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3D-Kennzeichen – dreidimensional durch den Straßenverkehr

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Vorgaben gelten für das 3D-Nummernschild?

Seit November 2013 bietet der Kfz-Kennzeichen-Markt eine neue Art von Kennzeichen. Das sogenannte 3D-Kennzeichen soll eine Alternative zum herkömmlichen Euro-Kennzeichen aus Aluminium sein.

Optisch durch die klare Reliefbildung machen die neuen 3D-Kennzeichen in jedem Fall etwas her. Weshalb sich Autofahrer durchaus dafür interessieren könnten, sich ein neues Nummernschild für ihr Fahrzeug zu besorgen. Doch was kann so ein 3D-Kennzeichen eigentlich noch bieten, außer schön auszusehen?

Das 3D-Kennzeichen bietet eine Dreidimensionalität auf Ihrem Kennzeichen.
Das 3D-Kennzeichen bietet eine Dreidimensionalität auf Ihrem Kennzeichen.

FAQ: 3D-Kennzeichen

Sind 3D-Kennzeichen in Deutschland erlaubt?

Ja, da 3D-Kennzeichen sind erlaubt. Denn die Nummernschilder entsprechen den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Gestaltung und Maße.

Was sind die Vorteile eines 3D-Kennzeichens?

Ein 3D-Kennzeichen ist flexibler, sicherer, umweltfreundlicher und hat eine längere Lebensdauer als gewöhnliche Aluminiumschilder.

Wo erhalte ich ein 3D-Kennzeichen?

Sie können ein 3D-Kennzeichen online erwerben. Es ist in der Regel teurer als ein gewöhnliches Nummernschild. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist ein 3D-Kennzeichen?

Haben die alten Autokennzeichen aus Aluminium wegen der stabileren 3D-Kennzeichen bald ausgedient?
Haben die alten Autokennzeichen aus Aluminium wegen der stabileren 3D-Kennzeichen bald ausgedient?

Die 3D-Nummernschilder bieten, schon dem Namen nach, eine neue Dreidimensionalität auf den Kennzeichen. Wie ein Relief sind auf ihnen die erhabenen Zahlen und Buchstaben auf die Trägerplatte geprägt.

Ein Hersteller aus Bayern hat diese neuen 3D-Kfz-Kennzeichen entwickelt. Neu ist dabei ebenfalls das extra für die Herstellung konstruierte Steckpräge-Verfahren.

Bei der traditionellen Anfertigung eines Nummernschildes erfolgt die Prägung der Zahlen und Buchstaben durch die Verformung der Platte. Erst hinterher wird die Platine eingefärbt.

Bei der Produktion der 3D-Schilder werden die harten Kunststoff-Buchstaben mit angeformten Zapfen auf die weichere Grundplatte gesteckt und sicher befestigt. Die Lettern sind bereits im Vorfeld durchgefärbt und sind nun dauerhaft mit der Tafel verbunden.

Was ist das Besondere am 3D-Kennzeichen?

Das neue 3D-Kennzeichen bietet viele Vorteile. Es soll:

  • flexibler,
  • sicherer und
  • umweltfreundlicher sein sowie
  • eine längere Lebensdauer als gewöhnliche Aluminiumschilder besitzen

3D-Nummernschilder sind sozusagen Plastik-Kennzeichen, denn sie bestehen gänzlich aus Kunststoff, nämlich Polypropylen. Diese Art von Kunststoff ist besonders elastisch und verliert dadurch nicht seine ursprüngliche Form. Somit passt es auch problemlos auf gewölbte Stoßstangen.

Das 3D-Kfz-Kennzeichen sticht hervor durch eine hohe Stabilität. Das bedeutet, dass kleinere Auffahrunfälle oder Rempler dem widerstandsfähigen Schild nichts anhaben können. Auch die Farbe bleibt lange erhalten und blasst nicht so schnell aus, weil die Kennzeichenlettern komplett durchgefärbt sind.

