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Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Binnenschifffahrt

VerstoßSanktion in Euro
Wasserstraße ohne Fahrterlaubnis befahren250 bis 5.000
Befahren einer Wasserstraße ohne Fahrterlaubnis veranlasst500 bis 12.500
Führen eines Wasserfahrzeugs ohne geeignet zu seinmindestens 300, je angefangener Stunde Einsatzzeit
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze350 bis 2.500
Anweisung des Schiffsführers nicht befolgt100
Anweisung eines Besatzungsmitglieds nicht befolgt100
Vorgeschriebene Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, mit Gefährdung500 bis 2.500
Vorgeschriebene Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, mit Beschädigung75 bis 750
Geschwindigkeit nicht angepasst250 bis 1.500
Nicht sichergestellt, dass Maße den Vorschriften entsprechen250 bis 2.500
Vorgeschriebene Sicht des geführten Fahrzeug ist eingeschränkt100 bis 200
Ladung gefährdet Stabilität und Sicherheit des Schiffskörpers250 bis 2.500
Vorgeschriebene Urkunden oder Unterlagen nicht an Bord100
Funktionstüchtigkeit der Sprechfunkanlage nicht geprüft125 bis 1.000
Funktionstüchtigkeit der Radaranlage nicht geprüft250 bis 1.500
Betreten des Wasserfahrzeugs bei Kontrolle nicht ermöglicht250

FAQ: Bußgeldkatalog Binnenschifffahrt

Ist die Nutzung von Binnengewässern gesetzlich geregelt?

Ja. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) beinhaltet alle Regelungen, die für die Nutzung von Binnengewässern zu beachten sind. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen erfahren Sie hier.

Gibt es einen Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt?

Ja. Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) wird für die Ahndung von Verstößen herangezogen. Wann der Bußgeldkatalog zum Tragen kommt, können Sie hier nachlesen.

Mit welchen Bußgeldern ist bei der Binnenschifffahrt zu rechnen?

Verstoßen Sie gegen die Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro drohen. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Bußgelder und Regelungen für Binnengewässer: Teil des BVKatBin-See

Das Schifffahrtsrecht in Deutschland beinhaltet auch den Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt.
Das Schifffahrtsrecht in Deutschland beinhaltet auch den Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt.

Wer auf Flüssen, Kanälen und Seen in Deutschland unterwegs ist, muss sich auch hier an bestimmte Verkehrsregeln halten. So einfach mit dem Boot oder Kahn losschippern, ist da nicht drin. Neben den Berechtigungen ein Wasserfahrzeug führen zu dürfen, sind auch andere Voraussetzungen und Bestimmungen zu beachten.

Verstöße gegen diese Regelungen ziehen auch auf dem Wasser Konsequenzen nach sich. Denn nicht nur im Straßenverkehr werden Zuwiderhandlungen geahndet, sondern auch in der Schifffahrt.

Der Bußgeldkatalog für die Schifffahrt, und als Teil von diesem der Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt, ist für alle Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser gültig. Welche rechtlichen Grundlagen hier greifen und wie hoch ein Bußgeld bei Verstößen auf Binnengewässern sein kann, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Der vollständige Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt sowie der gesamte BVKatBin-See kann auf der offiziellen Seite der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes eingesehen und über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) hier auch heruntergeladen werden.

Rechtliche Grundlagen für den Bußgeldkatalog Binnenschifffahrt

BVKatBin-See: Die Binnenschifffahrt ist Teil des Bußgeldkatalogs für die gesamte Schifffahrt.
BVKatBin-See: Die Binnenschifffahrt ist Teil des Bußgeldkatalogs für die gesamte Schifffahrt.

In Deutschland wird der Verkehr auf dem Wasser durch das Schifffahrtsrecht geregelt. Sowohl die Nutzung der Wasserstraßen sowie die allgemeinen Verkehrsregeln als auch die Berechtigungen, die notwendig sind, um Wasserfahrzeuge zu führen, sind durch das Schifffahrtsrecht definiert. Dieses setzt sich aus verschiedenen Verordnungen und Gesetzen zusammen.

Die wichtigsten in Bezug auf die rechtlichen Grundlagen für den Bußgeldkatalog sind hier das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), das Seeaufgabengesetz (SeeAufgG) sowie das Binnenschifffahrtsgesetz, welches die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) beinhaltet. Auf diesen Vorschriften beruhen die Sanktionen im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See).

Für den Teil vom Bußgeldkatalog, der die Binnenschifffahrt umfasst, sind die beiden letztgenannten die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen. Das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz definiert hierbei die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung als Rechtsverordnung, welche die Verkehrsregeln auf Binnengewässern festlegt.

Bußgeldkatalog: Was die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) bedeutet

Die Binnenschifffahrts-Ordnung ist im Grunde eine Anlage der „Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung“ (BinSchStrEV) und gilt für die in ihr benannten Wasserstraßen und Binnengewässer. Die Verordnung ist zudem für jedes auf den betreffenden Gewässern betriebene Fahrzeuge zu beachten. Daher gilt auch der Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt für alle Wasserfahrzeuge sowie Verkehrsteilnehmer.

Neben den allgemeinen Fahrregeln und Ausrüstungspflichten sind unter anderem auch Tag- und Nachtzeichen sowie regionale Sondervorschriften wie Maße, Tiefgang und zulässige Höchstgeschwindigkeiten in der BinSchStrO definiert. Darüber hinaus finden sich auch Vorschriften zum Gewässerschutz in der Verordnung. Diese Vorschriften bilden unter anderem die Grundlage für die Sanktionen, die im Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt festgelegt sind.

