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Mofa-Führerschein: Alle wichtigen Infos

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Die Fahrerlaubnis fürs Mofa ermöglicht Selbstständigkeit

Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.
Ein Mofaführerschein kann Freiheit und Unabhängigkeit für Jugendliche bedeuten.

Ein Mofa-Führerschein ermöglicht gerade Jugendlichen in eher ländlichen Gebieten ein gewisses Maß an Unabhängigkeit: Der Fahrplan des öffentlichen Personalnahverkehrs bestimmt nicht mehr über ihre Freizeitaktivitäten. Auch die Eltern fühlen sich entlastet, wenn sie ihre Sprösslinge nicht mehr ständig abholen müssen, weil die Kinder mit ihrem Mofa selbstständig unterwegs sind.

Die Voraussetzung für diese Unabhängigkeit ist natürlich der Erwerb einer Fahrerlaubnis für das Mofa, also ein Führerschein der ehemaligen Klasse M (heute: Mofa-Prüfbescheinigung). Alle wichtigen Informationen zum Mofa-Führerschein, z. B. die Frage nach den Kosten für den Mofa-Führerschein, nach Mindestalter und Prüfungsinhalten, wollen wir Ihnen im Folgenden beantworten.

FAQ: Mofa-Führerschein

Wird fürs Mofa ein Führerschein benötigt?

Eine eigene Führerscheinklasse sieht das Gesetz für Mofas nicht vor. Stattdessen müssen Sie in einem Mofa-Kurs eine sogenannte Prüfbescheinigung erwerben.

Ab wann kann die Mofa-Prüfbescheinigung erworben werden?

Das Mindestalter fürs Mofafahren liegt bei 15 Jahren. Sie können die Ausbildung zum Mofa-Führerschein allerdings schon etwas früher beginnen.

Wer kann auf einen Mofa-Kurs verzichten?

Auf eine Prüfbescheinigung können Personen verzichten, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Darüber hinaus ist die Berechtigung zum Führen eines Mofas in jeder Fahrerlaubnis beinhaltet.

Vom Mofa aufs Motorrad umsteigen? Hier finden Sie Infos zu den Motorrad-Führerscheinklassen:

Mofa-Führerschein mit 15 Jahren?

Jugendliche dürfen bereits mit 15 Jahren ihren Mofa-Führerschein erwerben, der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich. Damit die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung. Anschließend müssen sie ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen; zu diesem Zeitpunkt darf der 15. Geburtstag der Anwärter nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegen! Theoretisch kann also der Mofa-Führerschein mit 14 Jahren absolviert werden, aber eben nicht gleich mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres.

Ist das Prüfergebnis positiv, steht der Erteilung der Fahrerlaubnis nichts mehr im Weg. Eine praktische Prüfung – wie z. B. beim Führerschein der Klasse B unbedingt erforderlich – ist beim Mofa-Führerschein nicht Bestandteil des Führerscheinerwerbs.

Wer übrigens bereits einen Führerschein besitzt, muss nicht unbedingt den Mofa-Führerschein zusätzlich erwerben. Denn ein Führerschein der Klasse B, und die Führerscheinklassen A, A1 und A2 (also alle Arten vom Motorradführerschein) berechtigen bereits zum Führen eines Mofas, da sie diese Fahrzeugklasse einschließen. Und wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, darf das Mofa ohne Führerschein führen. Denn dann waren Sie am 1. April 1980 – an diesem Tag wurde der Mofa-Führerschein eingeführt – bereits 15 Jahre alt und hätten nach den bei Ihrer Geburt geltenden Regeln auch ohne den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu diesem Zeitpunkt Mofa fahren können. Um das Geburtsdatum nachzuweisen, müssen Mofafahrer in diesem Fall lediglich einen Personalausweis oder einen ähnlichen Lichtbildausweis mit sich führen.

Die Prüfbescheinigung gilt als Mofa-Führerschein

Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.
Wenn Sie die Verkehrszeichen kennen und die Prüfung bestehen, können Sie den Mofaführerschein bereits mit 15 Jahren erlangen.

