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Grünes Kfz-Kennzeichen wegen Steuerbefreiung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was sie über das grüne Kennzeichen wissen sollten

Neben den regulären Zivilkennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gibt es in Deutschland auch ein grünes Nummernschild. Im Verkehr fallen sie eher selten auf, denn grüne Kennzeichen sind nur einer kleinen Gruppe von Haltern vorbehalten. Wer ein solches Autokennzeichen führt, ist von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) komplett befreit.

Das grüne Kfz-Kennzeichen kann grundsätzlich bei der örtlichen Zulassungsbehörde beantragt werden. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung ist laut Steuer- und Verkehrsrecht abhängig von den Einsatzansprüchen an das Fahrzeug. Außerdem muss ein Antrag beim Zoll eingereicht werden. Wer ein grünes Kennzeichen bekommen hat, erhält neben der Steuerbefreiung aber auch strenge Auflagen.

FAQ: Grünes Kennzeichen

Was bedeutet ein Kennzeichen mit grüner Schrift?

Ein grünes Kennzeichen besagt, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist.

Was ist nötig, um ein grünes Kennzeichen zu erhalten?

Voraussetzung ist hierfür die Befreiung von der Kfz-Steuer. Dies kann z. B. Menschen mit Behinderung betreffen oder die Fahrzeuge von Schaustellern.

Wo kann ich ein grünes Kennzeichen beantragen?

Das Nummernschild können Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Grünes Kennzeichen: So sieht es aus

Ein grünes Kennzeichen gleicht den regulären Nummernschildern in nahezu allen Details. Am linken Rand befindet sich das Eurofeld mit Länderkennung gefolgt von der Kreis- bzw. Stadtkennung, Stempel- und TÜV-Plakette sowie einer Reihe aus Buchstaben und Zahlen. Mit einer maximalen Breite von 52 cm und einer maximalen Höhe von 13 cm haben grüne Nummernschilder dieselben Maße wie das klassische Eurokennzeichen. Einziger Unterschied ist die grüne Schrift.

So sieht ein grünes Kennzeichen aus
Das grüne Kennzeichen ist mit dem klassischen Zivilkennzeichen weitgehend identisch. Der einzige Unterschied ist, dass die Schrift grün ist.

Welche Fahrzeuge dürfen ein Grünes Kennzeichen führen?

Sind bestimmte Bedingungen erfüllt können fast alle Fahrzeugtypen ein grünes Kfz-Kennzeichen erhalten. Ausgenommen sind Krafträder und Busse, obwohl auch für diese eine Steuerbefreiung vorliegen kann.

Auf dem Land kann ein grünes Kennzeichen meist an einem Traktor oder an anderen forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gefunden werden. Auch an einem Hunde- oder Pferdeanhänger kann ein grünes Kennzeichen angebracht sein, wenn diese ausschließlich für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Aber auch für andere Anhänger ist das Nummernschild zulässig.

Liegt ein Grund für eine Steuerbefreiung vor, kann ein grünes Kennzeichen für einen LKW mit oder ohne Anhänger, Auflieger bzw. Wechselbrücke gültig sein. Gleiches gilt für Baumaschinen, Kräne und Stapler.

Grünes Kennzeichen Traktor
Ein grünes Kennzeichen kann häufig an einem Traktor oder anderen forst- bzw. landwirtschaftlichen Fahrzeugen gefunden werden.

Ein grünes Kfz-Kennzeichen dürfen folgende Fahrzeuge führen:

  • LKW
  • Wechselbrücken für den Container-Transport
  • LKW-Anhänger und -Auflieger
  • PKW
  • PKW-Anhänger und Wohnwagen
  • selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen
  • Stapler
  • Traktoren
  • forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte

Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen

Ein grünes Kennzeichen kann nahezu jedem Fahrzeug erteilt werden. Wichtig ist, dass bestimmte Kriterien für die Steuerbefreiung erfüllt sind. So sind beispielsweise eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine dazu berechtigt, für zweckgebundene Fahrzeuge ein grünes Nummernschild zu verwenden.

Die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen für die Landwirtschaft sind nicht bundeseinheitlich. Eine Mindestvoraussetzung ist allerdings die Bewirtschaftung von einer Fläche größer als zwei Hektar.

