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Fahren ohne Zulassung: Strafe laut Bußgeldkatalog

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Zulassungspflicht für Fahrzeuge in Deutschland

Fahren ohne Zulassung: Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.
Fahren ohne Zulassung: Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.

Die Bürokratie in Deutschland kann mitunter kräfteraubend sein: Termine bei Behörden sind heiß begehrt, die Wartezeiten schießen werden enorm und immer wieder ist in der Presse von einem großen Personalmangel zu lesen.

All dies geht auch zu Lasten der Autofahrer. Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchte, darf dies nur tun, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Und damit beginnt der Teufelskreis: Einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, kann mitunter mehrere Wochen dauern.

Da kommt manch einer in die Versuchung, das Auto zu fahren, auch ohne vorliegende Zulassung. Dies stellt allerdings einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dar. Wie dieser sanktioniert wird und was passiert, wenn Sie zum TÜV ohne Zulassung fahren, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Zulassung

Warum darf ich ohne Zulassung nicht fahren?

Ohne Zulassung kann nicht gewährt werden, dass das Fahrzeug auch durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist, was im Schadensfall problematisch werden kann.

Darf ich ohne Zulassung zum TÜV fahren?

Grundsätzlich kann auch dies Sanktionen nach sich ziehen. Selbst bei Fahrten zum TÜV benötigen Sie bereits ein Kennzeichen.

Welche Fahrzeuge kann ich ohne Zulassung fahren?

Es gibt eine Reihe zulassungsfreier Fahrzeuge, z. B. motorisierte Krankenfahrstühle oder Kleinkrafträder.

Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?

Kraftfahrt-Zulassungsbehörden sind dafür zuständig, Fahrzeuge für den Straßenverkehr zuzulassen. Sie agieren dabei örtlich begrenzt. Um eine Fahrzeugzulassung äußerlich kenntlich zu machen, wird ein entsprechender Stempel auf dem Nummernschild angebracht.

Ist dieser nicht vorhanden und ein Kfz-Fahrer nutzt den Wagen trotzdem, handelt es sich um ein Fahren ohne Zulassung, welches entsprechend sanktioniert werden kann. Doch nicht nur die Vergabe der Nummernschilder ist Aufgabe der Zulassungsbehörde.

Sie stellt zudem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aus. Auch dieser dient als Nachweis, dass das Kfz amtlich registriert und die Benutzung auf öffentlichen Straßen erlaubt ist. Um überhaupt eine Betriebserlaubnis beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Typgenehmigung: Das Fahrzeug muss den Anforderungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechen.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss bei der Erteilung einer Fahrzeugzulassung vorliegen.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU): Nur Fahrzeuge, die einen gültigen TÜV besitzen, dürfen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden.

In der Regel wird ein solcher Antrag, wenn alle Unterlagen vorliegen, direkt bearbeitet und Sie können die Nummernschilder sofort mitnehmen. Sind diese am Fahrzeug angebracht, kann Sie niemand mehr wegen Fahren ohne Zulassung belangen.

Achtung: Die Fahrzeug- und Halterdaten werden in der bearbeitenden Behörde gespeichert und an folgende Stellen weitergegeben: KBA, zuständiges Hauptzollamt für die Kfz-Steuer und an das Versicherungsunternehmen, bei welchem der Halter die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Welche Rolle spielt die Versicherung?

Das Fahren ohne Zulassung ist trotz langer Wartezeit bei der Behörde keine Option.
Das Fahren ohne Zulassung ist trotz langer Wartezeit bei der Behörde keine Option.

Ein Fahren ohne Zulassung und Versicherung liegt dann vor, wenn für das Kfz keine Haftpflicht abgeschlossen wurde. Diese ist nämlich den Pflichtversicherungen zuzuordnen. Wer also mit einem Wagen am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine entsprechende Versicherungspolice vorlegen können.

Ohne diese kann die Zuteilung von Nummernschild und Fahrzeugschein nicht erfolgen. Daher ist es vor dem Gang zur Behörde erforderlich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Anbieter ist dabei nicht relevant, Sie können also mehrere Angebote vergleichen.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist für Fahrzeughalter hingegen nicht verpflichtend. Hier kann jeder selbst entscheiden, ob die zusätzlichen Kosten monatlich getragen werden können.

