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Wohnmobil parken: Wo darf der Camper wie lange stehen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Parken mit dem Wohnmobil kann schon mal knifflig sein

Abstellen vom Wohnmobil: Gerade beim Dauerparken ist einiges zu beachten.
Abstellen vom Wohnmobil: Gerade beim Dauerparken ist einiges zu beachten.

Das ewige Warten beim Einchecken ins Hotel, die Kosten für das tägliche Essen im Restaurant oder das lästige Kofferschleppen von A nach B: all das können sich Besitzer von einem Wohnmobil im Urlaub sparen. Sie entscheiden nicht nur selbst darüber, wann die Fahrt losgeht oder wann Pausen gemacht werden, sondern auch, was auf den Tisch kommt und haben Spiele, Kleidung oder Sportgeräte sofort griffbereit zur Hand.

Doch egal, wie praktisch der Urlaub mit dem Camper auch sein mag: Probleme oder Unsicherheiten können vor allem dann entstehen, wenn es darum geht, das Wohnmobil zu parken. Wo ist das überhaupt erlaubt und wie lange darf der Camper dort stehenbleiben, bevor ein Bußgeld droht? Und was gilt nach dem Urlaub? Dürfen Sie Ihr Wohnmobil dann einfach vor dem Haus parken? Im Ratgeber gibt’s die Infos.

FAQ: Parken von Wohnmobilen

Wo dürfen Sie Ihr Wohnmobil abstellen?

Wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen liegt und sie für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, dürfen Wohnmobile auf der Straße parken. Befindet sich auf einem Parkplatz (Zeichen 314) das Zusatzzeichen 1010-67, ist dieser allein Wohnmobilen vorbehalten. Auch das Zeichen 365-67 kann einen Stellplatz für Wohnmobile ankündigen. Das Zeichen 315 gestattet es wiederum, auf dem Gehweg mit einem Wohnmobil zu parken, das maximal 2,8 Tonnen wiegt. Auf Ihrem eigenen Grundstück kann Ihnen im Übrigen niemand verbieten, Ihr Wohnmobil zu parken.

Wie lange darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken?

Im Gegensatz zu Wohnwagen, die laut § 12 Absatz 3b StVO maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden dürfen, gibt es für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen keine zeitliche Begrenzung. Sofern es über eine Zulassung verfügt, dürfen Sie dort mit Ihrem Wohnmobil dauerhaft parken. Wiegt Ihr Camper mehr als 7,5 Tonnen, dürfen Sie damit in Wohngebieten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken (§ 12 Absatz 3a StVO).

Darf ein Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz parken?

Befindet sich auf einem Parkplatz das Zusatz‌zeichen 1010-58, ist dieser ausschließlich Autofahrern vorbehalten. Das Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz zieht ein Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich. Behindern Sie dabei jemanden, steigt es auf 15 Euro. Sollten Sie länger als drei Stunden Ihr Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz abstellen, müssen Sie 20 Euro zahlen, bei einer zusätzlichen Behin‌derung kommen 30 Euro auf Sie zu.

Bußgeldtabelle: Verbotswidrig mit einem Wohnmobil parken

VerstoßVerwarnungsgeld
Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz10 €
… mit Behinderung15 €
… länger als drei Stunden20 €
… länger als drei Stunden mit Behinderung30 €
Parken mit einem Wohnmobil auf dem Gehweg, obwohl der Camper mehr als 2,8 Tonnen wiegt15 €
… mit Behinderung25 €
… länger als eine Stunde25 €
… länger als eine Stunde mit Behinderung30 €
Parken mit einem Wohnmobil über 7,5 Tonnen im Wohngebiet, obwohl das zu dieser Zeit verboten war30 €

Was besagt die Straßenverkehrsordnung zum Parken vom Wohnmobil?

