €
LuxemburgBußgeld ab 50 €ab 145 €
MaltaBußgeld ab 70 €ab 70 €
MazedonienBußgeld ab 20 €ab 300 €
MontenegroBußgeld ab 60 €ab 100 €
NiederlandeBußgeld ab 170 €abhängig vom Einkommen
NorwegenBußgeld ab 480 €ab 1.000 €
ÖsterreichBußgeld ab 30 €bis 2.180 €
PolenBußgeld ab 25 €ab 100 €
PortugalBußgeld ab 60 €ab 120 €
RumänienBußgeld ab 120 €ab 270 €
SchwedenBußgeld ab 230 €ab 390 €
SchweizBußgeld ab 160 €ab 60 Tagessätze
SerbienBußgeld ab 25 €ab 50 €
SlowakeiBußgeld ab 35 €ab 350 €
SlowenienBußgeld ab 80 €ab 500 €
SpanienBußgeld ab 100 €ab 600 €
TschechienBußgeld ab 40 €ab 195 €
TürkeiBußgeld ab 40 €ab 80 €
UngarnBußgeld bis 95 €ab 190 €
ZypernBußgeld ab 35 €ab 85 €

Quelle: ADAC (Stand: März 2019)

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Ausland zu weit höheren Bußgeldern führen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Ausland zu weit höheren Bußgeldern führen.

Geschwindigkeiten: Wie schnell darf man im Ausland fahren?

Während auf deutschen Autobahnen auf vielen Abschnitten keine Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist, sieht es auf dem Rest des Kontinents doch deutlich anders aus und genau wie beim Bußgeldkatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitungen herrschen auch hier teils strengere Regeln.

In Norwegen gilt mit minimaler Ausnahme auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, während die Beschilderung in Schweden höchstens 110 oder 120 km/h erlauben. Der Vergleich zeigt, dass die Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf der Autobahn in den meisten Ländern (beispielsweise Belgien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Spanien, Türkei) bei 120 km/h liegt.

Viele weitere Länder gestatten dagegen auch eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind und entsprechend noch keine zwei Jahre Fahrerfahrung haben, sollten sich besonders in Frankreich in Acht nehmen. Denn dort dürfen Fahranfänger auf Autobahnen höchsten 110 km/h fahren.

Auf Landstraßen gilt dagegen in vielen Ländern eine Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 90 km/h, während innerhalb von Ortschaften ein Tempo von 50 km/h über die Ländergrenzen hinweg nahezu Standard ist. Werden Sie auf einer Landstraße geblitzt, so erhalten Sie niedrige Sanktionen als innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Schnell zahlen kann Rabatte bringen

Wer trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal im Ausland beim zu schnellen Fahren erwischt und geblitzt wurde, kann zum Teil bei direkter Zahlung vor Ort oder zeitnaher Bezahlung einen Rabatt auf die Geldbuße bekommen.

Ein gutes Beispiel ist Italien, wo nur die Mindestbuße zahlen ist, wenn binnen 60 Tagen gezahlt wird. Nach einer Geschwindigkeitsüberschretung in Frankreich gibt es dagegen einen Rabatt auf die Buße, wenn der Betroffene diese innerhalb von 15 Tagen ausgleicht. Spanien und Griechenland stellen schnell zahlenden Verkehrssündern die größten ‘Ersparnisse’ in Aussicht. So gibt es 50 Prozent Nachlass, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen (Griechenland) bzw. 20 Tagen (Spanien) das Bußgeld begleichen.

Statistik: Verkehrsunfälle durch zu schnelles Fahren

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den häufigsten Unfallursachen.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den häufigsten Unfallursachen.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung stellt die häufigste Ordnungswidrigkeit dar. Das betrifft sowohl männliche als auch weibliche Autofahrer, wobei Männer doch fast viermal so viele Verstöße begehen wie Frauen. Das belegen auch die alljährlichen Zahlen und Statistiken vom Kraftfahrt-Bundesamt.

  • Häufigste Ordnungswidrigkeit bei Männern: Geschwindigkeitsüberschreitung (2.117.000 Verstöße)
  • Häufigste Ordnungswidrigkeit bei Frauen: Geschwindigkeitsüberschreitung (626.00 Verstöße)

Doch auch wenn vielen Autofahrer das Tempolimit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften ein Dorn im Auge ist und eine lästige Angelegenheit darstellt, gibt es gleich mehrere gute Gründe, warum eine begrenzte Höchstgeschwindigkeit sinnvoll ist.

