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Teilegutachten, ABE, EG-Genehmigung: Papiere fürs Tuning

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Teilegutachten: Beim Tuning bedarf es zahlreicher Belege, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.
Teilegutachten: Beim Tuning bedarf es zahlreicher Belege, um nicht die Betriebserlaubnis zu verlieren.

Für das Tuning bedarf es zahlreicher Belege, die über das Bastlerglück entscheiden können. Sind die geforderten Papiere nicht vorhanden, kann schnell die Zulassung des gesamten Gefährtes erlöschen – und der Versicherungsschutz dazu. Im Tuning-Bereich sind dabei für unterschiedliche Bauteile auch unterschiedliche Vorschriften vorhanden.

Manchmal genügen sogenanntes Teilegutachten, EG-Typgenehmigung und Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Für andere bauliche Maßnahmen hingegen bedarf es der Einzelabnahme bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA und Co.

Doch wo genau liegt hier der Unterschied? Und woher wissen Sie, welche Bescheinigungen notwendig sind? Antworten auf diese Fragen und mehr erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

Welche Bußgelder sind bei Verstößen möglich?

BeschreibungBußgeldPunkte
Bauartgenehmigung / ABE nicht mitgeführt10 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis50 Euro
... mit Beeinträchtigung der Umwelt90 Euro
... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit90 Euro1

FAQ: Teilegutachten

Wozu benötige ich ein Teilegutachten?

Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.

Wie bekomme ich das Teilegutachten?

Zugelassenen Prüforganisation, wie z. B. der TÜV, stellen Teilegutachten aus.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert?

Anders als bei der Hauptuntersuchung wird beim Teilegutachten nicht das komplette Fahrzeug abgenommen, sondern nur die Tuningmaßnahmen.

Wozu dient das Teilegutachten?

Das Teilegutachten ist beim Tuning von besonderer Bedeutung. Wird für den Einbau eines Fahrzeugteils die Vorlage von einem Teilegutachten anberaumt, ist in der Regel die professionelle Bewertung von den Prüforganisationen angeraten. Diese entscheiden dann in jedem Einzelfall über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahme. Das Teilegutachten, dass dem Bauteil beigefügt sein sollte, muss nach dem Einbau von einer Prüforganisation in Verbindung mit dem Tuning begutachtet werden.

Lassen Sie beim TÜV das Teilegutachten und den Einbau nicht prüfen, obwohl dies notwendig wäre, erlischt Ihre Betriebserlaubnis. Es ist dabei unerheblich, ob die baulichen Maßnahmen generell zulässig sind oder nicht.

Auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtung ist hierbei in Augenschein zu nehmen. Die Änderungsabnahme mittels Teilegutachten durch TÜV, DEKRA, GTÜ o. a. entscheidet dann über die Zulassung Ihres Fahrzeugs nach dem erfolgten Tuning. Bescheinigt der Prüfer die Zulässigkeit, trägt er die Änderungen in der Regel in ein sogenanntes Prüfzeugnis ein. Dieses müssen Sie stets bei sich führen bzw. bei den Fahrzeugpapieren in Ihrem Fahrzeug aufbewahren. Werden Sie bei einer Kontrolle ohne das entsprechende Dokument angetroffen, ist die Betriebserlaubnis Ihres Autos hinfällig.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert? Es handelt sich hierbei nicht um eine Komplettabnahme des Fahrzeuges – anders als bei der Hauptuntersuchung. Stattdessen werden nur die Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug begutachtet hinsichtlich folgender Aspekte:

  • Vorlage vom Teilegutachten
  • Einhaltung der Vorgaben
  • Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges und des Bauteils nach dem Einbau
  • Ausstellung des Prüfzeugnisses

Sie können mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme sodann zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle gehen, um die Baumaßnahmen in Ihre Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Sind die Fahrzeugpapiere hierin angepasst worden, können Sie auch ohne stetes Mitführen des Prüfzeugnisses mit dem Auto fahren – die Fahrzeugpapiere sollten Sie dennoch immer bei sich führen.