Wohnmobil parken: In verkehrsberuhigter Zone oder Spielstraße ist dies nur bis 7,5 Tonnen und in gekennzeichneten Flächen gestattet.
Wohnmobil parken: In verkehrsberuhigter Zone oder Spielstraße ist dies nur bis 7,5 Tonnen und in gekennzeichneten Flächen gestattet.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) befasst sich in § 12 mit dem Halten und Parken. Sofern Sie sich an die dort festgehaltenen allgemeinen Vorschriften halten und kein Verkehrszeichen es verbietet, dürfen Sie für unbegrenzte Zeit mit Ihrem Wohnmobil auf der Straße parken oder dafür einen öffentlichen Parkplatz nutzen.

Dazu müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Camper bringt weniger als 7,5 Tonnen auf die Waage.
  2. Er verfügt über eine entsprechende Zulassung für den Straßenverkehr.

Generell sollten Sie darauf achten, dass keine Verkehrszeichen verdeckt oder eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer vorliegt, wenn Sie Ihr Wohnmobil parken.

Interessant: Ist die Straße etwas enger und Ihr Wohnmobil blockiert dadurch 2 Parkplätze auf einmal, verstoßen Sie zwar nicht gegen geltendes Verkehrsrecht, können sich allerdings leicht Ärger mit Anwohnern einhandeln. Darüber hinaus gibt es vor allem in Wohngebieten diverse Ausnahmen zum Parken mit dem Camper.

Wohnmobil parken im Wohngebiet: Was die StVO dazu vorschreibt

Möchten Sie mit einem Wohnmobil parken, das mehr als 7,5 Tonnen wiegt, gelten vor allem in Wohngebieten gewisse Einschränkungen. In § 12 Absatz 3a StVO heißt es dazu:

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t […] ist […] in reinen und allgemeinen Wohngebieten […] das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen […].“

Das Zusatzzeichen 1010-67 ist hilfreich, wenn Sie Ihr Wohnmobil parken möchten. Auf eigenem Grundstück ist dies sowieso erlaubt.
Das Zusatzzeichen 1010-67 ist hilfreich, wenn Sie Ihr Wohnmobil parken möchten. Auf eigenem Grundstück ist dies sowieso erlaubt.

Daraus ergibt sich: Während dieser Zeiten dürfen Sie in Wohngebieten mit einem schweren Wohnmobil nur parken, wenn speziell dafür vorgesehene Parkplätze vorhanden sind. Dass es sich um solche handelt, verrät Ihnen in der Regel das Zeichen 314 mit dem Zusatzzeichen 1010-67. Parkplätze dieser Art sind allein Wohnmobilen vorbehalten. Das Zeichen 365-67 kann ebenfalls einen Stellplatz für Wohnmobile ankündigen („Wohnmobilplatz“).

Vorsicht: Das Zusatzzeichen 1010-58 bedeutet, dass sich der Parkplatz ausschließlich an Autofahrer richtet. Auf einem solchen Pkw-Parkplatz dürfen Sie demzufolge mit einem Wohnmobil nicht parken. Bei dem Zusatzzeichen 1010-50 sieht es hingegen anders aus: Dieses Zeichen gestattet Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Fahrzeugen das Parken, wobei Camper zu Letzterem zählen.

Das Zeichen 315 erlaubt Wohnmobilen das Parken auf dem Gehweg, sofern Sie maximal 2,8 Tonnen wiegen. Außerdem: Auf Ihrem eigenen Grundstück spricht nichts gegen das Abstellen des Campers, selbst wenn dieser vorübergehend keine Zulassung hat. Lediglich die dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken kann Ihnen untersagt werden. In einem solchen Fall müssen Sie Ihr Wohnmobil dann woanders parken.

Nachfolgend finden Sie die Grafiken zu den einzelnen Verkehrszeichen:

VZ 314: Parken
VZ 314: Parken
VZ 315: Parken auf Gehwegen
VZ 315: Parken auf Gehwegen
VZ 365-67: Wohnmobilplatz
VZ 365-67: Wohnmobilplatz
VZ 365-68: Wohnmobil- und Wohnwagenplatz
VZ 365-68: Wohnmobil- und Wohnwagenplatz
VZ 1010-50: Mehrspurige Fahrzeuge
VZ 1010-50: Mehrspurige Fahrzeuge
VZ 1010-58: Pkw
VZ 1010-58: Pkw
VZ 1010-67: Wohnmobile
VZ 1010-67: Wohnmobile