Menschen mit Behinderung können ebenfalls ein grünes Nummernschild beantragen. Einen Steuererlass und somit das grüne Kennzeichen gibt es auch für die Fahrzeuge von Schaustellern. Bei außerordentlich hoher Besteuerung eines Zugfahrzeugs, kann auch ein LKW-Anhänger von der Steuer befreit werden.
Sie müssen auch keine Kfz-Steuer für Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren (für Sportzwecke) oder Rettungsboten zahlen, wenn diese ausschließlich dafür genutzt werden. Demnach ist es möglich, ein grünes Kennzeichen für den Bootstrailer oder Hunde- bzw. Pferdeanhänger zu beantragen.

Eine Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung. Diese basiert auf dem § 3 KraftStG „Ausnahmen von der Besteuerung“. Der Paragraph besagt beispielsweise, dass alle Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Im § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) werden die Ausnahmen des Zulassungsverfahrens beschrieben.

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen […]
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
[…]
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

Gibt es bei Steuerbefreiung immer ein Grünes Kennzeichen?

Kfz-Steuerbefreiung mit grünem Kennzeichen
Wer ein grünes Kennzeichen an seinem Fahrzeug hat, braucht keine Kfz-Steuer zu bezahlen.

Wie bereits beschrieben, müssen Sie für von der Zulassungspflicht befreite Fahrzeuge keine Kfz-Steuer bezahlen. Wenn Sie diese dennoch anmelden, erhalten die Fahrzeuge schwarze Nummernschilder und sind steuerpflichtig. Doch nicht alle Fahrzeuge, die steuerbefreit sind, erhalten das grüne Kennzeichen. Laut Paragraph 9 Abs. 2 FZV über besondere Kennzeichen sind davon folgende Fahrzeuge ausgenommen:

  1. Fahrzeuge von Behörden,
  2. Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
  3. Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit acht oder neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz sowie Anhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr eingesetzt wird,
  4. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder,
  5. Fahrzeuge von schwerbehinderten Personen im Sinne des § 3a Absatz 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
  6. besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und
  7. (weggefallen)
  8. Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a

Folglich erhalten alle anderen Fahrzeuge, die nach § 3 KraftStG von der Kfz-Steuer befreit sind und nicht durch § 9 FZV davon ausgeschlossen sind, ein grünes Kennzeichen:

Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen führen dürfen:

  • Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
  • Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
  • Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Beförderung von Menschen mit Behinderung
  • Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
  • Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
  • Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
  • Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr

Wie können Sie ein grünes Kennzeichen beantragen?

Beantragen können Sie das Nummernschild bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Bezirks. Dem Antrag für ein grünes Kennzeichen müssen Sie allerdings eine Bestätigung der Steuerbefreiung beifügen. Diese erhalten Sie auf Verlangen vom Finanzamt oder Zoll, der ebenfalls für die Kfz-Steuer zuständig ist.

Folgende Unterlagen benötigen Sie auf der Zulassungsstelle:

  • Bestätigung vom Finanzamt/Zoll
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsschein Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
  • Kennzeichen (falls keine Neuzulassung)
  • ggf. Vollmacht und Personalausweis des zu Vertretenden, falls im Auftrag gehandelt wird
  • Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister, ggf. Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis/Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/der benannten Vertreter
  • GbR: Gesellschaftsvertrag, Vollmacht und Erklärung, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird (Unterschrift aller Gesellschafter) und Personalausweis/Reisepass des Gesellschafters, auf den das Fahrzeug zugelassen wird
  • Minderjährige: Einwilligungserklärung und Personalausweis/Reisepass der Eltern
Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen
Wer an seinem Pferdeanhänger ein grünes Kennzeichen angebracht hat und den Hänger zweckentfremdet, begeht Steuerhinterziehung.

Grünes Kennzeichen und Versicherung

Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist keine Befreiung von der Versicherungspflicht. Bei Anmeldung der grünen Kennzeichen müssen Sie zumindest eine Haftpflicht vorweisen können. Es gibt allerdings Ausnahmen bei der Versicherungspflicht. Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. Demnach wären beispielsweise Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild von der Pflichtversicherung befreit.

Die Anhänger dürfen dann allerdings nur für den Transport von Tieren verwendet werden. Gleiches gilt für Bootstrailer. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, z. B. für einen Umzug, ist das ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz.