Erst mit diesem Vorgang ist Ihr Fahrzeug auch mit der Veränderung abgesichert, behält die Zulassung – und auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Andere Bescheinigungen

ABE, Bauartgenehmigung, Einzelabnahme: Auch andere Maßnahmen können beim Tuning notwendig sein.
ABE, Bauartgenehmigung, Einzelabnahme: Auch andere Maßnahmen können beim Tuning notwendig sein.

Nicht immer das Teilgutachten notwendig. In so manchem Fall genügt das Vorhandensein anderer Zeugnisse, die den Bauteilen bereits beim Kauf beigefügt sind. Hierzu gehören insbesondere die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile und die Bauartgenehmigung. Im Regelfall ist eine Kombination aus mindestens zwei der drei Belege notwendig.

Nicht immer jedoch ist eine entsprechende Vorlage der Bescheinigungen möglich. Dies trifft im Tuning besonders auf bauliche Änderungen zu, bei der die Karosserie stark verändert – etwa tiefergelegt – wird, ohne dass nur ein Bauteil angebracht wurde. Hierzu bedarf es dann in der Regel der Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS).

Ist das Teilegutachten für Felgen notwendig? Für welche Umbaumaßnahmen im Tuning bedarf es eines Teilegutachtens? Und wann sind andere Belege wie ABE oder Bauartgenehmigung ausreichend?

Bau­teilABEBau­art­ge­neh­mi­gungEin­zel­ab­nah­meTei­le­gut­ach­tenun­zu­läs­sig
Ab­gas­an­la­ge
Be­leuch­tungs­ein­rich­tun­gen
Brem­sen
Bul­len­fän­ger
Chip­tu­ning
Dis­tanz­schei­ben
Ge­trie­be
Gurt­sys­te­me
Hub­raum­än­de­run­gen
Kot­flü­gel
Rei­fen
Schei­ben
Spoi­ler
Sport­fel­gen
Sport­grill
Sport­lenk­rad
Sport­luft­fil­ter
Sport­sit­ze
Stoß­stan­gen
Über­roll­kä­fig

Aus der Tabelle ergibt sich eindeutig, dass besonders häufig im Tuning-Bereich Teilegutachten und ABE zusammen fallen.

ABE – Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Die DEKRA verweist darauf, dass eine ABE zur Änderungsabnahme führen kann. Das Teilegutachten hingegen macht die Abnahme des Aus- bzw. Einbaus zwingend notwendig.

Eigentlich steht das Kürzel ABE für die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen und ist daher oftmals irreführend. Jeder Fahrzeugtyp hat dabei eine eigene ABE, die von der Erstzulassung bis zur Verschrottung bzw. Entziehung erhalten bleibt.

Es gibt zahlreiche Aspekte, die zur Entziehung der Fahrzeugzulassung führen können. Besonders schwerwiegende Mängel und Umbaumaßnahmen fallen hier hinein. Letztere sind besonders beliebt bei Tunern, haben jedoch ihre Tücken. Denn ohne vorliegende ABE der ergänzten oder ausgetauschten Fahrzeugteile kann die Zulassung für das gesamte Fahrzeug ungültig sein.

Wer von einer ABE spricht, meint daher immer häufiger die Genehmigung einzelner Bauteile:

“Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.” (§ 22 Absatz 1 StVZO)

In diesem Papier, das den neuerworbenen Ersatzteilen oder dem Kfz-Zubehör beiliegen sollte, sind in der Regel folgenden Angaben wiedergegeben:

  • Für welche Fahrzeugtypen ist das Bauteil zulässig? Ist Ihr Fahrzeug nicht aufgelistet, ist die Montage unzulässig. Die Zulassung Ihres Autos kann somit erlöschen.
  • Zu welchem Zweck dient das Bauteil? Handelt es sich etwa um einen Scheinwerfer, Kotflügel, um Felgen u. a.? Zweckentfremdung der Bauteile kann ebenso zum Verlust der Pkw-Zulassung führen.
  • Welche Bedingungen und Auflagen müssen für die Montage erfüllt sein? Bedarf es zum Beispiel weiterer Belege? Müssen weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt? Wann darf das Bauteil nicht montiert werden?
  • Wie ist das Bauteil zu montieren? Die Anleitung zum Anbau der Einzelteile kann auch mit einem Hinweis versehen sein, dass unsachgemäße Montage schwere Schäden am Fahrzeug hervorrufen können. In diesem Falle ist die Hilfe eines Fachmannes angebracht.
Ein vorhandenes ABE-Gutachten garantiert nicht die Zulässigkeit von Tuningmaßnahmen. Es ist durchaus möglich, dass unterschiedliche Bauteile nicht zusammen verbaut sein dürfen. Auch in diesem Fall kann die Betriebserlaubnis erlöschen, obwohl entsprechende ABEs vorhanden sind. Lassen Sie sich deshalb stets von einem seriösen Fachmann beraten. In manchen Fällen ist ein amtliches Gutachten zusätzlich zur ABE notwendig.

Bauartgenehmigung: Einheitliche Standards

Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind. Zu den Fahrzeugteilen, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss, zählen etwa:

Wenn das Teilegutachten nicht mehr ausreicht, ist oftmals auch die Einzelabnahme vonnöten.
Wenn das Teilegutachten nicht mehr ausreicht, ist oftmals auch die Einzelabnahme vonnöten.

Liegen bei den entsprechend verbauten Fahrzeugteilen keine zulässigen Genehmigungen für Deutschland vor, so ist die Montage hierzulande auch nicht zulässig. Widersetzen Sie sich dieser Vorschrift, kann die Kfz-Zulassung erlöschen.

Doch wie erkennen Sie, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt? Anders als beim Gutachten für Fahrzeugteile oder der ABE liegt hierfür in der Regel nicht nur ein Zettel dem Kfz-Zubehör bei. Stattdessen finden sich auf den Bauteilen selbst entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart anders aussehen:

  1. nationale Bauartgenehmigung: Die eigentliche Bauartgenehmigung ist gekennzeichnet durch ein nationales Prüfzeichen, das sich zusammensetzt sich aus einer Wellenlinie, dem entsprechenden Buchstaben und Ziffern. Die nationale Bauartgenehmigung liegt bei Bauelementen vor, die innerhalb Deutschlands hergestellt wurden.
  2. internationale Bauartgenehmigung (§ 21a Absatz 2 StVZO): Die internationale Bauartgenehmigung setzt aus dem entsprechenden Buchstaben “e” in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) bzw. “E” in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und dem Buchstaben für die Länderkennung zusammen. Bauteile, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind haben die Ziffer “1”.
Nehmen Sie an den durch Bauartgenehmigung zugelassenen Fahrzeugteilen Veränderungen vor, erlischt die Bedeutung vom Gutachten! Verbauen Sie das derart manipulierte Teil an Ihrem Fahrzeug, verfällt auch die Betriebserlaubnis für das gesamte Vehikel – und mit dieser auch der Versicherungsschutz.

Wann ist eine Einzelabnahme nötig?

Nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Einzelabnahme eines Fahrzeuges immer dann vonnöten, wenn es nicht zu einem genehmigten Fahrzeugtyp gehört. Der ein oder andere Tuner mag das Prozedere kennen: Ist die Betriebserlaubnis durch ungültige Umbaumaßnahmen erloschen, bedarf es der Einzelabnahme bei einem staatlichen Prüfer.

Erst wenn dieser die Zulässigkeit des Fahrzeuges bescheinigt, kann die Betriebserlaubnis erneut beantragt werden. Der Sachverständige legt die Ergebnisse in einem amtlichen Gutachten dar. Sind keine Beanstandungen gegeben, können die Änderung von der zuständigen Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigungen nachgetragen werden. Erst mit erfolgter Eintragung ist der umfangreiche Umbau von Fahrzeugen zulässig.

Stellt der Prüfer im Gutachten fest, dass das getunte Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften der StVZO genügt, so kann die Nutzungsuntersagung folgen, bis die notwendigen Nachbesserungen vorgenommen wurden.