Zu schnelles Fahren ist eine der häufigsten Unfallursachen. So wurde allein im Jahr 2015 unter allen Verkehrsunfällen mit Personenschaden 47.024 auf nicht angepasste Geschwindigkeiten zurückgeführt. Das entspricht etwa 12,8 Prozent.

Deutlich schlimmer sieht es beim Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn aus, wo fast jeder zweite Verkehrstote auf eine solche zurückzuführen ist. Aber auch beim Blick auf die Unfallstatistik ohne Todesfolge fällt auf, dass eine Missachtung der Höchstgeschwindigkeit häufig die Ursache für Verkehrsunfälle ist.

Allein die Daten des Statistischen Bundesamtes und des KBA verdeutlichen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den Hauptursachen für Straßenverkehrsunfälle zählen. Entsprechend ergeben sich auch der Sinn und die Daseinsberechtigung eines Tempolimits.

Wie aus weiteren Berichten zur Unfallentwicklung auf deutschen Straßen hervorgeht, ist vor allem bei jüngeren Verkehrsteilnehmern zwischen 18 und 24 Jahren das Unfallrisiko fast doppelt so hoch wie in allen Altersgruppen. Wobei auch hier die erhöhte Geschwindigkeit eine Hauptunfallursache ist.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung

141 Kommentare

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  1. Sabrina
    Am 6. Juli 2020 um 8:36

    Guten Tag,

    ich habe letzte Woche einen Bußgeldbescheid wegen 8 km/h außerorts erhalten und wohne in Hessen.
    Habe ich das richtig verstanden, dass jetzt der alte Bußgeldkatalog wieder in Kraft tritt, da der neue Bußgeldkatalog derzeit nichtig ist?
    Wie gehe ich vor? Einspruch und Festsetzung gem. altem Bußgeldkatalog anfordern?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juli 2020 um 11:50

      Hallo Sabrina,

      derzeit ist noch nicht ganz klar, welche Bundesländer auch tatsächlich wieder die alten Bußgelder anwenden. Von dem Formfehler betroffen sind zunächst nur die neuen Fahrverbote. Die öffentlichen Berichte widersprechen sich hier und da bezüglich der Anwendung der alten Bußgelder. Das Bundesministerium will wohl bis Ende der Woche eine bundesweit einheitliche Regelung schaffen. Wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Reinhold
    Am 5. Juli 2020 um 11:10

    Guten Tag,
    Ich würde am 10.6. innerorts geblitzt mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von
    8 km/h. Die Geschwindigkeitsbegrenzung Betrug 30 km/h.
    Der Bussgeldbescheid € 30,00.
    Frage: Da alle Länder mittlerweile zu dem alten Katalog zurück gehen, lohnt es
    Einspruch einzulegen? Ich habe keine Punkte in Flensburg und besitze
    Den Führerschein seit 1963.
    Herzlichen Dank für eine Stellungnahme.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juli 2020 um 11:58

      Hallo Reinhold,

      leider ist an dieser Stelle nicht eindeutig zu klären, ob in den Bundesländern, die die Fahrverbotsregel ausgesetzt wurden, zusätzlich auch wieder die alten Bußgelder zur Anwendung kommen. Diese sind von dem Formfehler nämlich eigentlich nicht betroffen. Medienberichten zufolge will das Bundesverkehrsministerium jedoch bis Ende der Woche eine bundesweite Regelung ermöglichen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Bushaj
    Am 30. Mai 2020 um 7:05

    Hallo. Ich bin immer noch In der Probezeit und wurde mit 78 km/h geblitzt in 60 Zone , außerorts . Das ist ja 18 km/h mehr . Ist das nur Strafe ? Oder aufbauseminar und Fahrverbot ?

  4. Maciej
    Am 15. Mai 2020 um 15:10

    Hallo
    Ich habe meine Geschwindigkeit überschritten Das Limit ist 100 und ich hatte 137
    Ich habe einen polnischen Führerschein und bin in einer Probezeit
    Dies ist mein erstes Mandat. Muss ich meinen Führerschein zurückgeben?

  5. Wolle
    Am 15. Mai 2020 um 13:56

    Endlich wurden wirksame und damit richtigen Beschlüsse mit dem neuen Bußgeldkatalog gefasst, die nun unser lieber Herr Verkehrsminister Scheuer wieder aufweichen will. Total “bescheuert”! Ist unsere Autolobby so groß, dass nicht einmal vernünftige Regelungen getroffen werden können? Die Raserei auf Deutschlands Straßen und damit verbundene Umwelt- und gesundheitliche Schäden sollten endlich wirksam eingedämmt werden.