Obwohl die Haftpflichtversicherung nicht zwingend zur Beantragung eines grünen Nummernschilds notwendig ist, bleibt es ratsam, dennoch eine abzuschließen. Normalerweise ist das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert. Ist es allerdings nicht angekuppelt und rollt beispielsweise einen Hügel hinab, wodurch es zu Sachbeschädigung kommt, muss der Halter für den Schaden aufkommen.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde im Jahr 2002 dahingehend verändert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer eigenständigen Gefährdungshaftung nach § 7 StVG unterliegen. Damit haftet auch der Halter eines Anhängers, wenn durch einen Unfall ein Dritter einen Sach- oder Personenschaden erleidet. Der Halter des PKW und der Halter des Anhängers haften gesamtschuldnerisch.

Einschränkungen durch ein grünes Kennzeichen

Wer ein Fahrzeug oder einen Anhänger mit grünem Nummernschild anmeldet, muss sich darüber im Klaren sein, dass er dadurch strenge Auflagen erhält. Denn wer das Kfz für einen anderen als für die Steuerbefreiung ursächlichen Zweck verwendet, z. B. mit einem Pferdewagen einen Umzug durchführt, begeht eine Steuerhinterziehung. Wenn Sie diese Einschränkungen nicht wollen, können Sie die Fahrzeuge auch regulär also mit schwarzer Schrift anmelden. Dann sind Sie allerdings steuer- und versicherungspflichtig.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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123 Kommentare

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  1. Richie
    Am 10. Januar 2024 um 2:08

    Darf man Werktags mit einem Trecker der ein grünes Kennzeichen hat, an einer Demonstration teilnehmen. Weil es grad Aktuell ist. Würde mich über eine Antwort freuen.

  2. Thomas
    Am 9. Januar 2024 um 13:42

    Hallo,
    wie verhält es sich mit den aktuellen Bauernprotesten?
    dürfen die Bauern zu diesem Zweck mit den Landmaschinen auf der Straße fahren, oder ist das auch Steuerhinterziehung?
    dürfen die Traktoren nebeneinander auf der zweispurigen Straße fahren?
    mit freundlichen Grüßen Thomas

  3. Robin s
    Am 24. November 2023 um 3:52

    danke für diese informative Seite

  4. RAMON
    Am 4. Mai 2023 um 13:00

    Hallo zusammen
    hoffe mir kann jemand helfen
    Gibt es eine Kilometer /Radius Einschränkung bei Behinderte Transport mit grünem Kennzeichen.?

  5. Susanne P
    Am 25. Dezember 2021 um 23:41

    Hallo, darf man einen privat gekauften Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild leer überführen, bevor man ihn mit schwarzem Nummernschild anmeldet? Oder ist die Möglichkeit des Ziehens auf das Zugfahrzeug des Vorbesitzers beschränkt?
    Danke und vg

  6. Schmidt
    Am 3. August 2021 um 9:18

    Moin Moin,
    wie sieht es mit einem Abschleppwagen aus, der für eine KFZ-Werkstatt fährt und auch für die Leitstelle und Polizei abschleppt?

  7. wagner H
    Am 30. April 2021 um 21:25

    Hallo
    Ich habe einen gebrauchten Traktor gekauft. dieser steht 150 KM entfernt beim Händler. Ich müsste eigentlich ein grünes Kennzeichen bekommen, da ich 2,5 Ha Wald und 1,1Ha Landwirtschaft betreibe. Und dieses auch Steuerlich angegeben ist. Wie ist dies aber mit der Fahrt vom 150Km entfernten Händler zu mir nach Hause.

  8. Oli
    Am 13. März 2021 um 1:38

    Hallo, darf ich einen Bootstrailer mit grünem Kennzeichen nutzen, wenn das Boot, das auf dem Trailer steht, gewerblich vermietet wird.

  9. Jonas
    Am 6. Dezember 2020 um 9:48

    Hallo
    Ich habe da eine Frage. Ich habe einen Lkw mit grüner Nummer, darf ich damit einen Anhänger mit schwarzer Nummer ziehen und da Baumaterials transportieren?

    Mit freundlichen Grüßen

  10. M Marko
    Am 18. Oktober 2020 um 21:09

    Habe auf meinem Bootstrailer Stege montiert um meine Quads zu transportieren.
    Besteht da die Möglichkeit trotzdem ein grünes Kennzeichen zu beantragen?