3D-Kennzeichen sind sehr umweltfreundlich in der Herstellung und sogar recycelbar
3D-Kennzeichen sind sehr umweltfreundlich in der Herstellung und sogar recycelbar.

Ein großes Plus ist jedoch die umweltfreundliche Herstellung dieser Schilder. Der CO2-Verbrauch ist wesentlich geringer als bei der Produktion von Aluminiumplatinen. Zudem ist das 3D-Kennzeichen problemlos recycelbar.

Daneben braucht der Verbraucher sich wegen eines Farbabriebes bei der Reinigung keine Sorgen zu haben, denn das Material aus Kunststoff ist weicher als ein Aluminiumschild.

Die Gefahr durch Verletzungen ist ebenfalls gemindert, da keine abstehenden Kanten existieren. Überdies kann es natürlich nicht rosten oder störend klappern.

Einige Käufer berichten jedoch von negativen 3D-Kennzeichen-Erfahrungen. So sollen sie schneller verschmutzen und durch ihre vergleichsweise hohen Buchstaben schwieriger zu putzen sein.

Ist das 3D-Kennzeichen erlaubt?

Ja, 3D-Kennzeichen sind laut § 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung in der Regel uneingeschränkt zulassen, da es die DIN-Anforderungen erfüllt. Somit benötigen Sie keine gesonderte Eintragung in Ihre Fahrzeugpapiere. Das 3D-Nummernschild besitzt alle Standardnormen und kann mit den gängigen Halterungen am Auto befestigt werden.

Ein 3D-Nummernschild ist allerdings teurer als gewöhnliche Autokennzeichen. Wer sich ein solches Schild für sein Auto kaufen möchte, der muss beim 3D-Kennzeichen mindestens mit Kosten von rund 30 Euro für eines rechnen. Hinzu kommt noch eine Versandgebühr von fast 5 Euro. Damit kosten zwei der 3D-Autokennzeichen bereits mehr als 60 Euro pro Fahrzeug. Dieser hohe Preis kann bei einigen Fahrern dazu führen, sich gegen dieses Kennzeichen in 3D-Optik zu entscheiden.

Wo gibt es 3D-Kennzeichen und wie können Sie umrüsten?

Die 3D-Kennzeichen sind vor allem online zu erhalten. Wer umrüsten möchte, kann sich sein Wunschkennzeichen im Vorfeld reservieren und kaufen. Dann bringen Sie einfach neue wie alte Nummernschilder zur Zulassungsstelle. Dort werden alle Siegel vom alten Kennzeichen entfernt. Das 3D-Schild erhält dann neue Plaketten.

Sie können übrigens nicht nur Ihr Auto mit solchen Nummernschildern ausstatten, denn es besteht auch die Möglichkeit, ein 3D-Kennzeichen für das Motorrad zu erwerben. Allerdings liegen die Kosten pro Stück in diesem Fall bei rund 50 Euro. Der Grund dafür liegt an den Anforderungen der Kennzeichen, denn diese kleineren Nummernschilder erfordern eine andere Schriftart und dies wiederum erfordert einen höheren Fertigungsaufwand.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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14 Kommentare

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  1. MW
    Am 25. Juli 2022 um 15:15

    Mein 3D in Carbon wurde nun in Berlin abgewiesen! Jetzt also wieder das alte “normale” dran!

    • MartinD
      Am 30. Dezember 2022 um 12:56

      Der Hersteller und Patentinhaber schreibt explitit, daß man ihn anrufen kann, wenn vor Ort Probleme entstehen. Haben Sie das gemacht und was hat die Zulassungsstelle in dem Gespräch dazu gesagt?