Genau genommen ist ein Mofa-Führerschein kein regulärer Führerschein. Denn zum Führen eines Mofas berechtigt die Bescheinigung zur bestandenen Prüfung zwar; es muss im Anschluss an die Prüfung aber kein richtiger Führerschein beantragt werden.

Mit entsprechender Prüfbescheinigung darf ein Mofa geführt werden, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Außerdem darf dessen Hubraum nur eine Größe von höchstens 50 ccm besitzen. Wer unsicher ist, welche Eigenschaften sein Fahrzeug hat, findet diese Angaben in den Zulassungspapieren.

Theoriestunden als Prüfungsvorbereitung

Gesetzlich verpflichtend ist die Teilnahme an sechs mal 90 Minuten Theorie, bevor die Anwärter sich dann zur Prüfung für den ehemaligen M-Führerschein anmelden dürfen. Die sechs Theoriestunden sind thematisch gegliedert und befassen sich jeweils mit unterschiedlichen Feldern, die für das Steuern eines Mofas relevant sind. So erlernen die Fahrschüler systematisch, wie sie ihr Mofa laut StVO und Verkehrsrecht steuern müssen, oder wie sie sich in Gefahrensituationen verhalten müssen, um Unfälle zu vermeiden. Auch das Thema “technische Manipulationen am Mofa” ist Bestandteil des Lehrplans.

Achtung: Sie dürfen bei höchstens einer theoretischen Vorbereitungsstunde fehlen, sonst werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen!

Die einzelnen Teilnehmer haben in den Theoriestunden immer die Gelegenheit, bei Unverständnis der Inhalte nachzufragen, und sollten zwecks der optimalen Vorbereitung auf die Prüfung auch davon Gebrauch machen. So kann der Schulungsleiter auf individuelle Wünsche seiner Schützlinge eingehen. Da in sehr kleinen Gruppen unterrichtet wird, ist ausreichend Zeit, um auf die einzelnen Fahrschüler einzugehen. Auch in den praktischen Fahrstunden gibt es natürlich die Möglichkeit der individuellen Förderung von einzelnen Fahrschülern; auch hier achten die Fahrschulen darauf, die Gruppen überschaubar groß zu gestalten. Maximal 20 Teilnehmer dürfen in einer Gruppe sein, in den praktischen Stunden höchstens vier.

Die praktische Ausbildung für den Mofa-Führerschein

Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Fähigkeiten unter Beweis stellen.
Bei der Prüfung für den Mofa-Führerschein müssen Sie verschiedene Kenntnisse unter Beweis stellen.

Der Mofa-Führerschein erfordert nur wenige praktische Fahrstunden; die genaue Anzahl hängt davon ab, ob diese im Einzelunterricht oder im Gruppenunterricht genommen werden und ob individueller Mehrbedarf zur Übung besteht. Ob Einzel- oder Gruppenunterricht gewählt wird, schlägt sich letztendlich auch in den Kosten für den Mofa-Führerschein nieder.

Insgesamt ist die praktische Ausbildung beim Mofa jedoch nicht umfangreich und in wenigen praktischen Stunden abgeschlossen. Die Lerninhalte in der praktischen Ausbildung für den Mofa-Führerschein bestehen unter anderem aus:

Die Prüfung vor der Erteilung des Mofa-Führerscheins

Die Anmeldung zur Führerscheinprüfung bei einer Prüforganisation wie dem TÜV wird meist von der Fahrschule vorgenommen. Achten Sie darauf, beim Prüfungstermin alle erforderlichen Unterlagen parat zu haben; meistens benötigen Sie eine Ausbildungsbescheinigung Ihrer Fahrschule, denn Sie dürfen die Prüfung nicht ohne den vorherigen Besuch der theoretischen und praktischen Übungsstunden absolvieren. Wer sich die Prüfungsinhalte lediglich autodidaktisch aneignet, wird nicht zur Prüfung zugelassen! Ein Erste-Hilfe-Kurs ist jedoch, anders als beispielsweise beim Erwerb eines PKW-Führerscheins, für den Mofa-Führerschein nicht vorgeschrieben.