  6. Birgit
    Am 13. Mai 2020 um 8:30

    Guten Tag,
    folgendes wird mir zur Last gelegt:
    – am 27.04.2020 Überschreitzen der Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (97 statt 70 km/h)
    Ab 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog, und der Anhörungsbogen wurde mir am 13.05.2020 mit Datum vom 06.05.2020 zugestellt. Ist der alte oder der neue Bußgeldkatalog maßgeblich? Wie Sie vermuten, geht es mir um die Frage des Fahrverbots. Ich besitze den Führerschein seit 1974 und habe keine Punkte in Flensburg, wurde aber im Februar diesen Jahres auf der Autobahn schon einmal geblitzt (überhöhte Geschwindigkeit: 9 km/h ).

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Mai 2020 um 9:06

      Hallo Birgit,

      die neuen Sanktionen gelten erst für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 begangen werden/wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Susanne S.
    Am 2. Mai 2020 um 15:39

    Hallo zusammen,
    ich wurde am 17. März in der 30 Zone mit 39 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt. Heute (02. Mai) bekam ich erst den Bescheid. Ist es korrekt, dass da noch der alte Bußgeldkatalog Gültigkeit hat? Es wird doch nach dem „Blitzdatum“ und nicht nach dem Tag der Zustellung bewertet, oder?

    Danke schon vorab für die Antwort!

    Gruß
    Susanne

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Mai 2020 um 10:54

      Hallo Susanne,

      die neuen Sanktionen gelten erst für Verstöße, die ab dem 28.04.2020 begangen wurden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. mario
    Am 28. April 2020 um 18:17

    wie üblich ist der neue bussgeldkatalog mal wieder nur da den deutschen autofahrer zu strafen denn die ausländischen fahrer lachen sich doch eins , es wird im überholverbot überholt im stau wird keine rettungsgasse gebildet und wenn man dann auf das kennzeichen schaut was sieht man wohl da .

  9. Mike
    Am 28. April 2020 um 2:54

    hallo ich dachte es gibt bei 16 kmh schon einen punkt ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2020 um 7:56

      Hallo Mike,

      auch wenn ein Punkt hier folgerichtig wäre, ist er in der Novelle nicht vorgesehen. Es können jedoch nur Sanktionen angepasst werden, die auch tatsächlich beschlossen wurden. Leider weist die Novelle an einigen Stellen Lücken auf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Helmut
    Am 27. April 2020 um 19:40

    In den Nachrichten wurde gemeldet, dass ab 16 km/ h zu schnell schon Punkte gibt.
    In Ihren Katalog ab den 28.04.2020 steht nichts von Punkten.
    Was gilt ab Morgen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2020 um 8:04

      Hallo Helmut,

      die StVO-Novelle ist leider an vielen Stellen lückenhaft. So ist ein Punkt trotz der Anhebung des Bußgelds nicht vorgesehen. Da nur Sanktionen angepasst werden können, die auch wirklich beschlossen wurden, ist ein Punkt hier zunächst nicht vorgesehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Fabian
    Am 27. April 2020 um 11:20

    Hallo zusammen,

    ich lese hier immer wieder davon, dass die neuen Bußgelder für PKW gelten. Bei Motorrädern stehen keine neuen Bußgelder – wird hier wirklich ein Unterschied gemacht? Gleiches gilt für PKW mit Anhänger – was ziemlich widersprüchlich und verwirrend klingt. Man wird wohl kaum milder bestraft werden, wenn man MIT einem Anhänger zu schnell geblitzt wurde als OHNE Anhänger…

    Gruß, Fabian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2020 um 11:36

      Hallo Fabian,

      für Motorräder und andere Kfz bis 3,5 t zGG gelten dieselben Bestimmungen wie für Pkw. Pkw mit Anhänger werden in aller Regel mit den gleichen Vorschriften konfrontiert, wie Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t zGG.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Carsten
    Am 24. April 2020 um 11:18

    Guten Tag,

    mir ist aufgefallen das in dem neuen Bußgeldkatalog, der ab dem 28.04. gilt nicht aufgeführt ist das es nun ab 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung einen Punkt gibt. Was stimmt nun?
    Erinnere ich mich richtig das dass vor einigen Wochen auch hier aufgeführt war? War das eine Fehlinformation oder wieso wurde es rausgenommen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Carsten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2020 um 11:55