Besonders im Tuningbereich ist die Einzelabnahme häufig vonnöten, wenn nicht nur ein Bauteil am Fahrzeug angebracht, sondern umfangreichere Veränderungen oder unterschiedlichste Elemente hinzugefügt oder entfernt wurden.

Wenden Sie sich für die Erstellung von Gutachten stets nur an staatlich anerkannte Prüforganisationen! Der Einzelabnahme durch den TÜV o.a. bedarf der Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Ohne dies erlischt die Betriebserlaubnis dennoch.

Was besagt die KBA-Nummer?

Die KBA-Nummer – oder Schlüsselnummer – ist in der Regel meist dann von Bedeutung, wenn Sie überprüfen müssen, ob das entsprechende Ersatzbauteil auch für Ihren Fahrzeugtyp zulässig ist.

KBA steht dabei für das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das für die Speicherung von Fahrzeug- und Fahrerdaten sowie die zentrale Fahrzeugzulassung zuständig ist. Ist etwa in der ABE ein bestimmter Fahrzeugtyp angegeben, für den der Anbau des entsprechenden Bauteils zulässig ist, steht hier oftmals die Schlüsselnummer. Entspricht die Typnummer in den Kaufangaben den Zahlen in Ihrer Zulassungsbescheinigung, dann können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Bauteil für den Anbau an Ihrem Auto geeignet ist.

Wie Sie die KBA-Nummer ermitteln:
Die Nummer zur Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (“Fahrzeugschein”) entnehmen.
  • alter Fahrzeugschein: Felder 2 und 3
  • neuer Fahrzeugschein: Felder 2.1 und 2.2

Zudem ist die KBA-Nummer auch auf Felgen und anderen Bauteilen eingestanzt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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159 Kommentare

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  1. Sandra H
    Am 12. Juni 2023 um 16:22

    Hallo liebes Team,
    Ich möchte aus meinem Staubsauger Sound beim Auto einen etwas besseren Sound machen lassen. Ich habe zwarvieles im Net gelesen über Sportauspuffanlage usw. aber da gehen die Meinu gen auseinander. Also mein Sportauspuff der Marke Eisenmann hat eine EG-Genehmigung. Was bedeutet das nun genau. In meinem Fahrzeugschein steht 79db drin.
    Viele Grüße Sandra

  2. Kiara
    Am 16. Mai 2023 um 17:31

    Hallo,
    meine Umbauten sind alle eingetragen und stehen im Schein. Den Berg an Gutachten muss man ja dann nicht mehr mit sich führen. Ist das richtig?

  3. Jonas
    Am 20. März 2023 um 13:06

    Moin,
    ich möchte einen etwas breiteren Reifen auf meinem Motorrad aufziehen. Gibt vor Hersteller auch die unbedenklichkeits Gutachten, die ich nutzen müsste um für ca 80€ diese ohne Probleme eintragen zu lassen. Ist dies ein PROBLEM in der Kombination mit mein Fahrwerk von YSS mit ABE?
    Wie könnte ich dieses Problem umgehen? z.b mit Ausbau Fahrwerk, zu Orginal welchseln, Reifen eintragen und Fahrwerk wieder wechseln oder erlischt dadurch meine Betriebserlaubnis im Nachgang oder wie hoch sind kosten um beides zusammen abzunehmen?
    vielen Dank

  4. Susa
    Am 1. September 2022 um 0:18

    Hallo zusammen!
    Ich bin gerade an einem Camper interessiert, bei dem es heißt, dass “das Fahrwerk ohne E-Prüfzeichen” ist, dass dieses noch eingetragen werden muss.
    Was würde dies genau für mich bedeuten, wenn uch diesey Fahrzeug kaufen würde?
    Kann mir bitte hierzu jemand Auskunft geben? Herzlichen Dank im Voraus!
    Schöne Grüße, zu Susann

