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So sollte ein Leichtkraftrad-Kennzeichen aussehen!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Welchen Anforderungen muss das Kennzeichen von einem Leichtkraftrad entsprechen?
Welchen Anforderungen muss das Kennzeichen von einem Leichtkraftrad entsprechen?

Unterwegs auf zwei Rädern

Nicht jedes Gefährt darf einfach so am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Damit ein Kraftfahrzeug hierzulande auf der Straße benutzt werden darf, muss es unter anderem strengen Sicherheitsvorkehrungen entsprechen.

Zudem sollen Fahrzeuge und deren Halter nicht anonym unterwegs sein. Deshalb gilt nicht nur in Deutschland die unbedingte Pflicht, ein amtliches Kennzeichen bzw. Nummernschild zu führen. Das gilt für große Gefährte wie Busse und Lkw genauso wie für eher kleine Kfz wie Leichtkrafträder. Welchen Standards ein Leichtkraftrad-Kennzeichen entsprechen sollte und wo das geschrieben steht, erfahren Sie im Nachfolgenden.

FAQ: Leichtkraftrad-Kennzeichen

Welche Fahrzeuge brauchen ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?

Als Leichtkrafträder gelten Krafträder, die eine Leistung von maximal 15 PS und einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm aufweisen, deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und mit dem A1-Führerschein und ab 16 Jahren gefahren werden dürfen.

Wie sieht ein spezielles Leichtkraftrad-Kennzeichen aus?

Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen. In der oberen Zeile befindet sich die Ortskennung, in der unteren die individuelle Buchstaben- und Zahlenfolge.

Welche Maße hat ein Leichtkraftrad-Kennzeichen?

Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen darf maximal 255 Millimeter breit und 130 Millimeter hoch sein. Welche Vorschriften bezüglich der Beschriftung gelten, erfahren Sie hier.

Wer braucht ein solches Kennzeichen?

Bevor es um das Leichtkraftrad-Kennzeichen im Speziellen geht, sollte natürlich erstmal klar sein, welche Fahrzeuge überhaupt ein solches Nummernschild benötigen.

In Deutschland zählen solche zweirädrigen Gefährte als Leichtkrafträder, die

  • eine Leistung von maximal 15 PS aufweisen,
  • einen Hubraum zwischen 50 und 125 ccm haben,
  • deren Verhältnis von Gewicht und Leistung auf 0,1 kW/kg beschränkt ist und
  • die mit der Führerscheinklasse A1 und einem Mindestalter von 16 Jahren gefahren werden dürfen.

Leichtkrafträder stehen damit gewissermaßen zwischen den eher kleinen Rollern wie Mofas und den anspruchsvollen Motorrädern. Nicht selten sehen Leichtkrafträder Motorrollern optisch nicht unähnlich.

Wie sieht das Nummernschild von einem Leichtkraftrad aus?

Brauchen Sie ein verkleinertes Kennzeichen? Ein Leichtkraftrad ist auf 125 ccm beschränkt
Brauchen Sie ein verkleinertes Kennzeichen? Ein Leichtkraftrad ist auf 125 ccm beschränkt

Da Kleinkrafträder grundsätzlich zu den Krafträdern gehören, sieht der Gesetzgeber für diese entsprechende Kennzeichen vor. Gemäß Anlage 4 FZV haben die Nummernschilder für Motorräder folgende Maße:

  • Breite: 180mm – 220mm
  • Höhe: 200 mm

Darüber hinaus sieht der Gesetzestext für Leichtkrafträder eine Besonderheit vor. In der Anlage 4 zu § 10 der FZV ist in Abs. 1 d Satz 2 bzgl. verkleinerter Leichtkraftrad-Kennzeichen zu lesen:

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

Bei einem speziellen Leichtkraftrad-Kennzeichen handelt es sich also um ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Wie die Bezeichnung schon sagt, ist die Kennzeichenfolge auf zwei Zeilen aufgeteilt: Oben befindet sich im Regelfall die Ortskennung, unten die individuelle Buchstaben- und Zahlenkombination. Die Aufteilung auf zwei Zeilen hat zumeist den pragmatischen Grund, dass für eine Zeile auf dem Fahrzeug nicht genügend Platz ist.

Beim Kennzeichen von einem Leichtkraftrad wird die Größe deshalb einzeln definiert, weil andere, zweizeilige Kennzeichen mitunter auch an Pkw und Lkw angebracht werden könnten – auch wenn in Deutschland die standardmäßige, einzeilige Variante überwiegt.

Die genaue Leistung spielt bei der Vergabe meist keine Rolle. Die Kennzeichengröße für ein 125-ccm-Leichtkraftrad ist im Normalfall dieselbe wie für ein weniger leistungsfähiges Modell.

Diese Kennzeichengröße gilt fürs Leichtkraftrad

Welche Vorschriften hierzulande für Nummernschilder gelten, ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, festgehalten. Der Paragraph 10 mit der dazugehörigen Anlage 4 bestimmt sehr genau, welche Schrift, Größe und Plaketten ein amtliches Kennzeichen aufweisen muss.

Für ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist eine Größe von maximal 255 Millimeter Breite und 130 Millimeter Höhe vorgeschrieben. Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch muss hier die fälschungserschwerende FE-Schrift verwendet werden. In der zweiten Zeile dürfen bis zu sechs Zeichen stehen.