Fahren ohne Kfz-Zulassung aber mit Versicherungsschutz – geht das?

Es ist auch möglich, dass Sie fahren, ohne eine Zulassung zu besitzen, der Versicherungsschutz aber gegeben ist. Dies mildert den Tatbestand allerdings nicht bzw. stellt keine Rechtfertigung der Inbetriebnahme ohne Zulassungsbescheinigung dar.

Sonderfall: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung

Doch wie sieht es aus, wenn Sie das Auto ohne Zulassung zum TÜV fahren? Eine Strafe für Fahren ohne Zulassung kann auch in diesem Fall erfolgen. Grundsätzlich sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen zwar nicht untersagt, allerdings müssen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Diese dürfen beispielsweise nur im Zulassungsbezirk stattfinden. Das heißt, wenn Sie in Berlin wohnen, darf das nicht zugelassene Kfz auch nur dort und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren genutzt werden.

Weiterhin muss Ihnen vorab durch die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt worden sein. Dies können Sie dann auch ohne Stempel nutzen. Hält Sie ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle an, können Sie den Sachverhalt erläutern.

Der Beamte wird in diesem Fall von einer Strafe bei Fahren ohne Zulassung absehen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie sich auf der Fahrt zum TÜV befinden. Auch andere mit dem Zulassungsverfahren in Zusammenhang stehende Fahrten sind gerechtfertigt und können ohne Stempel auf dem Nummernschild vollzogen werden.

Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gut zu wissen: Die TÜV-Fahrt ohne Zulassung anzutreten, kann unter Umständen sanktionsfrei bleiben. Wichtig ist, dass Sie vorab ein Nummernschild zugeteilt bekommen und eine Versicherungspolice nachgewiesen haben.

Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Diese Strafen drohen

Fahren mit Anhänger ohne Zulassung: Auch hier droht ein Bußgeld.
Fahren mit Anhänger ohne Zulassung: Auch hier droht ein Bußgeld.

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann zu einem teuren Verstoß werden. Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.

Nicht nur das Fahren ohne Zulassung steht unter Strafe. Versäumen Sie es, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, kommen folgende Sanktionen in Betracht:

  • HU um zwei bis vier Monate überschritten: 25 Euro Verwarngeld
  • Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Um kein Bußgeld für das Fahren ohne Zulassung zu riskieren, sollten Sie das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie es in Betrieb nehmen.

Fahrzeug ohne Zulassung fahren: Wann ist das erlaubt?

Nicht für jedes Fahrzeug muss eine Zulassung der zuständigen Behörde vorliegen. Sogenannte zulassungsfreie Fahrzeuge können ohne das Prozedere genutzt werden. Dazu gehören:

  • Leichtkrafträder
  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
  • Elektronische Mobilitätshilfen
  • Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern)
  • Leichtkraftfahrzeuge (mit vier Rädern)
Übrigens: Einen Anhänger ohne Zulassung zu fahren, kann auch eine Strafe nach sich ziehen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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99 Kommentare

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  1. sascha
    Am 8. November 2023 um 10:42

    Hallo, ich bin mit einem E-scooter ohne kenzeichen und versicherrungsschutz gefahren, ich habe eine versicherrung abgeschlossen aber die wahr erst 3 tage später gültig, ich bin sehr besorgt , weil ich bewährung habe, wird meine bewährung wegen sowas wiederrufen ?

  2. Rick w
    Am 3. November 2022 um 13:43

    Hallo,

    Das Auto steht in Hannover. Eigentümer will es die kommenden Tage abmelden. Ich habe schon ungestempelte (und sind reserviert) Kennzeichen. Über ikfz will ich das Fahrzeug anmelden. Mein Problem die Stempel werden erst dann verschickt. Kann ich auch ohne die Stempel das Fahrzeug “überführen”. Ich habe ja alle Anmeldungen getätigt über ikfz evb und und und…. Oder muss ich wirklich die se Stempel abwarten? Denn das Fahrzeug steht dann in Hannover 3 Tage lang ohne Kennzeichen auf der Straße.