Prüfungsgebühren nicht vergessen

Den Personalausweis müssen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität ebenfalls vorweisen. Auch notwendig vor der Teilnahme an der Fahrprüfung ist die Entrichtung der Prüfgebühren sowie die Kosten für die Ausstellung der Prüfbescheinigung. Die Prüfungsgebühren betragen etwa 15 Euro, die Erteilung des Mofa-Führerscheins kostet noch einmal acht Euro. Die Kosten für die Mofa-Prüfbescheinigung müssen erst nach der bestandenen Prüfung bezahlt werden, also nur einmal. Die Prüfungsgebühren dagegen müssen für jeden Prüfungsversuch erneut entrichtet werden.

Damit ausreichend Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen ist, seien Sie bereits einige Minuten vor dem Beginn der Prüfung vor Ort. Dies gilt insbesondere, falls Sie mit den dortigen Räumlichkeiten nicht vertraut sind und noch den Prüfraum finden müssen.

Welche Fragen kommen dran?

Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.
Die Prüfbescheinigung für das Mofa ist für viele die erste Fahrerlaubnis.

Die Prüfung besteht aus 20 Fragen, die an einem PC oder auf einem Touchpad beantwortet werden. Da die Fragen aus einem im Vorfeld bekannten Fragenkatalog ausgewählt werden, können die Fahrschüler sich zur Prüfungsvorbereitung mit der Art der Fragen vertraut machen und die korrekten Antworten einüben.

Auch Übungsmaterial für den PC ist erhältlich; mit diesem können Sie die Prüfungssituation inszenieren, um sich mit dem Ablauf vertraut zu machen, und so bestens vorbereitet in die Prüfung gehen zu können. Offene Fragen beantwortet Ihr Fahrlehrer sicher gern. Er wird Sie auch mit dem Ablauf der Prüfung vertraut machen und Ihnen Tipps für das Vorgehen geben.

Das Ergebnis erhält der Prüfling sofort

Die Fragen aus der Prüfung werden unterschiedlich gewertet; natürlich sind jene Fragen am wichtigsten für das Endergebnis, deren falsche Beantwortung die verhängnisvollsten Fehler nach sich ziehen. Wer insgesamt mehr als sieben Fehlerpunkte gesammelt hat, hat die Prüfung leider nicht bestanden und erhält zunächst keinen Mofa-Führerschein. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 20 Minuten bis 30 Minuten; nachdem Sie den Test noch einmal auf Flüchtigkeitsfehler überprüft haben, geben Sie ihn mit einigen Klicks einfach ab. Da die Prüfung zum Mofa-Führerschein vollständig elektronisch erfolgt, erhalten die Teilnehmer sofort ihr Testergebnis.

Den Führerschein fürs Mofa nicht bestanden – was tun?

Wer die Prüfung zum Mofa-Führerschein nicht beim ersten Versuch besteht, darf sie wiederholen. Deswegen ist ein negatives Prüfergebnis kein Grund zum Verzweifeln! Vielmehr sollten die Gründe für das Nicht-Bestehen reflektiert werden: War es fehlende oder nachlässige Prüfungsvorbereitung? Oder grundlegende Verständnisprobleme? Ausgehend von der Analyse der Mängel hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung ist es dann angebracht, den Stoff gezielt zu wiederholen, möglichst auch mit vielfältigem Übungsmaterial und der professionellen Hilfe des Fahrlehrers. Anschließend heißt es, sich erneut zur Führerscheinprüfung anzumelden, um sie beim zweiten Versuch zu bestehen. Bei der erneuten Prüfung zum Mofa-Führerschein müssen Sie die Prüfungsgebühr von etwa 15 Euro noch einmal bezahlen.

Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung erhalten die Fahrschüler sofort eine Bescheinigung, der landläufig unter dem Namen “Mofa-Führerschein” bekannt ist. Dieses Papier gibt es seit 1980. Sie müssen dieses bei einer Fahrt mit dem Mofa stets mitführen, da sonst die Ordnungswidrigkeit “Fahren ohne Führerschein” vorliegt. Der Mofa-Führerschein ist unbefristet gültig und muss nicht verlängert werden. Die Fahrerlaubnis schließt jedoch keine weitere Führerscheinklasse mit ein – lediglich Mofas dürfen mit der Prüfbescheinigung geführt werden.

Mit dem Mofa fahren lernen – Welche Kosten fallen an?

Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.
Die Prüfbescheinigung zieht Kosten von etwa 100 Euro nach sich.

Was kostet der Mofa-Führerschein? Eine Prognose zur Höhe der Kosten ist schwer zu stellen, denn der Gesamtbetrag ist von verschiedenen Parametern abhängig. Die Anzahl der benötigten Stunden sowie die Entscheidung für oder gegen Gruppenunterricht in den praktischen Stunden bestimmt darüber, wie hoch der Preis ist. Auch bieten die Fahrschulen in Deutschland sehr unterschiedliche Konditionen an, und so unterscheidet sich gerade die Anmeldegebühr regional sehr stark.

Generell ist die Fahrerlaubnis jedoch relativ günstig, da meist nicht allzu viele Stunden bis zur Erteilung nötig sind. Mit Kosten von etwa 100 Euro sollten Sie prinzipiell rechnen. Eine Anfrage bei der örtlichen Fahrschule erzeugt vollständige Klarheit über die Kosten. Möglicherweise bietet es sich an, bei der Fahrschule ein sogenanntes “Komplettpaket” zu buchen; in diesem ist die Anmeldegebühr sowie die Prüfungsgebühr für den Erstversuch und die benötigten Übungsstunden bereits enthalten. Da keine praktische Prüfung zur Erteilung des Mofa-Führerscheins notwendig ist, fallen hierfür keine Kosten an.

Argumente um die Eltern zu überreden

Viele Jugendliche können es kaum erwarten, einen Mofa-Führerschein zu erhalten. Verlockend ist die Aussicht auf die damit einhergehende Freiheit und Unabhängigkeit! Da Minderjährige eine Erlaubnis von ihren Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung zur Fahrschule vorzeigen müssen und meist auch die Kosten nicht selbstständig stemmen können, ist das Einverständnis der Eltern zur Anmeldung notwendig. Folgende Punkte könnten die Eltern vielleicht überzeugen:

  • Die Ausbildung für den Mofa-Führerschein ist nicht sehr zeitintensiv und auch neben schulischen Verpflichtungen gut in den Alltag integrierbar.
  • Laut der gesetzlichen Verordnungen zu den Inhalten des Kurses ist das Erlernen von “verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten” ein wesentliches Ziel der Ausbildung. Das Erlernen der Verkehrsregeln ist sinnvoll, um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein. Zudem stellt der Mofa-Führerschein so eine gute Vorbereitung auf den möglicherweise später angestrebten PKW-Führerschein dar.
  • Der Erwerb bereitet die Fahrschüler auch auf den Umgang mit Prüfungssituationen vor; die Fähigkeit, mit Prüfungsangst umzugehen, ist im späteren Leben häufig notwendig.
  • Auch eine gewissenhafte Prüfungsvorbereitung wird durch die eigenständige Einübung der Prüfungsinhalte antrainiert.
  • Die Ausstellung der Bescheinigung ist letztendlich eine Anerkennung für die Leistung der Fahrschüler und stärkt deren Selbstbewusstsein.
  • Außerdem ist der Erwerb eines Mofa-Führerscheins der beste Schutz davor, ein Mofa ohne Fahrerlaubnis, also illegal zu fahren. Ein solcher jugendlicher Übermut könnte zu gravierenden Unfällen führen. Desweiteren können die rechtlichen Folgen weitaus drastischer sein als der Erhalt von einem Bußgeldbescheid: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!
  • Wenn die Kinder selbstständig mit dem Mofa unterwegs sein können, ersparen die Eltern sich die eine oder andere Abholtour mit dem Auto – so werden sie entlastet von einer unliebsamen Aufgabe.