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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30 Kommentare

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  1. Aldo79
    Am 10. Januar 2024 um 19:24

    Hallo, mein VW-Bus ist als PKW zugelassen, kein Hochdach, normale Höhe. Nun habe ich auf einem ausgewiesenen P geparkt der teilweise auf dem Gehweg ist. Zum Einen habe ich durch die Enge der Parklücke (und weil ich nie gedacht hätte, dass es evt. eine Rolle spielt bei 30 Min. Parkzeit – erlaubten 90 Min.) mit dem Heck seitlich ca. 30 cm über der Parkfläche gestanden, und tja, es ist wohl nur bis 2,8t erlaubt und mein VW hat zul. Gg von 3t. Leider hat mir jemand von der Stadt einen Strafzettel bzw. eine Benachrichtigung an die Scheibe gehängt. Mit was muss ich da nun rechnen? Ich denke, eine Behinderung hat trotz der Überschreitung der Parkfläche nicht bestanden. Sehr ärgerlich so etwas, aber ich lerne, dass ich mich genauestens an alles halten sollte. Mist.
    Grüße Aldo

    • Gustva g
      Am 31. März 2024 um 11:04

      Meine Nachbarn haben sich vor Monaten ein Wohnmobil zugelegt, sie haben noch Zwei PKW und wenn sie qie heute mit dem Wohnmobil wegfahren, dqnn stellen sie einen der anderen Autos auf Parkplatz, damit wenn aie qieswr kommen „ ihren ” Parplatz haben. So schaffen sie sich quasi einen Privatparkplatz, ist das erlaubt.

  2. Arthur
    Am 22. November 2023 um 17:42

    Nun ist genug über Rechtmäßigkeit und Neid usw. gesprochen worden.
    Auf unserer 2 spurigen Durchgangsstraße sind ausreichend lange Parkbuchten für Womos vorhanden.
    Aber: wenn wir oder unsere Nachbarn links und rechts aus unserer Ausfahrt kommen, um uns in den fließenden Verkehr einzuordnen, ist die Sichtbehinderung aus dem schrägen Winkel so eklatant, dass es sehr häufig zu Beinahunfällen kommt.
    Man muss sich ein Auto merken, hinter dem eine größere Lücke kommt, die Gegenfahrbahn muss natürlich ebenfalls frei sein, und es darf in diesem Moment kein Radfahrer ( oft in beide Richtungen fahrend) herankommen.
    Dann wird es beispielsweise schwierig, wenn ÄHNLICHE Autos von Größe und Farbe im Gedächtnis bleiben sollen.
    Die Sichtbehinderung beträgt aus diesem Winkel wegen der Womo-Höhe ca 50 m, so dass es zu Berufsverkehrszeiten
    richtig Glück ist, unbehelligt auf die Fahrbahn zu gelangen.

  3. Womo-Besitzer
    Am 9. Juli 2023 um 20:41

    Nur mal zur Klarstellung: Es gibt eine StVO, die genau regelt, wo und wielange ein Wohnmobil stehen darf, von daher erübrigt sich doch jede Beschwerde darüber. Gehen Sie davon aus, dass gerade Wohnmobilbesitzer hinreichend darüber informiert sind, wo sie ihr Fahrzeug parken dürfen. Die Unkenntnis und zuweilen sogar Chuzpe, die insbesondere Anwohner beweisen, ruft so manchesmal ungläubiges Erstaunen unter Wohnmobilfahrern hervor, denn wie kann es bitte sein, dass öffentlicher Parkraum, der Wohnmobile bis 7,5 to nicht explizit verbietet, für private Zwecke reklamiert wird?!:
    “Mein Besuch muss da parken können!”
    “Ich brauche den Platz für meine Einkäufe!”
    “Mein Zweit- (oder auch Dritt-) -wagen muss am Haus stehen!”
    “Ich will nicht gegen eine weiße Wand gucken!”
    “Ich will mehr Licht, es ist so dunkel, dass ich die Hand vor Augen nicht mehr sehen kann.”
    Oder auch: “Das Wohnmobil darf gar nicht so lange da stehen!” “Ein Wohnmobil darf nicht da parken, wo auch Autos parken!” Undsoweiterundsofort.