  2. Alex
    Am 24. Februar 2020 um 20:47

    Hallo.
    Habe mir bei der Anmeldung meines Motorrades so ne Carbonfolie aufs kennzeichen machen lassen. Laut Schilderfirma völlig legal in Deutschland.
    Mich würde brennend interessieren wie es aussieht wenn ich mit meinem Motorrad mit Carbon Kennzeichen nach z.B. Österreich, Schweiz oder Italien fahren? Bekommen dort vielleicht ärger damit??
    Nur blöd das mir der Gedanke erst hinterher kam.
    Gruß Alex

    • MartinD
      Am 30. Dezember 2022 um 12:51

      Jedes Land legt seine Normen selbst fest, da gibt es selbst in der EU keine einheitliche Regelung.

  3. Fabiano
    Am 17. Mai 2019 um 11:49

    Laut dem Anhang 4 der FZV bzgl. Par. 10 dürfen die Buchstaben eine Höhe von +2,00 mm nicht überschreiten. Wie hoch stechen denn die Buchstaben der 3D Kennzeichen heraus? Denn 2mm ist nicht besonders viel, und wenn diese 3D Schrift höhe heraussticht, sind diese nunmal nicht zulässig.

    Gruß, Fabiano

  4. Günther
    Am 7. Oktober 2018 um 11:35

    Habe seit 4 Jahren 3D Kennzeichen…. Bei unser vor Ort Zulassungsstelle im größten Dorf von Deutschland keine Chance auf Zulassung trotz Bescheinigungen…….
    Bei der Hauptzulassungsstelle innerhalb von 10 Minuten erledigt…..

    Im November hoffe ich, dass vor Ort jetzt die Zulassung auch möglich ist…..

    Zum Preis kann ich nur sagen, dass man das Kennzeichen jetzt ja übernehmen kann und es nach 4 Jahren immer noch so aussieht wie Neu…..

  5. Ralf G.
    Am 17. Juli 2018 um 18:34

    Ich konnte im ganzen Text nichts darüber erfahren, ob dieses Kennzeichen auch, wie der § 10 FZV vorschreibt, reflektierend ist. Sind die Kennzeichen reflektierend?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:10

      Hallo Ralf G.,

      in der Regel sollten diese Kennzeichen reflektierend sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Erciyes
    Am 22. März 2018 um 0:24

    Hallo leider muss ich Sie berichtigen laut § 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung sollten die 3D Kennzeichen ohne Probleme eine Zulassung bekommen. Dies ist nicht richtig jede Zulassungsbehörde entscheidet nach eigenem Ermessen. Ich habe 3D in Black bestellt und nicht genehmigt bekommen also musste ich auf die normale Version zurück greifen auch die Carbon Optik wurde nicht genehmigt. Das komische ist in München werden alle Versionen zugelassen. Ich würde mich vorher informieren bei der Behörde welche bei Ihnen eine Plakate bekommen. Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:33

      Hallo Erciyes,

      vielen Dank für den Hinweis! Im Ratgeber erläutern wir, dass gängige 3-D-Kennzeichen den vorgegebenen Normen entsprechen und somit in der Regel auch zugelassen werden. Wir haben keinen Einfluss darauf, wie Zulassungsstellen vor Ort entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Dieter
    Am 7. Oktober 2016 um 16:37

    Der genaue Preis dann zugefahren wäre auch gut danke

  8. Dieter
    Am 7. Oktober 2016 um 16:36

    Hallo
    Gibt es die Kennzeichen auch in 46 cm Länge und sind die Buchstaben und zahlen in Carbonoptik zugelassen wäre schön zuwissen obs erlaubt ist ich hätte großes Interesse an den schildern

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Oktober 2016 um 8:40

      Hallo Dieter,

      bezüglich der Spezifikationen und Preise von 3D-Kennzeichen können Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde wenden. Diese kann Ihnen genau mitteilen, ob sie die von Ihnen gewünschten Kennzeichen in der Ausführung anbringen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Richard G.
    Am 23. Februar 2016 um 20:25

    Zu Wechselkennzeichen: Man sieht mal wieder unseren GELDGEILEN Superstaat! Ja immer schlechteres als Supersache zu verkaufen, dies betrifft ja fast alles was diese “Regierung” hervorbringt.
    MFG Richard G. aus Kirchheim

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