  5. Birgit H
    Am 6. April 2022 um 11:21

    Hallo, ich habe vor 4 1/2 Jahren an mein Auto einen Frontbügel ordnungsgemäß in der Werkstatt anbringen lassen.
    Einmal kam ich bereits anstandslos durch den TÜV.
    Jetzt bekomme ich Probleme, der Frontbügel muss abgebaut werden.
    Mein Frontbügel hat eine EU Zulassung und ist für mein Fahrzeug typgenehmigt.
    Warum??? Gibt es eine neue Satzung?
    Für eine schnelle Hilfe wäre ich dankbar.
    MfG
    Birgit H

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2022 um 12:55

      Hallo Birgit H.,

      darüber liegen uns leider keine Informationen vor. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an den TÜV-Gutachter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Karsten
    Am 16. Februar 2022 um 11:10

    Hallo
    Ich würde gerne wissen ob ich beim Wechseln von meinem Gewindefahrwerk erneut zur Abnahme muss.
    Eingetragen ist eins der Marke Fk welches ich gerne durch ein baugleiches einer anderen Marke ersetzten möchte.

  7. Hans G. Schöner
    Am 27. Oktober 2021 um 11:08

    Guten Tag ,
    war Gestern in einer Fahrzeugkontrolle . Beanstandet wurde das ich die Distanzringe H&R nicht in meinen Fahrzeugschein hab eintragen lassen.
    Montage und TÜV Abnahme 02.01.2020
    Die TÜV -Abnahme Bescheinung lag vor , wollten die Blauen aber nicht sehen . Sie bestanden auf eintragung im Fahrzeuschein .
    Nun lese ich in dem TÜV Dokument etwas von eine Anbau-Bescheinigung ? Kenn ich nicht , hab Davon noch nie etwas gehört .
    Was ist das ? woher bekomme ich so etwas ? wer muss das Ausfüllen ?

    Grüsse Hans G.

  8. Alex
    Am 3. September 2021 um 0:27

    Hallo,
    Ich fahre einen OCTAVIA RS MK3 und
    habe einen Neuspeed P-Flo Air Intake – MQB (Sportluftfilter/Airbox) im Auge.
    Jedoch weiß ich nicht ob ich den eingetragen sprich ein ABE dafür bekomme.
    Wie ich entnehmen konnte ist da ein sogenanntes CARB-Zertifikat vorhanden.

    Jetzt zu meiner Frage, ist dieses CARB-Zertifikat ein ABE oder Teilegutachten?

  9. Dennis S.
    Am 24. Juni 2021 um 12:32

    Hallo,

    Ich würde gerne ein H&R Gewindefahrwerk für den M2 in meinen M235i einbauen. Gutachten etc. alles vorhanden.

    Wird mir das Fahrwerk inklusive Zubehörfelgen überhaupt eingetragen? Ist sowas möglich, auch wenn es eigentlich für ein anderes Fahrzeug ist?

    Mfg

  10. John
    Am 26. April 2021 um 19:01

    Guten Tag,

    ich versuche an einem Toyota Hilux mit einem Kofferaufbau, die Außenspiegel zu wechseln. Jedoch gibt es für dieses Fahrzeug keine geeigneten Spiegel mit ABE oder E-Prüfzeichen. Kann ich auch Spiegel anbringen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen anbringen, oder muss ich erst ein Teilegutachten usw. durchführen lassen?
    Mit besten Grüßen

  11. Daniel S
    Am 17. April 2021 um 15:59

    Hallo ich habe mein Auto ein Chiptuning gegönnt und habe es mit dem Teilegutachten eintragen lassen. Reicht es wenn ich nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit zur Zulassungsstelle nehme oder brauch ich Teil 2 dafür auch?

    Und was passiert wenn ich von der Polizei aufgehalten werde und es nicht in den Papieren eingetragen wurde?

    Liebe Grüße

  12. Henning
    Am 24. März 2021 um 23:13

    Moin moin, ich würde gerne wissen, ob ich für mein Motorrad (125ccm Honda cbr jc50) – genauer gesagt für meinen Endschalldämpfer (Ixil) mit E – Nummer, eine ABE benötige?
    Also brauche ich trotz E – Nummer eine ABE für meinen Auspuff?
    LG

  13. Kalitz
    Am 29. Januar 2021 um 19:27

    Hallo ich habe ein Heckspoiler von Kamei mit einer KBA nummer!Nur habe ich leider nach meinen Umzug die ABE verloren! Kann ich bei euch eine Einzelabnahme machen? Oder muss ich den jetzt abbauen?