    Doch wie nicht jeder Autobesitzer einen eigenen Parkplatz hat, so trifft dies nunmal auch nicht auf jeden Wohnmobilfahrer zu. Aber beide haben das Recht auf öffentlichen Parkraum, sofern es keine behördlichen Einschränkungen gibt! Diesen Menschen die Erlaubnis zu entziehen, ein Auto resp. Wohnmobil zu fahren, wenn sie keinen eigenen Parkplatz besitzen, ist blanker Hohn.

    (Im übrigen haben wir uns bewusst für ein zudem schmales Wohnmobil mit 3,5 to entschieden, denn das gilt noch als Pkw, mit dem man sogar auch mehr als 100 km/h fahren darf. Ich gehe davon aus, dass Leute mit Führerschein das auch wissen. Oder nicht?)

  4. Katharina L
    Am 14. Juni 2023 um 17:43

    Ich finde es rücksichtslos und absolut anmaßend, dass WoMo-Besitzer ihr Abstellproblem zu einer Sache der Allgemeinheit machen.
    Dabei geht es wohl kaum um Neid – jedem sei es gegönnt sich so ein Fahrzeug anzuschaffen und damit sein Leben zu leben wie es ihm gefällt.
    Aber ich bin bei jedem, der sagt, dass für ein solches Gefährt auch ein entsprechender Stellplatz her muss, der eben nicht im öffentlichen Raum liegt, Fenster blockiert, Straßen verengt oder auch sonst wie andere behindert oder auch einfach nur nervt.
    Die Argumentation hinsichtlich SUVs sind für mich kaum vergleichbar, da diese für gewöhnlich täglich, oder zumindest regelmäßig bewegt werden und selten 4-7m (plus) Länge aufweisen und damit zwei oder mehr Parkplätze belegen.
    WoMos belegen die Parkplätze oft wochenlang, manchmal sogar monatelang im Winter. Hinzukommt, dort wo eins steht, dort stehen 2, 3 oder 4 (wird dann noch als Bestätigung gesehen, dass es normal ist) und als Anwohner muss man sich dann rechtfertigen warum mich das stört. Anstand? Miteinander? Verständnis? Fehlanzeige.
    Aber wehe man muss selber um den Block fahren, weil kein Parkplatz vor der eigenen Wohnung/Haus in der Nähe frei ist. Dann nervt es jeden…

    • Matthi
      Am 1. April 2024 um 17:58

      SUV‘s haben eine Länge über 5 Meter. Sind also vergleichbar mit den kleineren Wohnmobilen. Ich zahle genauso steuern wie ein PKW. Warum sollen also meine Rechte limitiert sein? Mein PKW parkt ja schließlich auch auf der Straße und wird wochenlang nicht benutzt

  5. Ingrid
    Am 12. Juni 2023 um 21:14

    Hallo , ich kenne dieses Problem auch muss das Licht in der Küche einschalten, und abends kann die Strassenbeleuchtung durch das Wohnmobil nicht ausgeleuchtet werden sprich der Gehsteig ist da finster bin gespannt was da rauskommt wenn da einer zu Sturz kommt? Abgesehen davon muss ich sagen ich suche halt immer das Gespräch und erkläre halt dass ich Licht brauche tagsüber und dass es halt nicht schön ist wenn ich vor meinen Augen in eine weiße Wand schaue ! Kommt aber trotzdem vor das trotzdem geparkt wird und auch sogenannte Dauerparker gibt es! Ich denke halt wenn ich mir sowas anschaffe dann sollte ich auch einen eig Stellplatz haben! Ignoranten gibt es ja in dem Chat mehr als genug aber tauschen wir mal die Seiten mal sehen wenn Sie in einem Haus leben in der Vorstadt und ein Wohnmobil verstellt Ihnen den Ausblick und nehmen dadurch Anrainern den Parkplatz weg und wohnen dann noch nicht mal da 🙈

  6. Pitter
    Am 23. April 2023 um 8:43

    Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, habe ich mir einen Womotauglichen, teuren Stellplatz gemietet.