Bei dem Schriftdruck sind folgende Toleranzen erlaubt:

  • Schrifthöhe: höchstens einen Millimeter mehr und höchstens einen halben Millimeter weniger
  • Strichbreite der Beschriftung: höchstens einen halben Millimeter mehr oder weniger
  • Strichbreite des Randes: höchstens einen Millimeter mehr und höchstens einen halben Millimeter weniger
Das Kennzeichen für ein Leichtkraftrad ist in Größe und Schrift genormt
Das Kennzeichen für ein Leichtkraftrad ist in Größe und Schrift genormt

Bitte beachten Sie: Die oben aufgeführten Maße gelten in der Regel nur für solche Gefährte, deren Leistung und Hubraum beschränkt sind. Ein verkleinertes Leichtkraftrad-Kennzeichen ist deshalb für ein Motorrad in Normalfall nicht die richtige Wahl. Hier benötigen Sie ein „richtiges“ Kraftradkennzeichen, welches anderen Vorgaben entsprechen muss.

Welche Sanktionen drohen bei einem nicht genormten Nummernschild?

Verwenden Sie ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, welches nicht den exakten Normen entspricht, dann werden hierfür in der Regel zehn Euro fällig. Aber auch, wenn Ihr Kennzeichen nicht richtig angebracht ist, kann dies mit einem Verwarngeld von zehn Euro geahndet werden.

Wenn das amtliche Kennzeichen zwar den Vorschriften entspricht, jedoch durch Folie oder ähnliche Materialien abgedeckt ist, werden zumeist 65 Euro fällig.

Wenn Sie gänzlich ohne Nummernschild unterwegs sind, dann ist dies normalerweise mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt. Haben Sie ein Kennzeichen hingegen bewusst manipuliert und oder in einem Täuschungsversuch nachgestellt, dann gilt dies als Kennzeichenmissbrauch!

Wenn Sie Anliegen oder Fragen zu Ihrem Leichtkraftrad-Kennzeichen haben oder sich ein bestimmtes Wunschkennzeichen wünschen, dann wenden Sie sich einfach an eine Zulassungsstelle. In der Regel kann Ihnen dort weitergeholfen werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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9 Kommentare

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  1. Uwe
    Am 21. Juni 2022 um 21:10

    Hier in meinem Landkreis ist es genau so, die haben mir auch bei meinem Sportquad ein Kuchenblech verpasst, die haben einfach keine Ahnung das so was das Aussehen verschandelt.

  2. M. Clemens
    Am 9. Februar 2022 um 18:47

    Hallo, ich habe auch das Problem mit der Größe 255 x 130. Und bei mir steht es sogar über die Kennzeichenhalterung darüber hinaus, so das der Tüv sagt das wäre ein Mangel aber die Zulassungstelle intersiert das nicht ob wohl es im der Richtlinie 93/94/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 anders heißt ( Mitgliedsstaaten haben deshalb dafür zu sorgen, daß hervorstehende amtliche Kennzeichen keine Gefahr für die Benutzer darstellt )
    Soll heißen Deutschland macht mal wieder alles falsch, sind wir ja gewohnt
    Wenn jemand es geschaft hat ein 180 x 200 für einen Piaggio Liberty 125 zu bekommen dann soll ersich hir melden

  3. Ronald G
    Am 25. September 2020 um 13:55

    Hallo Otto,
    möchte meine MV Agusta 125ccm anmelden : wo steht es bezüglich der erlaubten Breite von180/190cm ?
    Danke und Gruß,
    Ronald

  4. Ralf
    Am 26. August 2020 um 16:56

    Hallo Otto, ich habe hier auch gelesen das 255 das Maximal Maß ist. Ich würde gerne wissen in welchen § bzw Gesetz zu finden ist wie “klein” das mind. Maß ist.

    • Marco
      Am 31. Januar 2022 um 10:24

      Steht in §4 der FZV. Bei Ebay gibts die kleinen Kennzeichen in verschiednen Breiten. Die Zulassungsstellen handhaben das offenbar unterschiedlich mit den Breiten (steht auch so in der Artikelbeschreibung). Es gibt aber faktisch keinen Grund, ein schmäleres zu verwehren, die Gesetze sind ja bundesweit die gleichen.
      Ich muss meiner Zulassungstante das jetzt auch irgendwann beibringen, wie die bei mir drauf sind weiß ich leider noch nicht.

      • Christian
        Am 3. Februar 2022 um 19:17

        Hallo Marco, dann will ich mich hier auch mal kurz melden. Viel Spaß bei der Überzeugungsarbeit auf der Zulassungsstelle. Von der bin ich gerade gekommen. Kennzeichen 190×130 für unsere 125er vorgelegt. Abgelehnt mit der Aussage Mindestmaß für Leichkrafträder sei 240mm x 130mm. Alle Argumente unter Zuhilfenahme §4 FZV schlugen fehl. Jetzt fahre ich mit einem Backblech durch die Gegend. Wenn jemand weiterführende Hilfestellungen bei der Argumentation geben kann, gerne ;-) Grüße aus dem Saarland

        • Stefan
          Am 28. Juni 2022 um 11:38

          Welche Zulassung im Saarland war es denn??

  5. Otto
    Am 27. September 2019 um 7:34

    Sind ja auch erlaubt 180 oder 190 weiß nur keiner das 255 ist ein maximales Maß!!!!!!!

  6. Joe
    Am 16. April 2019 um 11:57

    Welche Vollidioten haben das “verkelinerte” Kleinkraftradkennzeichen auf 255 mm Breite festgelegt? Absolut hirnrissig, 180 oder 200 mm reichen in der Regel aus! Riesen Kuchenbleche am kleinen Anfängermotorrad – eine optische Schande. Ähnlich war es vor etwa 10 Jahren mit allen Motorradnummernschildern, bis man wenigstens bei über 125 ccm kleiner Schilder erlaubte.

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