  11. Manfred K.
    Am 16. Juni 2020 um 16:39

    hallo ich bin noch im Besitz eines Traktors und Pkw -Anhängers mit grünem KNZ hatte bis vor einem Jahr noch ne landwirtschaft/Holzwirtschaft , die ich aber abgemeldet habe ,besteht keine Landwirtschaftsnr mehr auf meinem Hof , habe aber noch 3,5 ha Wiesen im Besitz. die aber sind verpachtet …. muss ich den Traktor bzw. Pkw Anhänger mit schwarzen KNZ ausstatten ??? Bitte um Antwort Danke

  12. Joe
    Am 29. Mai 2020 um 8:17

    Hallo,
    Ich habe ein Motorradtransporter gekauft mit grünes Kennzeichen. (Sportanhänger Motorradtransporter) . Kann ich es weiter mit grünes Kennzeichen nutzen um meine Motorrad mit Strassenzulassung auf Urlaub mitzunehmen?

  13. Anja
    Am 8. Mai 2020 um 8:27

    Ich habe einen Pferdeanhänger mit einer grünen Nummer gekauft.
    Ist es möglich, diese in eine schwarze Nummer umzuwandeln, damit ich mit dem Hänger Heu und Stroh transportieren kann?
    Und wenn ja, was muss ich tun?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Anja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2020 um 15:19

      Hallo Anja,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Bea
    Am 4. Mai 2020 um 15:01

    Hallo,
    darf man seinen Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen vermieten? Wenn damit nur Pferde transportiert werden?
    Viele Grüße,

    Bea Schmidt

  15. Peter S.
    Am 9. Februar 2020 um 21:52

    Wie verhält sich die Sache wenn jemand hauptsächlich Holzhandel betreibt.Darf der ein grünes Kennzeichen haben?

  16. Schröder D.
    Am 3. Februar 2020 um 16:06

    Ich habe einen Bootstrailer mit grünen Kennzeichen in Hamburg gekauft. Dieser hat augrund des grünen KennzeicheNS Ben Brief ungültig erklärt bekommen.
    Es befinden sich 2 Vorbesitzer auf den alten Brief!
    Der Verkäufer hat in Hamburg jedoch ein grünes Kennzeichen erhalten ich. Zulassung und trotz ungültigen Brief.
    Nun mlachte ich diesen Trainer auf Oldenburg (Niedersachsen ) zulassen. Die Zulassungsstelle möchte jedoch für die Ummeldung einen gültigen Brief haben !
    Der Vorbesitzer hatte damit in Hamburg kein Problem!
    Ist ein neuer Brief unbedingt nötig ?

  17. Lenz
    Am 15. September 2019 um 12:15

    Hallo, habe von meinem verstorbenen Vater einen Traktor mit grünen Kennzeichen übernommen. Da jedoch keine Einnahmen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen mehr bestehen und auch keine Rechnungen vorhanden sind, würde mir nach ummelden die Steuerbefreiung nicht erteilt. Es werden aber dennoch Grundstückspflege auf unseren Flächen wie mähen usw. durchgeführt. Wie verhält es sich bei einer Schwerbehinderung von GdB 50 und Merkzeichen G. ?
    Wohnhaft in Bayern.
    MfG Lenz.

  18. Murra
    Am 6. September 2019 um 10:38

    Hallo,

    ist es möglich einen Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen für einen Umzug kurzzeitig für die Steuer anzumelden, um damit einen legalen Umzug durchführen zu können?

    Vielen Dank

  19. Jens
    Am 2. September 2019 um 10:10

    Hallo ich hätte da mal eine Frage und zwar habe ich einen Traktor der mit schwarzer Nummer
    zugelassen ist und ich möchte einen kipper mit 25km fahren… Darf dieser mit grüner nummer
    gefahren werden es is zwar eine landwirtschaft
    angemeldet und Berufsgenossenschaft wird auch gezahlt und Wiese und Wald ist auch VERHANDEN wird alles für eigengebrauch und der kipper wird nur für forst und landwirtschaftlich genutzt welches Kennzeichen muss ich jetz an den kipper haben bitte um Rückmeldung

  20. Weber
    Am 24. Juli 2019 um 18:04

    Hallo meine Frage ist wenn ich einen LKW besitze Sattelzugmaschiene und dieser hat ein grünes Kennzeichen, darf ich dann von einem Freund einen Auflieger ausleihen der ein schwarzes oder grünes Kennzeichen hat ? Wie sind da die Auflagen