Wann kommt der Bußgeldkatalog zum Tragen?

Wie im Straßenverkehr auch kann es auf den Wasserstraßen zu Regelverletzungen und Unfällen kommen. Das kann sowohl durch Unkenntnis der Vorschriften als auch durch Unaufmerksamkeit, zu schnellem Fahren oder durch Alkoholeinfluss geschehen. Auch Verstöße gegen die Ladungssicherung oder die Sicherung von beförderten Personen kommen auf den Wasserstraßen Deutschlands durchaus vor.

Geahndet werden im Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt auch Verstöße gegen die Promillegrenze.
Geahndet werden im Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt auch Verstöße gegen die Promillegrenze.

Geahndet werden durch den Bußgeldkatalog in der Binnenschifffahrt auch Verstöße gegen die Voraussetzungen, die zum Führen eines Wasserfahrzeugs notwendig sind. So kann es auch auf dem Wasser zum Fahren ohne Fahrerlaubnis kommen, wenn der Schiffsführer keinen oder nicht den richtigen Führerschein bzw. Fahrerlaubnis vorweisen kann.

Das Missachten von Verkehrszeichen, der Vorfahrt oder der Regeln zum Überholen bzw. zum Ausweichen finden sich im Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt ebenso wieder wie das Ignorieren der vorgeschriebenen Maße bzw. der regionalen Bestimmungen diesbezüglich.

Ist ein Schiffsführer bzw. ein Besatzungsmitglied körperlich oder geistig nicht in der Lage, ein Wasserfahrzeug zu führen oder wichtige Tätigkeiten auf diesem auszuüben, ist es ihnen untersagt, dies zu tun. Auch in einem solchen Fall drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt. Hierzu zählt auch das Außerachtlassen der vorgeschriebenen Promillegrenze von 0,5.

Bei Ordnungswidrigkeiten auf dem Wasser werden in der Regel die verantwortlichen Personen sanktioniert. Das können sowohl der Bootsführer als auch der Besitzer, Besatzungsmitglieder oder der Ausrüster der Fahrzeuge sein.

Wer erstellt einen Bußgeldbescheid?

Dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt ausgesprochen werden, kontrolliert die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Ähnlich der Polizeikontrollen im Straßenverkehr veranlasst die WSV Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei bzw. durch die Küstenwache. Die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge steht hier ebenso im Mittelpunkt wie beispielsweise die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben oder der Promillegrenze.

Rechtliche Grundlage für den Bußgeldkatalog ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Rechtliche Grundlage für den Bußgeldkatalog ist die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

Verstöße oder Mängel werden durch die Beamten zur Anzeige gebracht. Betroffene sowie auch Zeugen haben in der Regel die Möglichkeit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Bearbeitet wird die Anzeige dann von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), welche dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) untersteht. Diese entscheidet auch, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld gemäß dem Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt verhängt wird.

Ist für den Tatbestand nur ein Rahmen im Bußgeldkatalog vorgegeben, entscheidet die Behörde je nach Einzelfall über ein angemessenes Bußgeld. Die Betroffenen erwartet in jedem Fall einen Bußgeldbescheid, sofern es sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht im eine Straftat handelt. Ist der Verstoß geringfügig oder die Schuld des Verkehrsteilnehmers nicht eindeutig nachweisbar, kann die Behörde auch eine Einstellung des Verfahrens veranlassen.

Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?

Gemäß den Vorgaben des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OwiG) haben Betroffene die Möglichkeit, gegen einen Bußgelbescheid nach einer Ordnungswidrigkeit Einspruch einzulegen. Dies kann daher auch bei Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt erfolgen.

Nach Eingang des Bußgeldbescheids haben die betreffenden Personen 14 Tage Zeit, um den Einspruch an die zuständige Behörde zu richten. Das kann dann sinnvoll sein, wenn sie sich sicher sind, dass die Forderungen gemäß dem Bußgeldkatalog für Binnenschifffahrt ungerechtfertigt sind oder der Bescheid formelle Fehler aufweist.

In der Regel wird der Einspruch gegen den Bescheid geprüft und wenn es Gründe für die Aufrechterhaltung des Verfahrens gibt, dieses an das Amts- und Schifffahrtsgericht weitergeleitet. Die Entscheidung über ein Bußgeld und dessen Höhe obliegt in diesem Fall dann dem Richter. Stellt sich bei der Überprüfung oder während des Verfahrens heraus, dass Umstände den Verstoß rechtfertigen oder milden bzw. die Unschuld des Betroffenen bestätigt wird, kann das Bußgeld verringert oder das Verfahren eingestellt werden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

1 Kommentar

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  1. Wolfgang T
    Am 7. April 2021 um 17:05

    Frage:
    Muss eine Sprechfunkanlage, die auf einem Sportboot fest installiert ist, beim Fahren mit diesem Boot dauerhaft in Betrieb sein?
    Mit anderen Worten: Darf ein Sportboot, auf dem eine Sorechfunkanlage installiert und zugelassen wird, ab diesem Zeitpunkt nur noch gefahren werden, wenn eine Person mit entsprechendem Funkzeugnis an Bord ist?
    Hintergrund: Mehrere Besitzer, die das Boot wechselnd nutzen. Bisher kein Sprechfunk. Einzelne wollen künftig durch Berlin fahren können und haben den UBI. Andere nicht. Für Berlin ist Sprechfunk vorgeschrieben. Für die Fahrgebiete der andern Nutzer nicht.

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