Als Minderjähriger ein Mofa kaufen?

Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.
Der Führerschein für das Mofa kann Sie auf eine spätere PKW-Fahrerlaubnis vorbereiten.

Wenn der Mofa-Führerschein nach der bestandenen Prüfung schließlich endlich erteilt wurde, wächst der Wunsch nach einem eigenen Mofa. Abgesehen davon, dass die Kosten für ein Mofa üblicherweise das Taschengeld eines Jugendlichen doch etwas überschreiten, benötigen Minderjährige – da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind – die Zustimmung ihrer Eltern, wenn sie ein Mofa kaufen wollen. Als Geschäftspartner für die gesetzliche Versicherung des Fahrzeugs müssen ebenfalls die Eltern einspringen, solange ihr Kind nicht volljährig ist.

Bei einem Fahrverbot Mofa fahren ist womöglich erlaubt

Wie bereits erwähnt, ist der Mofa-Führerschein streng genommen gar kein richtiger Führerschein. Wer also aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach geltendem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot erhalten hat, und seinen Führerschein für eine bestimmte Dauer abgeben muss, der darf zwar kein Auto, aber unter Umständen weiterhin Mofa fahren. Die Bescheinigung muss nicht immer bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden. Ein Richter kann im Einzelfall entscheiden, für welche Fahrzeuge das Fahrverbot verhängt wird. Wenn Ihnen die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h genügt, könnten Sie in Zeiten eines Fahrverbots so trotzdem motorisiert mit dem Mofa Ihre Termine wahrnehmen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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206 Kommentare

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  1. Jörg .E.
    Am 4. Februar 2024 um 13:30

    Darf Ich mit der Mofaprüfbescheinigung gemacht 2006 in der Fahrschule auch in Österreich bzw Wien fahren ?

    L.G. Jörg

  2. heike l
    Am 6. Februar 2022 um 20:19

    darf man mit einer prüfbescheinigunng eine 2 Person mitehmen weil mein Kollege vor1965 geboren ist.
    mein Kollege hat ein Auto für25km danke heike

  3. Vincent
    Am 12. Juni 2021 um 20:24

    Darf ich mit 15 jahren wenn ich den prüfbeschein habe jemsnd mitnehmen?

  4. Jessie
    Am 30. Mai 2021 um 13:17

    Ich denke darüber nach, einen Mofa Schein zu machen, um ein Dreirädriges Kleinkraftrad (max. 25 Km/h) fahren zu dürfen. Mir ist aufgefallen, daß sich die Herstellerangaben und die Informationen der Fahrerlaubnisbehörde teilweise widersprechen bzw. für mich sehr verwirrend sind.

    Der Hersteller gibt z. B. bei einem Fahrzeug wörtlich an:
    “Für die 25 km/h Version brauchen Personen die vor dem 1.4.1965 geboren sind, keinen Führerschein. Jüngere brauchen eine Mofa-Prüfbescheinigung.”

    Das Fahrzeug hat ein Leergewicht von 340 kg. Die Fahrerlaubnisbehörde hat mir einen Link zu lexparency.de gesandt. Dort steht: “Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg” – was auch immer “Masse in fahrbereitem Zustand” bedeuten soll…

    Hat der Hersteller hier Falschangaben bzgl. der Fahrzeugklasse gemacht? Ich bin ehrlich verwirrt, auch weil ich von der Fahrerlaubnisbehörde nur Links mit vielen technischen Details in Beamtensprache erhalten habe, die für mich total unverständlich sind. Gibt es keine einfache Tabelle mit Angaben zu Gewicht, Geschwindigkeit, Maßen etc.?

    Vielen lieben Dank!

    Jessie

  5. Manja
    Am 11. Mai 2021 um 19:39

    Hallo. Darf man ab 2013 mit einer prügbescheinihung ein 45km Auto fahren

  6. Moritz E
    Am 14. April 2021 um 19:41

    Hallo ich bin schon 15 Jahre alt aber erst. 1,55cm groß kann ich drotzdem einMofa Führerschein machen?