    Aufgrund von Bauarbeiten, kann ich meinen Stellplatz mal 4 Wochen nicht nutzen und muss so lange in der Nachbarschaft irgendwo legal parken.
    Erklären kann ich die Situation keinem, weil alles anonym hinter Gardinen steht, beobachtet und sich erst raus traut, wenn ich als Täter“ außer Sichtweite bin.

    Leider nach nur 2 Tagen, meinen irgendwelche Silberrücken mich mit irgendwelchen Zettelchen zu ärgern und erziehen zu wollen. Wie immer sind da Menschen, die Angst haben, einen persönlichen anzusprechen und trauen sich nicht einmal, Namen oder Telefonnummer anzugeben, um die Sache zu klären. Ist das Feigheit oder gibt es andere Gründe?

    Nun. Zettel zerrissen, meinen Namen, Adresse und Telefonnummer an die Windschutzscheibe gebracht und aufgefordert mich doch mal anzurufen oder vorbeizukommen. Wir können es doch klären.

    Was soll ich sagen. Keiner traut sich und ich stehe da jetzt schon 3 Wochen ohne einen weiteren Zettel.
    Geht doch. ;)

    Zum Thema an sich. Ich parke da wo ich darf. Wenn jemand dann auf meine Womowand schauen muss, dann ist es halt so.
    Mir ist es egal ob nen Womo, LKW oder Bus vor meinem Fenster steht. Kaffe und Brötchen schmecken dann beim Frühstück auch nicht anders.

    Wenn es einen stört, mich einfach ansprechen und ich stelle freiwillig um. Hab ich auch kein Problem mit.

    Wenn jemand nix sagt, dann muss er halt mit seinem eigenen Frust leben, damit klarkommen und weiterhin fleißig Zettelchen schreiben und an Windschutzscheiben kleben. Wenn es befriedigt, why Not.

    Ist doch eigentlich ganz einfach. Nur sprechenden Menschen kann man helfen.

    • A. Trust
      Am 2. Dezember 2023 um 10:25

      Bei uns ist genau die Möglichkeit des Ansprechens das Problem … hier steht seit Wochen ein ortsfremdes Wohnmobil in unserem Wohngebiet, es gehört keinem der Anwohner und man hat somit keine Möglichkeit, mit dem Besitzer in Kontakt zu treten.
      Hier herrscht extreme Parkplatznot und es gibt viele Senioren und Familien mit kleinen Kindern, für die es wirklich belastend ist, dann ewig weit weg parken zu müssen, während ein dickes Wohnmobil, das niemandem von hier gehört dauerhaft zwei Parkplätze beansprucht.

    • Joggel
      Am 30. Mai 2023 um 23:20

      Warum schreibst Du nicht einfach auf Deinen Windschutzscheiben-Zettel: “Aufgrund von Bauarbeiten, kann ich meinen Stellplatz 4 Wochen nicht nutzen und muss so lange in der Nachbarschaft parken. Bitte entschuldigen sie die Unanehmlichkeiten! MfG Pitter”.

      • Rübezahl
        Am 13. September 2023 um 7:06

        Weil dafür keine Veranlassung besteht. Ganz einfach.

  7. htb
    Am 3. April 2023 um 17:05

    Und was ist mit den überbreiten und überflüssigen SUVs die immer mehr die Strassen blockieren? Hier motzt keiner der Anleiger rum – möglicherweise besitzen/fahren diese selbst ein solches unnützes Teil.