  3. Martin
    Am 24. Oktober 2022 um 17:20

    Hallo,
    Beim Fahren ohne Kennzeichen ist ja immer die Rede von öffentlichem Straßenland. Mein Sohn übt mit seiner 125er auf meinem Grundstück das Fahren, er macht demnächst den Führerschein.
    Nun gibt es hinter unserem Haus eine Straße (ehem. Grenzsteifen), die zwar prinzipiell öffentlich zugänglich ist, sich aber ebenfalls auf privatem Grund und Boden befindet. Es gibt eine Schranke, an der man maximal mit einem Fahrrad oder Motorrad vorbeikommt. Der Besitzer des Grundstückes hätte nichts dagegen, wenn mein Sohn dort übt. Darf er dort das Moped bewegen, da es sich ja nicht um öffentliches Straßenland handelt?
    VG Martin

    • Fred
      Am 10. September 2023 um 21:49

      Also ich würde sagen “ja”, da es sich ja letztlich um ein privates Grundstück handelt.
      Ggf. falls es fehlt, könnte der Besitzer mit einem entsprechenden Hinweisschild darauf verweisen. Evtl. Betreten auf eigene Gefahr als Zusatz o.ä., wobei das meiner Ansicht nach nicht sein muss und ersteres völlig ausreichend sollte.

  4. Peter
    Am 8. Juli 2022 um 12:58

    Wenn ich mir bei der Zulassungsstelle mit eVB ein ungesiegeltes Kennzeichen registrieren lasse, um zur HU zu fahren,: was ist die Strafe, wenn ich ausserhalb des eigenen Zulassungsbezirks erwischt werde.

  5. Heiko
    Am 5. Juli 2022 um 11:31

    Betr: KÄUFER verwendet ALTES Nummernschild für ÜBERFÜHRUNG ?!

    Ich möchte meinen Autoanhänger verkaufen, von privat an privat.
    Der Käufer möchte für die Überführung innerhalb von Deutschland noch mein Nummernschild + Versicherung für 1 Tag nutzen.
    Zulassungsstellen raten davon ab, weil dies immer wieder missbraucht wird (Fahrzeug wird nicht abgemeldet, weiter verkauft, teils in Ausland).
    Aber was wäre, wenn ich vor der Übergabe die Felder auf dem Schein (ZB I) und unter der Stempelplakette vom Nummernschild frei rubbel und fotografiere?
    Und dann etwa 3 Tage später online abmelde?
    Kann der Käufer dann Probleme bekommen (womöglich “Staftat: Fahren ohne Anmeldung”)?

    Oder andersherum: gibt es da eine vernünftiges System für beide Seiten?
    Also Käufer kann legal überführen und Verkäufer hat Sicherheit, dass es danach auch abgemeldet wird.

    Vielen Dank
    Heiko

  6. SamTT
    Am 30. Juni 2022 um 13:23

    Ich habe mein Fahzeug online beim Amt zugelassen.

    – Ich habe vom Amt die Bestätigung, dass der Antrag einging
    – Ich habe eine Nummer für das Nummernschild zugewiesen bekommen
    – Ich habe die Kontonummer für die Steuer angegeben
    – Ich habe das Nummernschild prägen lassen und am Fahrzeug angebracht
    – Ich habe eine KFZ Versicherung
    – Ich war persönlich bei der Zulassung dass sie die Plaketten noch anbringen

    Das wurde verweigert.

    Nun will die Zulassungsstelle 3 Tage brauchen bis sie die Plaketten für das Nummerschild per Post versenden, damit ich diese aufkleben kann.

    Das meine ich, ist das Problem der Zulassungstelle.

    Ich fahre das Auto ab heute und das klappt wunderbar. Kommen die Plaketten in der Post, klebe ich drauf. Ich habe meine Schuldigkeit getan.

  7. JP
    Am 17. Juni 2022 um 14:51

    Guten Tag allerseits!

    Mein PKW wurde heute abgeschleppt und ich wäre über Eure Einschätzung sehr dankbar.
    Das Fahrzeug befand sich auf einem öffentlichen Parkplatz und ist bereits seit 05.22. abgemeldet.
    Die HU ist seit 01.22 abgelaufen und es befanden sich “Pappkennzeichen (altes Kennzeichen-)” sichtbar auf dem Armaturenbrett.