  7. Erasmus
    Am 13. Februar 2021 um 23:00

    Wie ist denn das eigentlich mit corona und den Stunden. Sind die dann online oder wie?
    Lg Erasmus

  8. Hansjürhen
    Am 9. Juni 2020 um 21:19

    Hallo ich habe den 25km/h mofa Führerschein aber würde beim fahren mit einem 50km/h roller erwischt. Was ist dir strafe?

  9. Peter
    Am 25. September 2019 um 12:05

    Hallo..ich habe die mofabescheinigung seit 1989.
    Ich habe zur Zeit keinen Lappen mehr darf aber mofa fahren. .man darf ja mittlerweile 2 spurige Fahrzeuge wie eine Piaggio Ape 50 (3rädrig)gedrosselt auf 25kmh fahren,es gibt ..es gibt e Scooter die 4rädrig sind und die darf man auch fahren..Frage..darf ist ein 50ccm ATP oder quad fahren was auf 25kmh gedrosselt ist? Gruss Peter

  10. Ömer
    Am 12. August 2019 um 21:05

    Darf man auch einen roller fahren der 50 kubik ist und 25 kmh fährt?

  11. Alessandro
    Am 14. Juli 2019 um 13:13

    Moin ich wollte Mal fragen ich bin 15 und besitze die Fahrerlaubnisse mit 25kmh zu fahren darf ich dann mit 16 automatisch 50 kmh fahren oder ist dazu ne extra prüfbescheinigung / führerschein Pflicht die man braucht /machen muss

  12. Moritz
    Am 20. Mai 2019 um 19:51

    Wie viel Personen darf man mitnehmen

  13. Angela G.
    Am 12. Mai 2019 um 15:08

    Was ist denn nun dran an dem,wer vor dem 01.04.65 geb. wurde braucht kein Prühfungsschein?? Will mir nämlich ein Mofa zu legen. Vielleicht kann man mir hier weiter helfen.

  14. Kilian
    Am 10. Februar 2019 um 11:56

    Guten Tag,ich bin zurzeit noch 13 alt (aber nicht mehr lang) und ich würde gern die Mofa-Prüfbescheinigung machen und deshalb schaue ich mich schon etwas im Internet um was es so für Mofas/Roller gibt.
    Nur ist mein Problem das ich nicht weiß welche Leistung ich genau fahren darf also Ps,Hubraum etc …

    Vielen Dank im voraus führ ihre Antworten.
    Liebe Grüße Kilian

  15. ingo
    Am 19. Januar 2019 um 13:27

    hallo ich bin 39 habe einen fahrausweis für flurförderzeuge darf ich ein mofaroller 25 kmh damit fahren? habe vor ca 25 jahren mal eine prüfbescheinigung in der schule gemacht aber ist mir im laufe der jahre abhanden gekommen

    • Markus
      Am 23. Oktober 2021 um 10:48

      Auch wenn diese Frage schon “Ur-Alt” ist, trotzdem möchte ich etwas dazu erwähnen, besonders für die jenigen, die sich auch heute noch diese Frage stellen!

      Nein, der “Staplerschein” ist keine Fahrerlaubnis im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung. Er ist eine privatrechtliche Berechtigung zum betrieblichen Führen insbesondere von Gabelstaplern (aber auch anderer Flurförderzeuge) nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften in den Mitgliedsbetrieben. (aus Wikipedia).
      Allein mit einem “Staplerschein” darf man daher im Straßenverkehr überhaupt kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen.

      Anmerkung:
      Zum Führen eines Staplers im öffentlichen Straßenverkehr würde man eine Fahrerlaubnis der Klasse L oder T benötigen (je nach Bauart des Staplers). Der Stapler muss dabei natürlich den Vorschriften der StVZO entsprechen.