  8. Joerg L
    Am 4. September 2022 um 11:16

    Es macht wenig Sinn, sich über Rücksichtslosigkeit und andere unangenehme menschliche Verhaltensweisen zu beklagen. Dies empathiefreie Art Mensch gibt es einfach und solche mit Wohnmobilen werden immer mehr. Wobei die Mehrzahl ihre Mobile immer noch an geeigneten Plätzen unterbringt.
    Viel wichtiger ist es, eine Initiative zu gründen und zu unterstützen, die sich dafür einsetzt diese Problematik endlich ins allgemeine Bewusstsein zu bringen, damit der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen wird. Oder gibt es eine solche Initiative vielleicht schon?
    Welcher in dieser Thematik beschlagene Jurist oder Politiker ist bereit, dieses zunehmend brisante Thema anzugehen? Meine Mitarbeit sichere ich umgehend zu.

  9. Matthias F
    Am 29. August 2022 um 21:37

    In der Gartenstadt A. aus den 1930er Jahren wimmelt es inzwischen von Wohnmobilen, die wochen- und monatelang abgestellt werden.
    Dort gibt es nur schmale Straßen mit sehr schmalen Bürgersteigen, vielleicht 70 cm breit. In manchen Häusern leben gehbehinderte alte Menschen.
    In diesen schmalen Straßen sind diese Wohnmobile einfach eine große Rücksichtslosigkeit.
    Rechtlich mag das gesichert sein, aber der Raum steht da nicht ausreichen zur Verfügung.
    So werden sich die Nachbarn um dieses Schild bemühen, das nur PKW zulässt, aber das ist doch absurd.
    Mehrere auffällige Besitzer solcher Wohnmobile wohnen hier gar nicht. Da muss man sich zur Wehr setzen…

  10. Manfred
    Am 20. August 2022 um 13:37

    Das ist weder Neid noch Missgunst. Nutzen Sie doch Mietplätze für die Wohnmobile oder Wohnwagen und blockieren sie nicht die Stellplätze für Mieter. Parken auf dem eigenen Grundstück ist natürlich auch möglich.
    Frauen mit Kindern müssen nebst schweren Einkauf und Aufsicht der Kids woanders Parken. Das ist aus meiner Sicht eine bodenlose Frechheit, Camper dort wochenlang stehen zu lassen, wobei Anwohner sich täglich um einen anderen Parkplatz bemühen müssen.

    • Manja
      Am 16. März 2023 um 19:09

      hoffentlich fahren sie auch nur einen Pkw denn es wäre ja unnötig als Familie zwei Autos zu fahren. manche Familien haben 3 und 4 Autos ist das denn den Familien mit nur einem Auto fair? in unserer Straße parken auch 4 Lieferwagen die zu einem Einfamilienhaus gehören . das ist erlaubt

      • Frosch
        Am 21. Juni 2023 um 11:35

        Hallo Manja,
        Solange die drei oder vier Fahrzeuge regelmäßig gefahren werden spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.Wenn aber ein Wohnmobil in 365 Tagen max. an 25 Tagen nicht an dem gleichen Parkplatz (Bürgersteig) steht ist es in.O. Selbst wenn das Wohnmobil einmal den Parkplatz verlässt, wird dieser sofort mit einem von 3 Pkw’s der Familie (zwei Personen) besetzt.
        Soviel zur sozialen Einstellung

  11. Claudia J.
    Am 3. April 2022 um 15:17

    Auf unserer Straße in einem 100- Meterbereich stehen mittlerweile 4 Wohnmobile und blockieren die Parkplätze für die Anwohner. Das ist in meinen Augen unverschämt und egoistisch. Wohnmobilbesitzer müssten gesetzlich verpflichtet werden, einen entsprechenden Stellplatz zu pachten, wo sie niemanden belästigen. Aber nein, die stehen kostenfrei von April – Oktober im öffentlichen Verkehrsraum . Von der eingeschränkten Sicht beim Überqueren der Straße ganz zu schweigen.

    • Hans P.
      Am 17. Mai 2022 um 17:44

      Ist das Neid und Missgunst?
      Auch wir, als WoMo-Fahrer, bezahlen KFZ-Steuer, und nicht zu wenig. Wäre es kein WoMo sondern ein Lieferwagen o.ä., würde sich niemand aufregen. Es gibt zu oft kein miteinander, sondern nur ein gegeneinander. Evtl. kann man ja die WoMo auf “Abstand” stellen. Aber dafür muss man miteinander sprechen, nicht nur übereinander!!!