    Ist “lediglich” mit einem Verstoß in Form des abgemeldeten Fahrzeuges zu rechnen (Bußgeld+1Punkt) oder können weitere Schritte eingeleitet werden?
    Hintergrund ist übrigens, dass der PKW von einem potentiellen Käufer abgeholt werden sollte – dabei blieb es dann leider auch…

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende vorab.

  8. Chris
    Am 8. April 2022 um 18:11

    Hi,
    welche Strafe kommt auf mich zu, wenn ich mit einem nicht zuslassungsfähigen Fahrzeug auf Feldwegen unterwegs bin um meine Hunde auszuführen oder meine Wälder zu kontrolliern. Es geht um einen e-scooter mit max. 45 Km/h

  9. Esmaiel
    Am 9. Oktober 2021 um 21:42

    Hallo
    Ich bin in der probezeit und wollte Auto kaufen. Ich war begeistert und habe nicht geachtet dass auto kein kennzeichen hat!.. Ich bin auf der Autobahn gefahren und wurde von der Polizei angehalten.
    Was wird jetzt auf mich zukommen?

    Mit freundlichen Grüßen

  10. Kay
    Am 22. September 2021 um 20:19

    Hallo,

    Kann ich mit Hand geschriebene Kennzeichen am Auto zur Zulassungsstelle fahren, wo alle Unterlagen für die abgeschlossene Anmeldung, samt gestempelter Kennzeichen liegen?
    Ich habe den Anruf erhalten, die Anmeldung ist abgeschlossen, aber ich komme nur mit einem Auto zum Zulassungsdienst, der in dem Gebäude der Zulassungsstelle sitzt.
    Ich bin etwas Ratlos und will keinen Ärger bekommen.

    Vielen Dank
    Grüße Kay

  11. Jonny
    Am 28. August 2021 um 14:22

    Guten tag , ich wurde angehalten ohne Kennzeichen bei einer Probefahrt nach Reparatur wurde gleich vor meiner halle angehalten habe aber selber voll vergessen das ich keine nummerschilder dran habe weil es ein kundenfahrzeug war . So jetzt zur meiner frage , ich habe nie post bekomme von dee Polizei , habe erst nach 7,5 Monate Post von der Staatsanwaltschaft bekommen ist denn das pberhaupt noch hültig bzw rechtens ?
    Und jetzt soll ich deswegen 1500€ zahlen find das ganz schön übertrieben teuer können sie mir das erklären

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. September 2021 um 9:32

      Hallo Jonny,

      Hallo Alex,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht voraussagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Einen PKW ohne Zulassung zu führen zieht in der Regel eine Geldbuße von 70 Euro nach sich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsanwalt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Ludolf
    Am 9. Juli 2021 um 9:43

    Hallo ihr Lieben,
    Erst mal vielen Dank für eure Homepage und die Informationen! Ich habe bereits den TÜV machen lassen, sowie das Fahrzeug bei der Versicherung angemeldet. Leider habe ich den Fahrzeugbrief verlegt. Diesen zu beantragen dauert allerdings 2-3 Wochen (Eidesstattliche Versicherung und Unbedenklichkeitserklärung bereits abgegeben) Nun weigert sich die Zulassungsstelle dennoch das Auto anzumelden obwohl der Neu-Antrag bereits in Gang gesetzt wurde. Heißt ich kann jetzt warten bis die Mühlen der Bürokratie mahlen. Was würde denn maximal passieren wenn ich ohne die Zulassung das Auto in Betrieb nehme und weitere Fahrten außerhalb meines Bezirks machen würde?

  13. Alex
    Am 9. Juni 2021 um 22:09

    Die Kommentare sind echt goldig. Der Artikel sagt sehr deutlich, dass das Fahren ohne Kennzeichen, ohne TÜV und/oder Versicherung nicht zulässig ist.

    Und jeder Kommentar dann, “mein Fahrzeug hat keine Kennzeichen, keinen TÜV und keine Versicherung… Darf ich nicht vielleicht trotzdem damit fahren?”… Natürlich darf man. Wenn es auf einem Abschleppwagen steht! Da landet es übrigens sowieso, wenn man sich erwischen lässt, weil einem da durchaus die Weiterfahrt untersagt wird, und da abstellen dann auch nicht mehr in Frage kommt, bleibt ganz schnell nur noch Abschleppen. Kopf einschalten, Leute!