      Für einen “Mofa-Roller” benötigt man hingegen mindestens eine Mofaprüfbescheinigung und kein Staplerschein, da hilft nur eine neue Mofaprüfbescheinigung zu erwerben (falls in der zwischenzeit nicht schon geschehen) ;-)

  16. R. Fesl
    Am 6. Dezember 2018 um 13:41

    Hallo!

    Wann überarbeiten Sie diesen Artikel und bringen ihn auf den aktuellen Stand? Klasse M gibt es seit 2013 nicht mehr und ein Führerschein ist ein amtliches Dokument für eine Fahrerlaubnis einer Klasse gem. Fahrerlaubnisverordnung. Für Mofas gibt es aber keine Klasse, also auch keinen Führerschein.

    Um mal nicht korrekte Beispiele zu nennen.

    Grüße

    R. Fesl

  17. Stafen fragt:
    Am 3. September 2018 um 10:41

    Hallo, mir wurde nach einen einmaligem Epilepischen Anfall als. Folge einer Gehirn OP gsag das ich 12 Monate nch auto fahren darf. Sie verhält es sich denn mit einen Mitorrolla? darf ich den auch nicht nutzen? Fharrad fahren dar fch ja auch :- ( und was ist mit einem Ebike?)

    Danke vorab.

    Gruß Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 10:35

      Hallo Stefan,

      da wir Ihre Befunde nicht kennen, können wir hierzu keine Einschätzung treffen. Bitte wenden Sie sich noch einmal an Ihren behandelnden Arzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. basti
    Am 26. August 2018 um 20:53

    gild das denn überhaupt noch im jahr 2019 das ding ist ja schon von 2015?

  19. Ute
    Am 25. August 2018 um 12:05

    Hallo,

    mein Sohn besitzt mit 15 Jahren die Mofa-Prüfbescheinigung. Darf er nun ein auf 25km/h gedrosseltes Auto mit 900 Kubik fahren??

  20. Paul M.
    Am 24. August 2018 um 9:40

    Hallo,

    ich besitze kein Führerschein und fahre eine REX RS Classic 25 Km/h darf ich diesen Roller fahren.

    Bin April 1949 geboren.

    Ein Dank im voraus.

  21. Thomas b
    Am 20. August 2018 um 18:38

    Hallo ich bin 35 habe mein Pkw führerschein entzogen bekommen und es dauert ihn wieder zu bekommen ich durfte ein mofaprüfbescheinigung machen diesen habe ich und auch ein 25 kmh roller ich wollte umrüsten auf etwas mit Dach übern Kopf zb piaggio ape es gibt Modelle die mit 38 kmh eingetragen ist und mit versicherungskennzeichen zu fahren ist habe führerscheinstelle gefragt was ich fahren darf dort wurde gesagt alles bis 40 kmh ausser es ist zb 25 kmh Pkw oder behindertenfahrstuhl treker alles mit 4 Rädern oder ein rundlenkrad drin ist lesen zu ich aber was anderes gebt mir mal genaue Info was darf und was nicht genau

  22. Maik
    Am 12. August 2018 um 14:33

    Darf meine Tochter mit einem gedrosselten Roller auf 25 kmh eine Person mitnehmen?

  23. Maik
    Am 12. August 2018 um 14:30

    Meine Tochter hat ihren Mofa Führerschein. Sie hat einen 50 ccm Roller. Der ist gedrosselt auf 25kmh.
    Darf sie eine Person mitnehmen?

  24. Niclas
    Am 7. August 2018 um 22:59

    Man kann ja die theoretische Prüfung 3 Monate vor seinen 15. Geburtstag machen aber mein Fahrlehrer hat mit gestern gesagt das ich 1 Monat vor meinem Geburtstag die Prüfung machen. Was stimmt?