      • Anke
        Am 8. Juni 2023 um 7:02

        Wir haben selbst ein WoMo mit 7,5 m Länge und einer Höhe von ca. 3 m, Dennoch würde es uns im Traum nicht einfallen, das Fzg. länger als max. 2 Nächte vor dem Haus unserer Nachbarn abzustellen wenn wir mal einen Werkstatttermin haben oder vor der Abfahrt in den Urlaub.
        Ich bin auch dafür, das jeder der sich ein solches Fzg. kauft (leisten kann) noch in der Lage ist, sich einen entsprechenden Stellplatz zu mieten und man kann mir nicht weißmachen dass das nicht möglich ist. Wir wohnen selber im Ballungsgebiete und haben unseren Stellplatz bereits fix gehabt bevor das WoMo überhaupt da war.
        Den gleichen Maßstab lege ich auch für Transporter an, die sorgen in den recht engen Straßen in Wohngebieten nicht weniger für Beeinträchtigungen.

      • Reiner D.
        Am 12. April 2023 um 8:58

        >>Wohnmobile dürften nur dann eine amtliche Zulassung erhalten, wenn bei Erwerb auch eine Park- bzw. Abstellmöglichkeit nachweisbar ist!<<
        Sich über eine Behinderung zu ärgern ist kein Neid. Und die peinlich alte Leier von der Kfz-Steuer ein RECHT abzuleiten, zeugt nicht unbedingt von Intelligenz.
        Fakt bleibt, dass ein Camper von 6-8m Länge und über 2,4m Breite eigentlich auf PKW-Parkplätzen wohl eher rücksichtsloser Egoismus beweist, weil es diesen Nutzern egal ist, was der REST davon hält, oder wem sie den Parkplatz blockieren. Wenn dazu das Fahrzeug auf dem öffentlichen Parkplatz. wochenlang zur Unterkunft und Übernachtungsgegenheit genutzt wird, ist es kein PARKEN mehr!
        Lassen sie sich den Unterschied von PARKEN und ABSTELLEN vom Ordnungsamt erklären! Auch LKWs zahlen Kfz-Steuren.

        • Robert
          Am 19. April 2023 um 9:49

          Lieber Reiner,
          in unserer Straße parken wenige Wohnmobile, dafür aber diverse X5, X6 und andere teure SUVs, für die “eigentlich” alle Anwohner eine private Garage hätten. Diese sind aber, wie so oft, mit Bierbänken, Grills, Fahhrädern usw. vollgestellt. Vielleicht fangen alle erst einmal an ihre privaten Abstellplätze für das zu nutzen, wofür sie tatsächlich genutzt werden sollten, bevor über andere Verkehrsteilnehmer unberechtigt gelästert wird.
          “Entsprechend der so genannten Garagen-Musterverordnung dient eine Garage dem Zweck, Kraftfahrzeuge abzustellen. Zweck ist es, den öffentlichen Parkraum zu entlasten.”
          Gleiches sollten ansonsten (deinem Argument folgend) für alle gelten: wessen Garage zu klein ist, oder wer keine Garagen / keinen Stellplatz nachweisen kann, darf sich kein zu großes oder garkein Kfz zulegen. Völlig realitätsfremd, daher zieht dieses Argument nicht.
          Wir stellen unser WoMo nur dann in unsere Nähe, wenn wir aus dem Urlaub zurrückkehren, oder uns für eine Reise vorbereiten. Und selbst dann läuft man Gefahr sofort angefeindet zu werden (Zettel wie “wir stechen dir die Reifen auf” sind keine Seltenheit) oder man bekommt eine “Anwohner-Beschwerde” über die Polizei zugestellt. Die StVO ist doch eigentlich hier ganz klar für Fahrzeuge bis 7,5t und KEINEM gehört die Parkfläche in der Straße persönlich. Keiner traut sich alle anderen anzusprechen, die Hermes Lieferwagen, Handwerkerfahrzeuge und und und abstellen… für die besteht natürlich Verständnis.
          Wie bereits ausgeführt wurde zahlt auch jeder WoMo-Besitzer Kfz-Steuer und gilt damit als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer.
          Es ist also schade, wenn man immer wieder auf diese ignoranten Phrasen trifft – die Anzahl der Wohnmobile in Deutschland ist immer noch verschwindend gering gegenüber den zum Teil 2-3 Kfz pro Haushalt (vielleicht mal in einer hellen Minute über dieses Problem nachdenken). Dennoch wäre es wünschenswert, wenn mehr Städte und Gemeinden explizite Parklächen für Wohnmobile ausweisen würden (etwa in Mischgebieten, Industriegebieten). Vielleicht kehrt dann wieder Ruhe zwischen manchen Nachbarn ein.