  14. Stephan
    Am 9. April 2021 um 18:53

    Liebes Team von Bußgeldkatalog.org,

    aufgrund etlicher sehr ungünstiger bis tragischer Geschehnisse ist es so gekommen, dass ich mit meinem Fahrzeug mit Kennzeichen eines Bundeslandes in Norddeutschland in Süddeutschland gelandet habe. Dort hat meine Partnerin ihre Hauptwohnung, ich nur die Nebenwohnung, da ich mich derzeit noch um viele Dinge im Norden kümmern muss.
    Jedenfalls ging Einiges durcheinander, weswegen ich Zahlungen für die KFZ-Versicherung übersehen hatte.

    Konkret ist die Situation jetzt diese:
    In dieser Woche fand ich mein Fahrzeug vor unserer Wohnung vor und bemerkte das es wegen der fehlenden Versicherung entstempelt worden war.
    Ich konnte den Versicherungsschutz sofort wieder herstellen, aber natürlich fehlen jetzt die richtigen Landesplaketten für die Nummernschilder.

    Und der Teufelskreis beginnt:
    Das KFZ wurde in der vergangenen Woche TÜV-geprüft und hatte einen abgefahrenen Reifen, also einen Mangel, der aber am Wochenende behoben wurde. Am Dienstag hätte ich das KFZ zum TÜV gefahren, um die neue Plakette zu bekommen.
    Die alte TÜV-Plakette ist noch am Fahrzeug angebracht.

    Jetzt müsste das KFZ aber nach Norddeutschland, um es dort wieder bestempeln zu lassen.
    Daher habe ich mir einen Termin dort geben lassen, habe mit der Zulassungsstelle hier im Süden gesprochen, und es wurde mir folgende Lösung angeboten:
    Ich könnte ein Kurzzeitkennzeichen bekommen, damit in den Norden fahren und dann mein Fahrzeug ganz normal wieder anmelden.

    Die Versicherung dazu habe ich mir besorgt, aber heute wurde mir dann im persönlichen Gespräch vor Ort in der Zulassungsstelle mitgeteilt, dass die Kurzzeitzulassung nur möglich ist, wenn das Fahrzeugt zuvor abgemeldet wurde. Also müsste ich damit in den Norden fahren, es abmelden, könnte dann wiederkommen und das Kurzzeitkennzeichen ….

    Um aus dieser Kafkaesken Verwicklung zu kommen, brauche ich Hilfe:
    Muss das KFZ tatsächlich abgemeldet sein, um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten?
    BZW:
    Das KFZ ist versichert – die Beamtin der Zulassungsstelle hier konnte sehen, dass eine neue Versicherung dafür angelegt worden war und besteht.
    Es fehlt nur der Landesaufkleber – aber es kann also bewiesen werden, dass das KFZ versichert ist.

    Dürfte ich damit dann dennoch fahren?
    Die abwesende Plakette ließe sich ja erklären.

    Vielen Dank!
    LG Stephan

  15. Martin
    Am 20. November 2020 um 10:25

    Ich gestern folgender Fall gehabt:
    Ich habe mein Wagen ( VW Bus) abgemeldet , mit den eben entwerteten und wieder montierten Schildern vom Verkehrsamt, hielt ich auf der Rückfahrt beim Baumarkt ( Baumarktparkplatz). Als ich wieder losfahren wollte klopfte es an der Schiebe.
    Ein Mann (Er gab sich als Hamburger Polizist aus ( ich war in Schleswig-Holstein)) forderte er meine Papiere und sagte: ” die örtlichen Kollegen sind informiert..”
    Ich habe meine Unterlagen gegeben, die örtliche Polizei traf ein der Mann übergab meine Sachen und verschwand.
    Die 3 Polizisten mit Ihrer Azubine prüften:
    Nachdem erklärt habe das ich auf dem Rückweg bin, beim Baumarkt gehalten ( es war keine 1/2 STD her, dass ich meinen Wagen abgemeldet habe…) , gab ich noch meine private Nummer, da Sie nach Erreichbarkeit gefragt hatten.
    Dann sagten die Polizisten das gibt Post, …,eine Anzeige…
    Nach Nachfrage , was es denn für mich bedeutet: Kam wieder Eine ANZEIGE. , ich versicherte nun direkt nach Hause zu fahren, was ich auch tat.
    Mit was für einer Strafe habe ich zu rechnen..?!
    MfG