    Geburtstag 11.11.2003

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:51

      Hallo Niclas,

      im Regelfall können Sie drei Monate vor dem Erreichen des nötigen Alters eine Fahrschulprüfung ablegen. Mitunter sieht Ihre Fahrschule eine andere Regelung vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Laura
    Am 23. Juli 2018 um 15:01

    Hi,
    Ich habe heute meine Prüfung für den Mofa bestanden. Ich bin 15 Jahre und fahre einen gedrosselten Motorroller. Jetzt meine Frage: Darf ich jemanden mit dem Roller mitnehmen?
    Würde mich über eine Antwort freuen:)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:42

      Hallo Laura,

      wenn die Bauart des Rollers dies zulässt, ist dies in der Regel möglich. Fragen Sie ggf. bei TÜV oder Zulassungsstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Tino
    Am 19. Juli 2018 um 9:28

    Ich bin 23 Jahre alt und habe bislang noch keinen FS besessen. 2014 habe ich den Antrag auf Klasse A2 und B gestellt, aufgrund meiner Vorgeschichte wurde eine MPU angeordnet (Betäubungsmittel), die leider negativ ausfiel. Mein Antrag wurde somit abgelehnt. Ich hatte schon mal eine Mofa, hab die Prüfbescheinigung verloren und möchte mir nun eine neue ausstellen lassen. Der TÜV weigert sich aufgrund meiner Eintragungen im KBA und sagt ich muss vorher zur MPU? Ist das richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 9:52

      Hallo Tino,

      ja, das ist durchaus rechtens.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Max
    Am 9. Juli 2018 um 23:00

    Hallo
    Ich habe eine Frage :)

    Brauch ich zum fahren einer mofa einen füherschein/ Fahrerlaubnis
    Was kostet es wenn ich ohne fahre und wie oft darf ich maximal erwischt werden gruß Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 10:11

      Hallo Max,

      nein, um ein Mofa zu führen, benötigen Sie kein Führerschein in dem Sinne, sondern eine Prüfbescheinigung. Haben Sie diese nicht und werden beim Fahren erwischt, dann droht im Regelfall ein Verwarngeld von zehn Euro. Es existiert keine Obergrenze, wie oft man ohne Prüfbescheinigung fahren werden darf. Trotz des relativ geringen Verwarngeldes sei hiervon jedoch abgeraten; denn sind Sie schon mehrfach über die Jahre auffällig geworden, dann könnte Ihnen unter Umständen später die Teilnahme an einer Fahrschule versagt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Z.,Alfred
    Am 30. Juni 2018 um 10:23

    Hallo !
    Bin Geboren 1938
    Darf Ich einen E-Roller mit Höchstgeschwindigkeit 45 KmH ohne Führerschein fahren ?
    m.f.G. A.Zimmer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:34

      Hallo Z.,Alfred,

      wenden Sie sich bitte an die Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Alex
    Am 4. Mai 2018 um 23:15

    Ich bin 15 und möchte einen Mofa Führerschein machen der dann 25 km/h fährt. Im September werde ich 16, kann bzw. Muss ich dann einen anderen Führerschein machen um dann 45 km/h fahren zu dürfen oder gilt mein Führerschein den ich jetzt mit 15 mache und dann mein roller einfach schneller fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 11:29

      Hallo Alex,

      der “Mofa-Führerschein” (eigentlich nur eine Prüfbescheinigung, kein Führerschein im eigentlichen Sinne) berechtigt Sie nur zum Fahren von Fahrzeugen, deren Höchstgeschwindigkeit 25 km/h beträgt. Für schnellere Fahrzeuge (maximal 45 km/h) benötigen Sie den Führerschein der Klasse AM, der aber erst ab 16 Jahren gemacht werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Sabine G.
    Am 28. März 2018 um 12:58

    Hallo,
    habe eine Tochter 15 Jahre die ihren Mofaführerschein macht eine zweisitzige Vespa mit Fußablage bekommt, darf Sie ihre Schwester die neun Jahre alt ist mit hinten drauf nehmen, ist mir trotz einiger Kommentare immer noch nicht klar.

    Gruß Sabine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:54

      Hallo Sabine,

      laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist offenbar die Mitnahme einer Person erlaubt, sofern das Fahrzeug den Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung für eine Mofaprüfbescheinigung entspricht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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