  12. S H.-Joachim
    Am 24. November 2021 um 14:09

    Da besteht, leider wie in vielen Fällen in der BRD, eine Gestzeslücke!

    Wohnmobile dürften nur dann eine amtliche Zulassung erhalten, wenn bei Erwerb auch eine Park- bzw. Abstellmöglichkeit nachweisbar ist!

    So wie es in einigen Ländern im europäischen Raum Pflicht ist!!

    • Steven
      Am 17. August 2023 um 9:39

      Wenn eine Park oder Abstellfläche Nachgewiesen werden soll müsste aber auch dafür gesorgt werden das es genug dieser Flächen gibt!!!

      Und diese vor allem auch bezahlbar sind denn wenn esPflicht wäre würden alle betreiber aus der Not diese Nutzen zu müssen profit schlagen wollen!

      Ich habe einen Extra Platz aber mal 1-2 Wochen pro Jahr zum be und Entladen oder für Arbeiten am WoMo sollte schon drin sein, denn FirmenTransporter die eigentlich nichts in einem Wohngebiet zu suchen haben stehen ja auch zu hauf überall.

    • Kaiser H
      Am 12. Dezember 2021 um 13:54

      Dann muss das aber auch bei allen anderen Fahrzeugen nachgewiesen werden wie Roller, Motorräder, Quarts, Wohnwagen, Anhängern, Mopeds, Fahrrädern und auch Autos und es dürfen auch keine Zeltgaragen mehr verkauft werden- Irrsinn und Neid.

  13. Stefan Z
    Am 28. Oktober 2021 um 10:05

    Hallo, ich möchte mein zugelassenes WoMo in einer kaum befahrenen Seitenstraße, Zufahrt zu Wohngebiet, entlang einer großen Halle parken. Da stehen auch (vermutlich ordnungswidrig) viele Anhänger. Darf ich es mit einer speziellen, gut passenden und optisch auch nicht abschreckenden Abdeckplane “vermummen”? Sollte ich die Kennzeichen freilegen?
    VG Stefan

  14. Achim F
    Am 14. September 2021 um 20:07

    ein Parkstreifen ist ja oft nicht 2,4 Meter breit und das Wohnmobil steht (bis 7,49 t, 8,5L x 2,40B x 3,25H) ja dann auch schon mal mit einem Rad auf dem gehweg oder auf der Straße. Ist das erlaubt?

  15. . Petrer H
    Am 26. August 2021 um 16:50

    Es wäre hilfreich die jeweiligen Verkehrszeichen im Text zu zeigen und nicht nur die Nummer zu nennen
    .

  16. Jens L
    Am 22. Juli 2021 um 22:08

    Wir wohnen zur Miete im Erdgeschoss, am Unseren Fenster ist Parkplatz für die Mieter. Ich sehe das so in der Größenordnung für PKW. Unsere Nachbarn haben vor kurzem ein Wohnmobil gekauft und stellen bei uns am Fenster ab. Eine bodenlose Frechheit, für was das Fenster und nimmt das Tageslicht weg. ich glaube nicht das ein Nachmieter darüber freuen würde hier einzuziehen. Im Ort gibt 3 Abstellplätze für Wohnmobile… Ich suche mir ein Rat …

    • Hugo
      Am 6. Oktober 2022 um 8:20

      Du liebe Güte! Haben Sie den Text oben nicht verstanden? Es ist erlaubt!!

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