  16. Chris
    Am 14. November 2020 um 21:16

    Schönen guten Tag,
    ich möchte ein Cabrio im Nachbarbezirk kaufen, welches Saisonkennzeichen 03 bis 10 hat. Jetzt ist November.
    Kann ich mir über meine neue Versicherung eine evB Nummer holen und dann mit diesen (pausierenden) gestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren?
    Viele Grüße
    Chris

  17. Peter
    Am 20. Juli 2020 um 10:10

    Hallo ich würde gern wissen ob man in einer Kleingartenanlage die auch für die Allgemeinheit zugänglich ist und eine öffentliche Gaststätte hat mit einem Multicar mit Saugaufbau die Klärgruben absaugen darf und in einen Sammelbehälter wieder ablassen darf, wenn der Multicar weder TÜV noch Zulassung und Versicherung hat.
    Wer haftet bei Schäden.
    LG Peter

  18. Firat
    Am 13. Juni 2020 um 15:37

    Hallo liebe Leute ich habe gestern eine auto gekauft und wollte zulassen.Aber leider wegen corona war nicht möglich.Ich habe mit meine andere Autos kenzzeichen bis zu Hause gefahren und bei Polizei Kontrolle erwischt.Habe alles erklärt aber trotzdem ich werde Strafe bekommen.Wie hoch und was kann sein???danke vorraussichtlich

  19. Andreas
    Am 25. Mai 2020 um 15:56

    Welche Starfe droht, wenn man mit einem Haftpflicht versichertem S-Pedelac fährt, aber das Nummernschild in der Jackentasche mit sich führt und nicht am Pedelac sichtbar befestigt hat? Kann es da Probleme mit der Versicherung geben?

  20. E. Rieß
    Am 20. Mai 2020 um 22:55

    Hallo liebes Team!
    Mein Mann(71) wurde heute von der Polizei nachhause gebracht ,als er mit seinem Papamobil unterwegs war.Er fuhr ohne Zulassung ohne Helm und noch mit dem Nummernschild vom letzten Jahr .was kommt auf meinen Mann an Strafe zu? Wir hatten keine Ahnung das er das braucht.Als er das Mobil kaufte waren keine Papiere dabei.

    Liebe Grüße E.Rieß

  21. David
    Am 11. April 2020 um 8:14

    Moin ich habe mir vor Wochen eine 125er gekauft die noch auf Grund der Coronakrise in einem anderen Landkreis zugelassen ist. Jetzt hab ich aber auf der Zulassung Teil 1 den Sicherheitscode freigelegt da ich sie online ummelden wollte ,dass wiederum fehlgeschlagen ist da man dafür einen kfz Brief braucht und ich aber nur eine Betriebserlaubnis habe.Meine Frage wenn ich nun doch fahren würde wäre das dann ein Tatbestand und wenn ja was kommt dann auf mich zu mit freundlichen Grüßen David

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:48

      Hallo David,

      welche Sanktionen drohen können, können Sie diesem Absatz des Textes entnehmen. Beachten Sie, dass unter Umständen auch eine eine Straftat etwa aufgrund Fahrens ohne Versicherungsschutz erfüllt sein kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Tina
    Am 24. Februar 2020 um 19:05

    Hallo ich habe folgende Frage. Ich habe heute auf der zulassungsstelle angefragt ob ich dann mit dem abgemeldeten Auto mein neues Auto abholen kann da ich keine andere Möglichkeit habe. Dort wurde mir gesagt ich soll die neuen Kennzeichen an das abgemeldete Auto anbringen? Gelesen habe ich allerdings das man die letzte Fahrt und mit den alten Kennzeichen machen soll. Was ist denn da richtig? Das Parkhaus ist direkt gegenüber von der Zulassungsstelle ich müsste dann dort die Kennzeichen entfernen und dann wieder anbringen. Auch dort hab ich noch Bauchschmerzen. Wäre es sinnvoll den Wart des Parkhauses zu informieren wenn ich reinfahre? Dasneue Auto steht allerdings 43 km entfernt. Die Belege habe ich aber ja dann alle dabei. Lg Tina