  14. Holger J
    Am 12. Januar 2021 um 9:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn eine Auspuffanlage eine ABE besitzt, muss diese in die Zulassung eingetragen werden oder reicht das Mitführen der Dokumente?

    Danke und Grüße,
    Holger J

  15. Florian
    Am 19. Dezember 2020 um 16:42

    Wie weit Verhält sich das mit der Kombinierbarkeit von E Nummern? Ich habe vorherige Kommentare durchgelesen und nichts passendes gefunden.
    Theorie: MSD mit E Nummer und ESD mit E Nummer, in beiden Unterlagen ist das betreffende Fahrzeug vorhanden.

  16. Fatih
    Am 16. November 2020 um 4:37

    Guten Morgen,

    Meine Frage zum Folgendem Szenario:

    Ich besitze ein Mitsubishi Lancer 8 Typ CY0
    Ich möchte die Stoßstange, eventuell Heckstoßstange und einen neuen Spoiler verbauen.

    Wenn ich mir diese Komponenten kompatibel/passend
    & zugelassen für genau dieses Fahrzeug-Typ kaufe und montiere, muss ich dann ein Teilegutachten zwingend durchführen?

    Die Teile kommen aus Deutschland mit OEN, also denke ich das es Original-Teile sind und das entsprechende Siegel(Bauartgenehemigung) vermerkt ist oder ABE dazu.

  17. B. Tews
    Am 4. November 2020 um 15:23

    Muss ich die Betriebserlaubnis für die Gasanlage mitführen wenn sie im Fahrzeugschein eingetragen ist?

  18. Georgios
    Am 25. Oktober 2020 um 17:43

    Moin,
    Ich hab vor mir ein Sportluftfilter einzubauen nur den Filter alles andere bleibt serie von der ansaugung. Da ist kein Papier mit vorhanden ist das zulässig oder erlischt mein ABE fürs gesamte Fahrzeug? Km verhältniss zu einem normalen Filter wenn ich den tausche erlischt doch dann auch nicht die ABE wie ist es genau geregelt?

  19. Kristijan
    Am 16. Oktober 2020 um 17:34

    Hallo, ich habe Augenbrauen für die Scheinwerfer gekauft.
    Sie kamen ohne Zertifikat.
    Kann ich es montieren?

  20. Benedikt
    Am 4. Oktober 2020 um 10:36

    Hallo zusammen, ich möchte eine neue kennzeichenhalterung an meine honda cb125 anbauen und wollte wissen ob ich eine abe oder ein teilguthaben benötige.

  21. Dario D.
    Am 25. August 2020 um 0:12

    Hallo , ich hab nissan qashqai j11 1.2 dig-t 115ps 2016jahr, hatte auch ab mein alte nissan z350 serien duplex endschaldampfer in garage, und hab ein bisschen gemessen, es passt drauf , das ist original nissan teil mit Nummern fur z350, aber passt fizisch an qashqai, wie kann das man eintragen, was ist Prozedur? Und wie viel das kostet?

  22. Franz
    Am 11. August 2020 um 11:06

    Was passiert wenn man Sportsitze ohne ABE und Teilegutachten einbaut

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2020 um 12:06

      Hallo Franz,
      die kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Hugendubel
    Am 8. Juli 2020 um 12:11

    Hallo, ich habe mir einen Schaltknauf aus dem Internet bestellt (Griff eines Samurai-Schwertes REINE DEKOWARE / NICHT SCHARF O.Ä.), nach einer langen Recherche im Internet vor dem Kauf, hat sich für mich ergeben: dieser Umbau ist EINTRAGUNGSFREI, nach meiner Suche findet ein Schaltknauf in der StVO auch keine Erwähnung, ist nicht aufgelistet als “relevantes Teil”..