      Hallo Carsten,

      wir hatten eine Zeit lang entsprechende Angaben zu voraussichtlichen Änderungen aufgenommen. Diese Lücken in der StVO-Novelle müssten jedoch über gesonderte Beschlüsse geschlossen werden. Anpassungen, die bislang nicht vorgesehen sind, fallen damit aus. Wir haben deshalb eine Korrektur vorgenommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Emilia
    Am 26. März 2020 um 13:38

    Ich wurde am 1.3.2020 mit 28 kmh zu schnell geblitzt und bin mir nicht sicher ob ich jetzt ein Fahrverbot habe oder nicht, da ich nicht weiß ob schon das neue stvo zählt oder nicht

  14. Halux
    Am 25. Februar 2020 um 12:09

    Eine weitere Verschärfung des Bußgeldkataloges halte ich für nicht notwendig. Was bisher gilt ist eigentlich völlig ausreichend. Besser wäre es in die Verkehrserziehung zu investieren und nicht die Mehrzahl der Bevölkerung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Polizeistaat- methoden weiter zu kriminalisieren.

  15. Martin
    Am 20. Februar 2020 um 19:08

    Hallo,
    ich bin innerorts angeblich mit 66km/h (3km/h Toleranzabzug schon eingerechnet) anstatt 50 km/h geblitzt worden. Auf dem Bild ist aber ein 2. Fzg. auf der rechten Spur auf fast gleicher Höhe mit drauf. Meiner Meinung nach kann dann doch nicht eindeutig der Verkehrsverstoß mir zugeordnet werden. Es kann ja auch das andere Fzg. den mobilen Blitzer ausgelöst haben. Wie ist hier die Rechtslage?
    Danke und Gruß
    Martin

  16. Jörn
    Am 10. Februar 2020 um 16:51

    Hallo liebes Team von bussgeldkatalog,

    ich habe folgende Frage…ich habe im Dezember letzten Jahres meinen Führerschein abgegeben.
    Meine Blitzer-Historie :
    Innerhalb eines Jahres wurde ich zweimal außerhalb mit über 26km/h zu schnell geblitzt, darum Fahrverbot für einen Monat.Nun wurde ich wieder mit 25km/h außerhalb geblitzt.(nach Abzug Toleranz)
    Muss ich meinen Führerschein erneut abgeben, oder komme ich mit einen Punkt + Strafgeld davon?
    Lieben Gruß und ein Danke im Voraus

  17. Kasem
    Am 5. Februar 2020 um 0:32

    Hallo
    Ich wurde auf der Autobahn mit 142 KMH geblitzt. 120 KMH war erlaubt. Ich bin immer noch auf der Probezeit und habe schon ein Aufbauseminar gemacht (vor ungefehr 14 Monate).
    Muss ich noch einen Aufbauseminar machen oder bekomme ich was anderes dazu?

  18. Yannick G.
    Am 1. Februar 2020 um 18:32

    Hallo,
    ich bin mit glaube ich 115 außerorts geblitzt worden in einer 80er Zone.
    Meine Probezeit ist vor einem Jahr schon Verlängert worden und ich habe schon ein aufbauseminar gemacht.

    Was kommt auf mich zu.?

  19. Nico S.
    Am 30. Januar 2020 um 13:50

    Hallo liebes Team,

    Ich habe mein Führerschein seit 8 Monaten und wurde heute auf der A2 nach Bielefeld geblitzt.
    Ich glaube ich hatte 135 km/h drauf 100 km/h ist erlaubt.
    Mit was für eine Strafe muss ich rechnen ?

    Lg Nico

  20. Harald
    Am 12. Januar 2020 um 23:37

    Guten Abend
    Habe eine Frage: Ich war heute Abend auf der Autobahn A39, Richtung Lüneburg
    unterwegs. Und es war eine Geschwindigkeit von 100,km.
    Neben mir kam ein PKW, und auf einmal kam der Blitzer.
    Ich selber bin ca 90 km gefahren.
    Meine Frage ist wär bekommt Bescheid?
    Ich oder der andere PKW Fahrer?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 15:38

      Hallo Harald,

      in aller Regel erhält derjenige den Bußgeldbescheid, der einen Verstoß begangen hat. Sollte ein Fehler zur einer Verwechslung führen, wenden Sie sich ggf., an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Lukas
    Am 5. Januar 2020 um 17:07

    Hallo zusammen bin auf der autobahn geblitzt worden und da waren 100 erlaubt und ich hatte glaub 135 oder 140 drauf weis es nicht genau und wurde mitte letztes jahr schon mall geblitzt und habe da ein punkt bekommen und wollte jetzt mall fragen mit was ich rechnen muss da ich den führerschein beruflich brauch