  23. Frank
    Am 4. Februar 2020 um 20:39

    Hallo wollte mal nachfragen was ich machen kann habe einen wohnwagen der 20km umgesetzt werden muss für den wohnwagen existieren leider keine Papiere somit auch kein TÜV und auch kein Kennzeichen darf ich nun mit ein 6 kmh Schild den wohnwagen umsetzen oder muss ich irgendwie den auf einen anderen Anhänger packen und überführen nur dann wird das Gespann zu schwer für mein Fahrzeug und würde das zulässige Gesamtgewicht überschreiten also meine Frage was kann ich tun

  24. M. Müller
    Am 2. Februar 2020 um 22:46

    Ein altes Fahrzeug wird abgemeldet und gleichzeitig ein neues mit den alten Nummernschildern zugelassen.
    Nun herrscht Streit in der Familie , ob es zulässig sei, mit den umgestempelten Kennzeichen das abgemeldete Auto zum Händler zu fahren (nicht im Zulassungsbezirk), dort zu verkaufen und das neues Auto mit den gleichen Kennzeichen als neu zugelassen Fahrzeuge mit nachhause zu nehmen.

  25. Dirk
    Am 30. Oktober 2019 um 12:25

    Guten Tag,
    es ist ein Oldtimer mit französichem Brief und Kennzeichen sowie französischer HU von 05/19 (allerdings in F nicht mehr zugelassen) von Belgien nach Norddeutschland zu überführen. Am besten auf eigenen Rädern. Da es definitiv nicht möglich ist für dieses Fahrzeug Kurzzeitkennzeichen zu bekommen bliebe der Weg eine Spezialversicherung mit grüner Versicherungskarte abzuschliessen. Damit besteht Versicherungsschutz in Belgien und Deutschland. Zugelassen ist der Wagen damit allerdings immer noch nicht. Ist es denkbar wegen der fehlenden Zulassung bei der Überführungsfahrt Probleme zu bekommen? Ein Bußgeld wäre zu verschmerzen, dumm wäre es die Fahrt abbrechen zu müssen. Und wie wäre die Situation im Falle eines Unfalls – Versicherungsschutz besteht wie gesagt, nur keine Zulassung.

  26. Sonja
    Am 27. September 2019 um 11:20

    Hallo, wenn man beim fahren ohne Zulassung angehalten wird, muss das Fahrzeig dann dort an Ort und Stelle stehen bleiben oder darf es noch an den Zielort überführt werden. Kann ja nicht an einer Bundesstrasse oder so tagelang stehen bleiben.

  27. Tom
    Am 25. August 2019 um 11:16

    Hallo ich habe mal eine frage gibt es eine möglichkeit einen Anhänger ohne Tüv und ohne Zulassung zu ziehen ??

  28. Marcus
    Am 11. August 2019 um 20:51

    Hallo,ich möchte mein Auto anmelden,weil es nicht mehr fahrtauglich ist . Und ein neues zeitgleich anmelden . Darf ch mit dem noch angemeldeten Kennzeichen und dem neuen Wagen zur Zulassungssrelle fahren und den alten abmelden und dieaea Kennzeichen dann für den neuen benutzen . Mfg

  29. Emilia
    Am 10. August 2019 um 21:57

    Hallo,
    Ich wurde heute von der Polizei angehalten, wegen meinem Autoanhänger, der kein TÜV hat und auch nicht angemeldet ist. Welche Strafe droht mir jetzt?

  30. Christina
    Am 5. August 2019 um 15:11

    Mein Sohn 15 ist mit einem Roller 32 kmh gefahren und wurde von der Polizei angehalten. Er darf nur Mofa fahren. Ich als Halterin habe jetzt Post von der Polizei bekommen. Anordnen oder Zulassen des Führens eine Kfz ohne Fahrerlaubnis. Par. 21 Abs. 1 Nr. 2 StvG.
    Auch lt. dem Versichungsschein war das Kkr als 2rädiges Kkr bis 45km/h eingetragen.
    Was haben wir nun für eine Strafe zu erwarten.

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