    Nun war ich vor kurzem beim TÜV zur Abnahme und der Schaltknauf wurde als “unzulässig” betitelt.

    Wurde dann behoben durch Demontage …
    TÜV Plakette wurde trotzdem normal zugeteilt.

    Bitte teilen sie mir mit ob dieses Urteil tatsächlich Bestand hat und mit welcher eventuellen Begründung?!?
    Bin total sprachlos und versteh das einfach nicht..

    Allerbeste Grüße!

  24. Hugendubel
    Am 8. Juli 2020 um 12:01

    Hallo, ich habe mir einen Schaltknauf aus dem Internet bestellt (Griff eines Samurai-Schwertes REINE DEKOWARE NICHT SCHARF O.Ä.), nach einer langen Recherche vor dem Kauf im Internet hat sich mir bestätigt: der Umbau ist EINTRAGUNGSFREI, laut meiner Suche findet ein Schaltknauf in der StVO auch keine Erwähnung…

    Nun war ich vor kurzem beim TÜV zur Abnahme und der Schaltknauf wurde als “unzulässig” betitelt.

    Würde behoben durch Demontage …
    TÜV Plakette wurde trotzdem normal zugeteilt.

    Bitte teilen sie mir mit ob dieses Urteil tatsächlich Bestand hat und mit welcher eventuellen Begründung?!?
    Bin total sprachlos und versteh das einfach nicht..

    Allerbeste Grüße!

  25. Sascha
    Am 5. Juni 2020 um 22:37

    Hallo, ich habe mir letztes Jahr beim Marken-Händler ein neues Quad gekauft. Dieses wurde vom Händler mit einem für dieses Quad zugelassenen Sport-Auspuff versehen. Allerdings ist dieser nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Auf Nachfrage beim Händler nach der ABE, sagte man mir, dass ich die nicht benötige da der Auspuff die erforderliche „E-Prüfnummer“ hat! Ist das so korrekt, oder muss ich diese trotzdem anfordern und mitführen???
    Vielen Dank für eine Antwort und Grüße
    Sascha

  26. Marvin
    Am 25. Mai 2020 um 19:11

    Hallo ich frage mich ob bei einem lkw eine sonnenblende eintragungspflichtig ist wenn diese über 2 Meter angebracht ist?

    MFG

  27. Enrico S.
    Am 13. Mai 2020 um 8:40

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage zur folgenden Rad-/Reifen Kombination:

    Fahrzeug: Jeep Compass 1726 / ABR000104

    Felgen:
    RIAL Lucca 8.00 J x 19 ET 33

    Reifen:
    245/40 R19 Ganzjahresreifen

    LAUT Gutachten, unterscheiden sich hier die ABE/EWG-Nr. In dem Gutachten steht unter Jeep Compass die e11*2007/46*4037*. In meiner ZB Teil I steht aber die e4*2007/46*1410*02.

    Stellt dies ein Problem dar?

    Mit freundlichen Grüßen

  28. Rw
    Am 7. Mai 2020 um 22:26

    Hallo,

    Ich hatte gestern eine Einzelabnahme nach Paragraph 21 wo ein Mangel festgestellt wurde, diesen muss ich nun beheben und erneut vorstellig werden. Darf ich innerhakb dieser Zeit mit dem Fahrzeug fahren?

  29. Christopher S.
    Am 1. Mai 2020 um 3:11

    Schönen guten Tag.
    An meinem Fahrzeug wurden 2 verschiedene Tuningteile verbaut. Beide Teile besitzen eine ECE-Genehmigung. Muss ich die Teile vom TÜV/DEKRA abnehmen lassen, besonders wenn am Fahrzeug weitere Teile verbaut wurden die nur ein Teilegutachten haben? Ist es möglich zwei Tuningteile mit ECE in Kombination sich eintragen zu lassen?
    MfG. Christopher

  30. Aaron
    Am 30. April 2020 um 11:17

    Guten Tag

    Ist es möglich eine ABE auch digital auf dem Handy mitzuführen anstatt in Kopie?

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