  21. Andreas
    Am 15. Juli 2019 um 21:04

    Hallo zusammen..
    Wir haben einen alten Neoplan Bus zu einer rollenden Küche umgebaut. Würde diese ein grünes Kennzeichen bekommen als fahrendes Arbeitsgerät einer GbR? Wird ausschließlich als Küche verwendet!
    Gruß Andy

  22. Meli
    Am 5. Juli 2019 um 10:45

    Hallo,
    werde mir einen Pferdeanhänger zulegen. Werde damit ausschließlich Pferde transportieren. (für Lehrgänge, Tierklinik, Pferdesportveranstalltungen) Ist es da ratsam ein grünes Nummernschild zu beantragen?
    Gruß Meli

  23. Tjard
    Am 18. Juni 2019 um 22:35

    Hallo,
    ich wollte fragen ob man, wenn man in einen Imkerverein ist und seine Bienenvölker mit dem PKW zu anderen Stellplätzen bringt, auch ein grünes Kennzeichen bekommt?

  24. Reinhold
    Am 25. März 2019 um 18:38

    Hallo, ich besitze/bewirtschafte ca 2,8 ha Wald. Für ein grünes Kennzeichen muß man am “Marktgeschehen” teilnehmen. Da wir das Holz auch für unseren privaten Bedarf ernten und zum Haus transportieren stellt sich mir die Frage ob für “Marktgeschehen” und privat jeweils ein Mindestanteil bzw. Höchstanteil berücksichtigt werden muß?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort.
    Reinhold

  25. Patrick
    Am 10. März 2019 um 17:12

    Guten Tag,

    nachdem ich im Internet keine klare Antwort auf meine Frage gefunden habe frage ich hier nun nach.
    Ich besitze einen Traktor (30kmh) mit einem normalen schwarzen Kennzeichen. (Unser Wald ist nur 1ha groß). Der Traktor wird für den Wald und als Hobby genutzt.
    Ich würde nun gerne den Kipper meines Kollegen ausleihen um im Wald Holz zu holen.
    Der Kipper hat ein grünes Kennzeichen.
    Darf ich diesen hinter meinen Traktor hängen um das Holz zu holen? (Eigenbedarf)
    Bei welchem Amt kann ich dies zusätzlich erfragen?

    Vielen Dank und L.G

    Patrick

  26. Stephan
    Am 3. März 2019 um 15:27

    Hallo,
    ich möchte ein Boot mit Anhänger kaufen, das (mit deutschem grünem Kennzeichen und offenbar nicht abgemeldet) mit lange überzogenem TÜV im EU-Ausland steht. Darf ich, wenn ich das Boot nur zu mir nach Hause bzw. zum ersten zumutbar erreichbaren TÜV in Deutschland (also z.B in Kehl wenn ich von Straßburg käme), mit dem abgelaufenen TÜV so weit fahren? Dürfte ich auch zu einem entfernter gelegenen TÜV (z.B. Freiburg) fahren, wenn ich einen Termin glaubhaft machen kann?
    Grüße

  27. Robert k.
    Am 20. Februar 2019 um 18:57

    Hallo eine Frage. Wir müssten bei einem Bekannten die Scheune ausräumen und da ist eine große kühlzelle in Einzelteilen die weg muss. Darf ich die mit Traktor und Anhänger jeweils grünes Kennzeichen in den Nachbarort zur Müll Deponie befördern!?
    Mfg

  28. Achim
    Am 16. Februar 2019 um 12:38

    Hallo,
    es ist aber schon unproblematisch einen Anhänger mit grünen Schildern leer zu fahren, oder? So z.B. wenn man das Pferd in die Urlaubspension bringt und den Hänger wieder mit nach Hause nimmt.
    Grüße

  29. Hans
    Am 11. Februar 2019 um 22:54

    Hallo,
    ich bin Mitglied in einem DRK Ortsverein.
    Wir haben einen einachsigen Geräteanhänger für Technik und Sicherheit ( Katastrophenschutz) mit ca 3t zul. GG der ein schwarzes Kennzeichen besitzt. Der Anhänger kann nur für diesen Zweck verwendet werden, er ist fest ausgebaut. Können wir für diesen Anhänger ein grünes Kennzeichen beantragen?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort.
    Hans

  30. Merse
    Am 7. Februar 2019 um 21:22

    Hallo, ich habe das Kennzeichen bei meinem pferdeanhänger von schwarz auf grün ändern lassen. Muss ich jetzt noch einen Antrag stellen, damit ich die bereits gezahlten Steuern zurück bekomme? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Merse

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