    Mit freundlichen grüßen

  22. Stefan
    Am 29. Dezember 2019 um 12:46

    Sehr geehrtes B Team
    Bei der ganzen Diskussion über Tempolimits sollte man vorher vielleicht an das überwachen der Bestehenden denken. Was bringen Tempolimits, wenn sie nicht eingehalten werden, weil die Kontrolle (z.B. Innerorts bei Nacht und an Feiertagen) gar nicht stattfindet und es jeder weiß.
    Zudem sind die Busgelder viel zu weit unten angesetzt.

    Gibt es hierfür effizientere Ansätze?

  23. Nils
    Am 26. Dezember 2019 um 9:28

    Hi meine Name ist Nils.
    Ich wurde auf der Autobahn mit 150 geblitzt wo eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h womit muss ich rechnen? Ich befinde mich in der Probezeit und es ist mein erstes Vergehen.

  24. Achim
    Am 22. Dezember 2019 um 0:34

    Hallo, wurde mit 84 innerorts geblitzt. Gemäß Tabelle wären 160€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Gemäß Bescheid sollen es aber 348,80€ sein inklusive 28,80€ Gebühr. Hat jemand eine Idee warum die Geldstrafe doppelt so hoch ist wie in der Tabelle angegeben? In den letzten 7 Jahren war nichts.

  25. Frank
    Am 17. Dezember 2019 um 19:47

    In der Einmündung zu einem verkehrsberuhigten Bereich (7km) wurde direkt nach dem Schild geblitzt. Obwohl ich mich normal an die Geschwindigkeiten halte (30 Jahre viele Kilometer und nie einen Punkt) habe ich nicht auf 7km aktiv mit der Bremse abgebremst, sondern durch das Ausrollen verzögert. Wie gesagt, da der Blitzer direkt nach dem Schild war, hat es mich mit 28km (Toleranz abgezogen), also 21 km zu schnell geblitzt. Laut Bußgeldkatalog 80,-€ und mein erster Punkt. Das würde ich insoweit akzeptieren, der ist ja in 2,5 Jahren wieder gelöscht. Meine Frage nun; muss ich hierbei mit Vorsatz rechnen, was ja die Strafe auch 160,-€ erhöhen würde und würde damit ein Fahrverbot einhergehen? Oder wird in hier der normale Bußgeldkatalog angewandt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:57

      Hallo Frank,

      bitte prüfen Sie bei Eingang des Bußgeldbescheids den genauen Tatvorwurf. Wir können an dieser Stelle nicht einschätzen, wie die Behörden den Sachverhalt abschließend einschätzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Chee
    Am 14. November 2019 um 2:23

    Hallo , mein freund hat seinen Führerschein neu bekommen ca. seid 5 monate und wurde innerhalb 2 monate zweimal geblitzt, einmal innerorts 50ger zone mit 84 km/h zu viel
    und das andere auch innerorts 50ger zone mit 75 km/h zu viel was kann auf ihn zu kommen

  27. Sardi
    Am 13. November 2019 um 21:03

    Hallo ich bin geblitzt mit 102 im ein 60 zone auf dem Autobahn ich habe polnisch fuhrschein ein monat Fahrverbot und 2 Punkte geht’s nur für die deutschland oder auch in Poland und warum mußich schicken me fuhrschein mit dem post im deutschland wie lange werden die behandelt

  28. Andi
    Am 2. November 2019 um 12:18

    Ich würde außerorts in einer 70ziger Zone geblitzt mit 105. Messtoleranz sind 4 km/h.
    Also 31 zu schnell. Fahrverbot ja oder nein wenn seit über Zahn Jahren kein Verstoß vorliegt?

  29. Sake
    Am 23. Oktober 2019 um 10:36

    Hallo
    unser Sohn wurde außerorts mit 21km/h zuviel geblitzt, da er den Geschwindigkeitswechsel abends von 120kmh auf 100kmh übersehen hat. Leider ist er noch n der Probezeit. Kann man etwas unternehmen wegen des einen km?

  30. Renee
    Am 11. Oktober 2019 um 12:09

    Meine Frau wurde angehalten, weil Sie das Handy in der Hand gehabt haben soll. Die Polizei behauptet es sei auf einer Straße gewesen wo meine Frau gar nicht lang gefahren ist. Also was haben die Beamten gesehen??? Kann man dagegen Einspruch einlegen?

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